Rente: So viel Geld sparen bei der Steuererklärung

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Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, obwohl sie oft keine Einkommensteuer zahlen. Denn zahlreiche Ausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen. Dadurch bleibt die Steuerlast häufig unter dem Grundfreibetrag. Dieser Wert liegt laut aktueller Regelung bei 10.908 Euro im Jahr (Stand 2023, vorbehaltlich neuer gesetzlicher Anpassungen).

Wer darunter bleibt, entrichtet in der Regel keine Einkommensteuer. Hier erfahren Sie, welche Kosten abgezogen werden können, wie sich das konkret berechnen lässt und warum sich eine Freistellung von der Steuererklärungspflicht lohnen kann.

Warum viele Rentner trotzdem deklarieren müssen

Die Abgabepflicht einer Steuererklärung hängt nicht automatisch davon ab, ob Steuern anfallen. Rentner müssen beispielsweise eine Erklärung einreichen, wenn ihre gesetzlichen oder betrieblichen Renten gemeinsam mit eventuellen Nebeneinkünften eine bestimmte Grenze überschreiten. Das Finanzamt möchte prüfen, ob im Einzelfall eine Steuer anfällt.

Wer zusätzlich Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte bezieht, gelangt oft über den Freibetrag. Auch dann kann sich nach Abzug bestimmter Positionen herausstellen, dass keine Abgabe nötig wäre. Allerdings gelten komplexe Vorschriften. Oft erhalten Rentnerinnen und Rentner daher vom Finanzamt eine Aufforderung, ihre Einkünfte zu erklären.

Welche Ausgaben senken das zu versteuernde Einkommen?

Rentnerinnen und Rentner können verschiedene Kosten geltend machen, um ihre Steuern zu reduzieren. Das Finanzamt erkennt sie unter bestimmten Voraussetzungen an und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sinkt letztlich die Einkommensteuer – oft sogar auf null.

Wichtige Kategorien:

Kostenkategorie Beispiele Steuerliche Wirkung
Sonderausgaben Versicherungsbeiträge, Spenden Direkte Minderung des zu versteuernden Einkommens
Außergewöhnliche Belastungen Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen Abziehbar, soweit sie die „zumutbare Eigenbelastung“ überschreiten
Handwerkerleistungen Renovierung, Reparaturen im Haushalt Steuerermäßigung – Abzug eines Teils der Lohnkosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen Haushaltshilfe, Gartenpflege Steuerermäßigung – prozentualer Abzug vom Rechnungsbetrag

Durch diese Abzüge kann das Einkommen unter die Grenze fallen, die für die Steuerzahlung relevant ist.

Praxisbeispiel Manfred: Wie aus einer Pflicht keine Zahlung wird

Angenommen, Manfred ist Rentner und hat für 2023 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 13.674 Euro. Das Finanzamt verlangt von ihm eine Steuererklärung. Manfred ermittelt folgende Abzugspositionen:

  1. Versicherungsbeiträge: 2.300 Euro.
  2. Spenden: 200 Euro.
  3. Krankheitskosten: 600 Euro, die über seiner zumutbaren Eigenbelastung liegen.

Manfred zieht sämtliche Beträge von seinen Einkünften ab. Übrig bleiben 10.574 Euro. Dieser Wert liegt unter dem Grundfreibetrag (10.908 Euro). Folglich zahlt Manfred keine Einkommensteuer.

Das Beispiel verdeutlicht, dass die Abgabe der Steuererklärung nicht automatisch zu einer Steuerzahlung führt. Dennoch muss Manfred formell seine Erklärung abgeben, weil seine Renteneinkünfte laut amtlicher Mitteilung zunächst über der gesetzlichen Grenze liegen.

Erst der Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen verringert das steuerpflichtige Einkommen.

Wann werden Steuern fällig?

Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag, berechnet das Finanzamt eine Steuerlast. Dabei steigt die Einkommensteuer progressiv. Wer 13.000 Euro zu versteuerndes Einkommen aufweist, zahlt laut Berechnungsmodell rund 335 Euro. Bei 20.000 Euro können es bereits 1.956 Euro sein, und ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro würde zu einer Einkommensteuer von etwa 11.348 Euro führen.

Durch diese Zahlen erhalten Sie eine erste Orientierung. Der tatsächliche Betrag variiert je nach Einzelfall und beruht auf zahlreichen Parametern.

Zu versteuerndes Einkommen (Euro) Geschätzte Einkommensteuer (Euro)
10.500 (unter Grundfreibetrag) 0
13.000 335
20.000 1.956
50.000 11.348

Dauerhafte Befreiung von der Erklärungspflicht – ist das möglich?
Wer wiederholt eine Steuererklärung abgibt und stets unter dem Freibetrag bleibt, kann unter Umständen vom Finanzamt eine Befreiung für künftige Jahre erhalten.

Voraussetzung ist, dass sich die Einkommenssituation nicht ändert. Bleiben die Rentenbezüge und sonstigen Einkünfte stabil, genehmigt das Finanzamt eine Freistellung von der jährlichen Abgabe.

Bei Rentensteigerungen oder der Hinzunahme weiterer Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) fällt diese Befreiung allerdings fort. Dann muss erneut jährlich geprüft werden, ob das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag liegt. Es empfiehlt sich daher, die persönliche Situation im Blick zu behalten und bei jeder wesentlichen Veränderung die Grenzen zu prüfen.

Welche Vorteile hat der Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen?

Rentnerinnen und Rentner profitieren besonders, wenn sie hohe Versicherungsbeiträge leisten oder regelmäßige Spenden tätigen. Krankheitskosten schlagen bei Älteren oft stärker zu Buche. Sobald diese Ausgaben die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, erkennt das Finanzamt den überschießenden Betrag an.

Konkreter Vorteil für Sie: Sie senken Ihr zu versteuerndes Einkommen und zahlen weniger Steuern. Liegen Sie danach unter dem Freibetrag, entfällt die Steuer komplett. Für viele Seniorinnen und Senioren ist das eine wesentliche Erleichterung, weil ihr Budget fest kalkuliert ist.

Tipps für die praktische Umsetzung

Belege sammeln: Ordnen Sie Quittungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise frühzeitig. Verschiedene Krankenkassen stellen Sammelbescheinigungen über Ihre Beiträge aus. Diese Nachweise erleichtern die korrekte Eintragung in der Steuererklärung.

Aktuelle Freibeträge prüfen: Der Gesetzgeber passt die Grundfreibeträge regelmäßig an. Informieren Sie sich beim Bundesministerium der Finanzen oder auf der Website Ihrer Finanzverwaltung über die neuesten Werte.

Musterrechnungen nutzen: Viele Beratungsstellen bieten OnlineRechner an, die eine Prognose zur Steuerlast abgeben. Wer unsicher ist, kann zudem bei Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberaterinnen Rat suchen.

Freistellungsantrag im Blick: Liegen Ihre Einkünfte jedes Jahr deutlich unter dem Freibetrag, lohnt sich ein formloser Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht. Das Finanzamt überprüft Ihren Sachverhalt und entlastet Sie von weiterer Bürokratie.

Kostenlose Informationsangebote

Einige Behörden und Verbände stellen Broschüren speziell für Senioren zur Verfügung. Darin finden Sie Erläuterungen zu absetzbaren Posten und aktuellen Freibeträgen. Oft werden darin auch Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahe Dienste besprochen, die Ihr Einkommen weiter reduzieren.