Sie müssen Ihre Arbeitsstunden reduzieren, weil Ihre Leistung erheblich nachlässt? Dann bringt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Erleichterung.
Fehlzeiten wegen Krankheit häufen sich, Sie benötigen immer längere Pausen und sind immer schneller erschöpft. Einen regulären Arbeitstag halten Sie nicht mehr durch. Statt wie zuvor in Vollzeit arbeiten Sie nur noch in Teilzeit. Sie müssen sogar ergänzend Bürgergeld beziehen, weil Ihr Gehalt nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.
Viele wissen nicht, dass Sie in dieser Situation vermutlich Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben. Damit könnten Sie Ihre Teilzeitstelle behalten und den finanziellen Verlust ausgleichen.
Inhaltsverzeichnis
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzung für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Das gilt nicht nur für Ihre derzeitige Arbeit, sondern für jede Erwerbsbeschäftigung. Diese Leistungsminderung muss mindestens sechs Monate vorhanden sein.
Hinzu kommen die rentenrechtlichen Bedingungen. Sie müssen insgesamt mindestens fünf Jahre bei der Rentenversicherung nachweisen, und davon in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre pflichtversichert gewesen sein.
Den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen Sie bei der Rentenversicherung. Diese lässt medizinisch prüfen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.
Ein Beispiel
Nehmen wir an, Sie sind 48 Jahre alt, arbeiten seit vielen Jahren als Krankenschwester und waren durchgehend sozialversichert. Sie leiden seit längerer Zeit an wiederkehrenden Depressionen und mussten sich immer häufiger krankschreiben lassen. Sie arbeiten seit einem halben Jahr in Teilzeit, und das wegen Ihrer Erkrankung. Schließlich werden Sie mehrere Monate krankgeschrieben, weil Sie sich einer stationären Therapie unterziehen müssen.
In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt einen Antrag auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente stellen. Sie arbeiten in Teilzeit, weil Sie erhebliche gesundheitliche Probleme haben, und Sie erfüllen die rentenrechtlichen Kriterien.
Welche Vorteile hat eine teilweise Erwerbsminderungsrente?
In einer solchen Situation hätte eine Erwerbsminderungsrente klare Vorteile. Ihre Teilzeitstelle können Sie vermutlich behalten, und Sie bekommen monatlich zusätzlich Geld, das die fehlenden Stundenlöhne abfedert. Im Durchschnitt sind das mehrere hundert Euro pro Monat.
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Das Kind bekommt einen Namen
Eine anerkannte Erwerbsminderung stärkt Sie zudem psychisch, gegenüber den Kollegen und auch für ihre berufliche Situation. Die Grenzen sind jetzt klar bestimmt – Sie können medizinisch objektiv nur weniger als sechs Stunden arbeiten.
Sie haben jetzt auch eine gewisse Sicherheit für den Fall, dass Ihre Beschwerden zunehmen, und Sie auch Ihre Teilzeitbeschäftigung nicht mehr ausüben können. Denn von einer teilweisen zu einer vollen Erwerbsminderung zu kommen, ist unkomplizierter, als überhaupt auf Erwerbsminderung geprüft zu werden.
Teilzeitarbeit plus teilweise Erwerbsminderung – weitere Vorteile
Ein Teilzeitjob mit teilweiser Erwerbsminderungsrente bringt höchstwahrscheinlich mehr Gesamteinkommen, als mit teilweiser Erwerbsminderungsrente Arbeitslosengeld zu beziehen, und vermutlich auch mehr Einkommen, als einen Teilzeitjob mit Sozialleistungen aufzustocken.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitstelle?
Hat Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihnen eine Teilzeittätigkeit anzubieten, weil Sie Ihre Vollzeitbeschäftigung wegen Erwerbsminderung nicht mehr ausüben können? Grundsätzlich besteht ein zivilrechtlicher Anspruch auf Einräumung einer Teilzeittätigkeit bei einem inaktiven Vollzeitarbeitsverhältnis (Paragraf 8 Abs. 1 TzBfG).
Die Voraussetzung ist allerdings, dass eine Teilzeittätigkeit am Arbeitsort überhaupt möglich ist.
Wenn Sie schwerbehindert sind, dann haben Sie zudem nach dem Behindertenrecht einen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung.
Wie ist die Rechtslage?
Das Sozialgericht Frankfurt am Main entschied eindeutig, dass Teilzeitbeschäftigte auch dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, wenn das Leistungsvermögen zwar wegen einer Krankheit oder Behinderung eingeschränkt ist, jedoch die bisherige Teilzeitbeschäftigung noch voll ausgeübt werden kann.
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sei laut den Richtern immer danach zu beurteilen, ob das Leistungsvermögen entsprechend gesunken sei. Das Vorliegen einer Erwerbsminderung ist also nicht danach zu beurteilen, ob ein Teilzeitarbeitsplatz besteht oder nicht.
Auch wenn Sie also zuvor ohne Erwerbsminderung in Teilzeit beschäftigt waren, können Sie auf derselben Stelle mit teilweiser Erwerbsminderungsrente weiterarbeiten. Die Einschätzung der Erwerbsminderung hat damit nichts zu tun. Es zählen ausschließlich die gesetzlich geforderten Zeitwerte (S 6 R 407/08).