Rente vor 60 – So kannst Du früher in die Altersrente gehen

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Die Arbeitswelt verlangt von den Beschäftigten immer höhere Flexibilität und Belastbarkeit. Besonders ältere Arbeitnehmer, die jahrzehntelang körperlich oder psychisch fordernden Tätigkeiten nachgegangen sind, stoßen oft an ihre Grenzen. Chronische Leiden, Burnout oder Verschleißerscheinungen führen dazu, dass ein Weiterarbeiten unmöglich erscheint.

Doch was tun, wenn die gesetzliche Rente erst mit 67 in Aussicht steht? Gibt es legale Wege, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne in Nöte zu geraten? Und wie beeinflussen solche Entscheidungen die spätere finanzielle Absicherung? Darauf antwortet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Welche Optionen bietet das Rentensystem?

“Die gesetzliche Rentenversicherung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, früher in den Ruhestand zu treten, die viele nicht kennen, sagt Dr Utz Anhalt. “Diese hängen jedoch von individuellen Faktoren wie der Dauer der Versicherungszeit, dem Gesundheitszustand und dem Geburtsjahr ab.”

Rente für langjährig Versicherte: Mit Abschlägen früher in den Ruhestand

Eine gute Möglichkeit ist die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Voraussetzung ist, dass die oder der Versicherte mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

“Ab dem Alter von 63 Jahren kann diese Rente in Anspruch genommen werden – allerdings mit Abschlägen”, sagt Anhalt. “Pro Monat, den die Rente vor dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird, verringert sich die monatliche Rente um 0,3 %. Im Maximum können dies 14,4 % sein.”

Für viele ist das eine hohe Einbuße, die über Jahrzehnte hinweg spürbar bleibt. “Dennoch hat diese Option einen Ausweg für diejenigen, die gesundheitlich oder emotional nicht mehr in der Lage sind, im Berufsleben zu verbleiben”; sagt Anhalt.

Schwerbehinderung: Ein Vorteil bei gesundheitlichen Einschränkungen

Menschen mit einer Schwerbehinderung (mindestens 50 % Grad der Behinderung) können die Altersrente bereits mit 62 Jahren beziehen. Der Abschlag beträgt in diesen Fällen maximal 10,8 %. Dies gilt jedoch nur, wenn auch hier die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wurde.

Die Zeit bis zur Rente: Wie lässt sie sich überbrücken?

Für diejenigen, die die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente noch nicht erfüllen, stellt sich die Frage, wie die Zeit bis zur Rente abgesichert werden kann. Zwei der wichtigsten Möglichkeiten sind hier Arbeitslosengeld I und Krankengeld.

Arbeitslosengeld I: Ein zeitlich begrenzter Ausweg

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine häufig genutzte Option, insbesondere für ältere Arbeitnehmer:innen. “Wer mindestens 58 Jahre alt ist, hat Anspruch auf eine verlängerte Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten. “Voraussetzung ist, dass in den letzten fünf Jahren mindestens vier Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung vorlagen”, sagt der Sozialrechtsexperte.

Doch hier lauern Fallstricke:

  • Sperrzeit bei Eigenkündigung: Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, erhält für die ersten drei Monate keine Leistungen. Zudem wird der Anspruch um weitere drei Monate gekürzt. Statt 24 Monaten ALG I bleiben dann nur 18 Monate.
  • Regelmäßige Verpflichtungen: Auch ältere Arbeitslose müssen sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen. Dies kann für gesundheitlich angeschlagene Menschen eine zusätzliche Belastung darstellen.

Krankengeld: Wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt

Wer arbeitsunfähig wird, kann nach sechs Wochen Lohnfortzahlung bis zu 72 Wochen Krankengeld beziehen. “Das Krankengeld entspricht 70 % des Bruttoeinkommens, ist jedoch auf maximal 90 % des Nettoeinkommens gedeckelt. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, sodass die Rentenanwartschaften geringer ausfallen.”

Ein Vorteil des Krankengeldes ist, dass es auch dann gezahlt wird, wenn ein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Dies kann insbesondere für Menschen relevant sein, die nach der Genesung wieder in den Beruf zurückkehren möchten.

Kombinierte Strategien: So können bis zu dreieinhalb Jahre überbrückt werden

Eine clevere Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld I ermöglicht es, bis zu dreieinhalb Jahre bis zur Rente zu überbrücken. Der Ablauf könnte wie folgt aussehen:

  1. Krankengeld: Maximal 72 Wochen Krankengeld bei bestehender Arbeitsunfähigkeit.
  2. Arbeitslosengeld I: Nach der sogenannten „Aussteuerung“ durch die Krankenkasse kann ALG I beantragt werden – für maximal 24 Monate (bzw. 18 Monate bei Sperrzeiten).

Auf diese Weise lässt sich der Zeitraum bis zur vorgezogenen Altersrente oft ohne Erwerbseinkommen überbrücken. Dennoch sollte bedacht werden, dass während dieser Zeit nur reduzierte Rentenbeiträge gezahlt werden.

Welche Risiken gibt es hierfür?

Theoretisch klingt der Übergang in den Ruhestand durch Krankengeld und Arbeitslosengeld I machbar. In der Praxis können jedoch zahlreiche Probleme auftreten:

  1. Nachweispflichten gegenüber der Krankenkasse: Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit besteht. Dies kann bei chronischen oder psychischen Erkrankungen zu Konflikten führen.
  2. Verpflichtungen gegenüber der Arbeitsagentur: Trotz hohen Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen müssen Arbeitslose aktiv nachweisen, dass sie bereit sind, eine neue Stelle anzutreten. Dies erfordert Zeit, Kraft und Nerven.
  3. Dauerhafte finanzielle Nachteile: Die Rentenansprüche sinken durch reduzierte Beiträge während des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Zusätzlich müssen Abschläge bei der vorgezogenen Altersrente hingenommen werden.

Praxisbeispiel: Herr Müller auf dem Weg in den vorzeitigen Ruhestand

Herr Müller, 59 Jahre alt, war 40 Jahre als Dachdecker tätig. Nach mehreren Bandscheibenvorfällen und chronischen Rückenschmerzen kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Sein behandelnder Arzt attestiert ihm eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Doch die reguläre Altersrente liegt für ihn noch acht Jahre in der Zukunft. Herr Müller sucht nach Möglichkeiten, diese Zeit zu überbrücken.

Schritt 1: Krankengeldbezug

Herr Müller meldet sich zunächst bei seinem Arbeitgeber krank und erhält sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Anschließend übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld in Höhe von 70 % seines Bruttoeinkommens (maximal 90 % seines Nettoeinkommens). Dies wird für die nächsten 72 Wochen gezahlt, also etwa 1,5 Jahre.

Schritt 2: Aussteuerung und Arbeitslosengeld I

Nach der sogenannten „Aussteuerung“ durch die Krankenkasse meldet sich Herr Müller arbeitslos. Da er die Voraussetzungen erfüllt (über 58 Jahre alt und lange genug sozialversicherungspflichtig beschäftigt), hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld I für bis zu 24 Monate. In dieser Zeit erhält er etwa 60 % seines letzten Nettogehalts.

Schritt 3: Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Mit 63 Jahren erfüllt Herr Müller die Voraussetzungen für die Rente für langjährig Versicherte. Aufgrund der frühen Inanspruchnahme wird seine Rente jedoch dauerhaft um 14,4 % gekürzt. Trotz dieser Einbußen entscheidet sich Herr Müller, die Altersrente zu beantragen, da seine gesundheitliche Situation ein Weiterarbeiten unmöglich macht.

Ergebnis: Überbrückung durch Kombination

Durch die Kombination aus Krankengeld, Arbeitslosengeld I und der vorgezogenen Altersrente konnte Herr Müller die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken, ohne vollständig auf Erspartes zurückgreifen zu müssen. Die finanziellen Einbußen durch reduzierte Rentenbeiträge und Abschläge nimmt er in Kauf, um seine Gesundheit zu schonen.

Expertenrat: Warum Beratung so wichtig ist

“Wer überlegt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sollte unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen”, mahnt Anhalt. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratungen an, die einen Überblick über die individuellen Möglichkeiten und deren Konsequenzen geben.

Zusätzlich können unabhängige Rentenberater Hilfe leisten. “Diese spezialisierten Fachleute sind besonders bei komplexen Fällen hilfreich und können bei der Planung einer optimalen Strategie unterstützen. Eine Übersicht über qualifizierte Berater bietet der Bundesverband der Rentenberater e.V.”

Chancen nutzen, Risiken minimieren

Der vorzeitige Ruhestand ist für eingeschränkte Menschen oft die einzige Möglichkeit, den Lebensabend mit Würde und Lebensqualität zu verbringen. Die gesetzlichen Regelungen bieten hier durchaus Spielraum – jedoch mit Einschränkungen und Konsequenzen, die gut abgewogen werden müssen.