Rente wird wegen Feiertag jetzt überwiesen

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Am Mittwoch, dem 30. April 2025, müssen die monatlichen Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Konten von rund 21 Millionen Beziehenden wertgestellt sein.

Dieser Tag ist deshalb von Bedeutung, weil das Gesetz den Monatsletzten – sofern er ein Bankarbeitstag ist – als einzig zulässigen Fälligkeitstermin vorschreibt. Damit sichert der Gesetzgeber, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Zahlungen planbar erhalten und ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen können.

Nachschuss oder Vorschuss – wer bekommt wann sein Geld?

Die Reform von 2004 führte ein zweigeteiltes System ein: Nachschüssige Renten: Alle Renten, die nach dem 31. März 2004 begonnen haben, werden rückwirkend gezahlt. Die Überweisung am 30. April 2025 deckt also die Ansprüche für den April.

Vorschüssige Renten: Wer vor dem 1. April 2004 in Rente ging, erhält seine Leistung weiterhin im Voraus; am 30. April 2025 fließt bereits die Zahlung für Mai.

Diese Unterscheidung führt bis heute zu zwei Valutierungsmodi, die allerdings keinerlei Einfluss auf die Rentenhöhe, wohl aber auf den Zeitpunkt der erstmaligen und der letzten Zahlung haben.

Rentenerhöhung von 3,74 Prozent

Zum 1. Juli 2025 steigt der aktuelle Rentenwert bundesweit um 3,74 Prozent. Damit wird die Rente im April noch nicht erhöht ausgezahlt; das Plus erscheint erst Ende Juli (nachschüssige Renten) beziehungsweise Ende Juni (vorschüssige Renten). Die Anhebung spiegelt die robuste Lohnentwicklung des Vorjahres wider und betrifft ebenfalls etwa 21 Millionen Menschen.

Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent und wann fließt er?

Seit Juli 2024 läuft ein befristeter Zuschlag nach § 307j SGB VI für rund drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Die Zahlung erfolgt gesondert zwischen dem 10. und dem 20. eines Monats und ist damit vollständig vom regulären Rentenzahltag entkoppelt. Für April 2025 hätte der Zuschlag also spätestens am 20. April gutgeschrieben sein müssen – unabhängig davon, ob die Grundrente vor- oder nachschüssig gezahlt wird.

Was müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt konkret beachten?

Am 30. April sollte der Rentenbetrag – je nach Rentenbeginn entweder für April oder bereits für Mai – wertgestellt sein. Fällt der Monatsletzte auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, wird die Überweisung vorgezogen; da der 30. April 2025 ein regulärer Mittwoch ist, greift diese Verschieberegel nicht.

Wer verspätete Gutschriften bemerkt, sollte zunächst mit dem kontoführenden Institut sprechen und danach den Renten-Service der Deutschen Post informieren.

Welches Gesetz garantiert die pünktliche Auszahlung der Altersbezüge?

Rechtsgrundlage ist § 118 SGB VI. Er bestimmt, dass laufende Geldleistungen „am Ende des Monats fällig werden, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen“.

Für bereits vor 2004 bewilligte Renten trifft § 272a SGB VI eine abweichende Regelung, doch auch hier gilt der Monatsletzte als Zahltag. Die Deutsche Rentenversicherung präzisiert in ihren Ausführungsbestimmungen, dass nicht der Kalendertag, sondern der letzte Bankarbeitstag maßgeblich ist.

Wohngeld und Bürgergeld wird am selben Tag überwiesen

Auch diese beiden Sozialleistungen folgen dem Prinzip der Vorauszahlung: Das Bürgergeld sowie das Wohngeld für Mai 2025 wird ebenfalls am 30. April 2025 überwiesen. Damit stehen Empfängerinnen und Empfängern die Mittel pünktlich zu Monatsbeginn zur Verfügung, was insbesondere für Miet- und Energiekosten entscheidend ist.

Übrigens: Rentner können auch Wohngeld beantragen!

Was geschieht, wenn der Monatsletzte kein Bankarbeitstag ist?

Sobald der letzte Kalendertag des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, wird die Rente am unmittelbar vorhergehenden Bankarbeitstag ausgezahlt.

Maßgeblich ist die Wertstellung, nicht der Buchungstag. Wer seine Kontoauszüge elektronisch abruft, sollte deshalb nicht nur den Buchungstag, sondern auch die Valuta prüfen.

Wie sicher ist die Finanzierung angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten?
Die Rentenkassen profitieren weiterhin von einer robusten Beschäftigungslage und kräftigen Lohnabschlüssen, was sich in der Rentenanpassung 2025 zeigt.

Gleichwohl mahnen Fachleute, dass demografische Belastungen langfristig neue Finanzierungsquellen erfordern. Für die aktuellen Auszahlungen bestehen jedoch »keinerlei Liquiditätsrisiken«, wie das Bundesarbeitsministerium erst im März betonte.