Im Jahr 2025 können einige Jahrgänge in ihre Altersrente gehen. Dabei spielen Geburtsjahr, Wartezeiten und besondere Voraussetzungen eine zentrale Rolle. Dieser Artikel gibt eine Übersicht über die verschiedenen Rentenarten, die relevanten Jahrgänge und die spezifischen Anforderungen für den Renteneintritt im Jahr 2025.
Regelaltersrente: Voraussetzungen und Jahrgänge
Die Regelaltersrente gilt als Basisleistung im Rentensystem. Sie ist verfügbar für Versicherte, die mindestens fünf Beitragsjahre (Wartezeit) vorweisen können. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Im Jahr 2025 betrifft dies Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.
- Geburtsjahr 1958: Renteneintrittsalter liegt bei 66 Jahren. Personen, die zwischen dem 2. Dezember und dem 31. Dezember 1958 geboren wurden, können ab dem 1. Januar 2025 in Rente gehen.
- Geburtsjahr 1959: Das Renteneintrittsalter für diesen Jahrgang beträgt 66 Jahre und 2 Monate. Zum Beispiel beginnt die Regelaltersrente für eine am 15. Juni 1959 geborene Person am 1. September 2025.
Wichtig: Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und bietet eine vollständige Auszahlung der erworbenen Rentenansprüche.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rentenart ist für Personen vorgesehen, die mindestens 45 Jahre Wartezeit nachweisen können. Sie ermöglicht einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge, liegt jedoch unter der Regelaltersgrenze. Im Jahr 2025 gelten folgende Voraussetzungen:
- Geburtsjahr 1960: Renteneintrittsalter ist 64 Jahre und 4 Monate. Beispiel: Eine am 2. August 1960 geborene Person erreicht die Altersgrenze am 1. Dezember 2024. Die Rente beginnt somit ab dem 1. Januar 2025.
- Geburtsjahr 1961: Hier liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten. Beispiel: Eine Person, die am 1. Juni 1961 geboren wurde, kann die Rente ab dem 1. Dezember 2025 beziehen.
Hinweis: Auch beitragsfreie Zeiten wie Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit können zur Wartezeit angerechnet werden. Allerdings sollte man den rechtlichen Unterschied zwischen Beitragszeit und Wartezeit beachten.
Altersrente für langjährig Versicherte
Diese Rentenart richtet sich an Versicherte, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Das Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren, wird jedoch mit Abschlägen belegt, wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Im Jahr 2025 betrifft dies folgende Jahrgänge:
- Geburtsjahr 1961: Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 31. Dezember 1961 geboren wurden, können diese Rente ab dem 1. Januar 2025 beantragen. Der Abschlag beträgt bis zu 12,6 %.
- Geburtsjahr 1962: Für diesen Jahrgang ist der Rentenbeginn mit 63 Jahren ebenfalls möglich, allerdings mit einem Abschlag von 13,2 %.
Beispiel: Eine Person, die am 15. Juli 1962 geboren wurde, kann ab dem 1. August 2025 in Rente gehen. Der Rentenabschlag richtet sich nach dem individuellen Eintrittsdatum.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie 35 Jahre Wartezeit. Für das Jahr 2025 gelten folgende Regelungen:
- Geburtsjahr 1963: Personen, die zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erreichen das Rentenalter mit 61 Jahren und 10 Monaten.
Beispiel: Eine Person, die am 15. Oktober 1963 geboren wurde, kann ab dem 1. September 2025 in Rente gehen. Der Abschlag beträgt in diesem Fall maximal 10,8 %. - Geburtsjahr 1964: Hier tritt eine Neuerung ein: Versicherte, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können diese Rente erst mit 62 Jahren beantragen. Ein gestaffelter Anstieg des Renteneintrittsalters, wie bei früheren Jahrgängen, entfällt.
Besonderheiten beim Rentenbeginn
Ein entscheidender Faktor für den Rentenbeginn ist der Geburtstag. Fällt dieser auf den 1. eines Monats, gilt das gesetzliche Rentenalter als bereits im Vormonat erreicht. Dies führt dazu, dass die Rente einen Monat früher beginnen kann.
Beispiel:
Eine Person, die am 1. August 1962 geboren wurde, erreicht rechtlich gesehen das 63. Lebensjahr am 31. Juli 2025. Dadurch beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte bereits am 1. August 2025.
Rentenantrag: Fehler vermeiden und Ansprüche sichern
Der Rentenantrag muss rechtzeitig gestellt werden, da die Rente nicht automatisch ausgezahlt wird. Eine fehlerhafte Antragstellung kann zu Verzögerungen oder falschen Berechnungen führen. Hierbei sollten sie auf folgende Punkte besonders achten und sich Expertenunterstützung einholen:
Prüfung des Rentenbescheids:
Sicherstellung der korrekten Berechnung der Rentenhöhe.
Berechnung der Abschläge:
Ermittlung von Ausgleichsmöglichkeiten.
Planung des Renteneintritts: Abstimmung auf persönliche und finanzielle Ziele.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.