Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 wird von vielen Rentenbeziehenden bereits mit Spannung erwartet. Offiziell gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mitte bis Ende März 2025 die Höhe der Anpassung bekannt, doch schon jetzt steht fest, dass es eine Zäsur für alle gesetzlichen Renten darstellen wird.
Update: Heute schon gab der noch amtierende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegenüber der “Süddeutschen Zeitung” bekannt, dass die Renten um 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen.
Sobald die Werte ab Juli 2025 angehoben werden, profitieren alle, die eine gesetzliche Rente beziehen – seien es Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten.
Warum gibt es gleich zwei Erhöhungen für bestimmte Rentengruppen?
Die sogenannte doppelte Anpassung betrifft vor allem eine bestimmte Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern: Menschen mit einer Rente wegen Erwerbsminderung, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag. Für rund drei Millionen Betroffene wurde 2024 erstmals ein zusätzlicher Rentenzuschlag ausgezahlt, der sich auf 4,5 bis 7,5 Prozent des maßgeblichen Zahlbetrags der Rente belaufen konnte.
Die Besonderheit bei der Rentenanpassung 2025 liegt darin, dass dieser Zuschlag erneut dynamisch steigt, sobald sich der allgemeine Rentenwert im Juli 2025 erhöht. Damit erleben Personen, die diesen Zuschlag erhalten, eine doppelte Anpassung: Erst wird die Rente selbst um den neuen Prozentsatz angehoben, anschließend wird der bereits bestehende Zuschlag auf Basis des erhöhten Rentenbetrags neu berechnet.
Wie wurde der Rentenzuschlag eingeführt und berechnet?
Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgte im vergangenen Jahr erstmals in der Zeit vom 10. bis zum 20. Juli 2024. Damals war die Grundlage die regulär angehobene Rente ab Juli 2024, die um 4,57 Prozent gestiegen war.
Auf diesen erhöhten Rentenbetrag setzte dann der neue Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent auf. Um die Wirkung dieser doppelten Steigerung besser zu verstehen, verdeutlicht ein vereinfachtes Beispiel das Prinzip:
Wer nach der Rentenerhöhung 2024 eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro bezog, konnte bei 4,5 Prozent Zuschlag mit monatlich 45 Euro zusätzlich rechnen, bei 7,5 Prozent Zuschlag hingegen mit 75 Euro. Im Juli 2025 greift erneut diese Formel: Zuerst steigt die Rente durch die allgemeine Rentenanpassung, dann erhöht sich darauf aufbauend der Zuschlag erneut.
Weshalb profitieren auch Hinterbliebene und Witwen oder Witwer?
Neben dem direkten Rentenzuwachs spielt auch die Frage der Einkommensanrechnung bei Witwenrente eine große Rolle. Wer verwitwet ist und eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, erhält bis zum 30. November 2025 den neuen Rentenzuschlag ab Juli 2025, ohne dass dieser in die Einkommensanrechnung einfließt. Das bedeutet eine finanzielle Entlastung für viele Betroffene, die oft auf eng bemessene Budgets angewiesen sind.
Ab dem 1. Dezember 2025 hingegen wird der Rentenzuschlag dann offiziell in die Berechnung der Hinterbliebenenrente einbezogen, sofern die Einkommensanrechnung dadurch überhaupt spürbar angepasst wird. Für viele Hinterbliebene ist das eine wichtige Übergangsregelung, die sicherstellt, dass sie mehrere Monate lang ungekürzt von der verbesserten Rente profitieren können.
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Wann tritt die Erhöhung tatsächlich in Kraft und was ändert sich bis dahin?
Der Stichtag für die Rentenanpassung ist traditionell der 1. Juli. Zwischen Bekanntgabe im Frühjahr und Umsetzung in den Rentenzahlstellen wird die genaue Höhe kommuniziert, sodass Rentnerinnen und Rentner ab Sommer 2025 ihren neuen Zahlbetrag auf dem Konto verbuchen können.
Die meisten werden neben der regulären Erhöhung keinen weiteren Aufwand haben, da die Deutsche Rentenversicherung die Anpassung automatisch umsetzt. Für diejenigen, die den Rentenzuschlag erhalten, gelten indes dieselben automatischen Mechanismen. Sobald der allgemeine Rentenwert steigt, wird der bereits bestehende Zuschlag rechnerisch angepasst und in der neuen Rentenzahlung berücksichtigt.
Wie geht es nach dem 1. Juli 2025 weiter?
Sobald die Rentenversicherung den neuen Zahlbetrag berechnet und die höhere Auszahlung leistet, erhalten die drei Millionen Personen mit Anspruch auf den Rentenzuschlag automatisch eine um die Prozentsteigerung erhöhte Zusatzleistung. Bis Ende November bleiben Witwen und Witwer, die diesen Zuschlag beziehen, von einer Anrechnung des neuen Zusatzbetrags befreit.
Ab Dezember 2025 erfolgt dann eine reguläre Einkommensprüfung. Das bedeutet, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt entschieden wird, inwieweit der Rentenzuschlag auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden muss.
Was sollten Rentner bis zur Bekanntgabe der neuen Rentenwerte tun?
Eine genaue Planung ist zwar erst möglich, wenn die offiziellen Prozentsätze feststehen. Dennoch empfiehlt es sich, die persönliche Rentenakte aktuell zu halten und bei Unklarheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht nur für Personen mit Erwerbsminderungsrenten, sondern auch für Hinterbliebene mit Anspruch auf Witwen- oder Witwerrenten.
Insbesondere die Übergangsregelung, nach der der Rentenzuschlag erst ab dem 1. Dezember 2025 bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt wird, kann in einzelnen Fällen eine wichtige finanzielle Entlastung bedeuten. Wer hier gut informiert ist, wird den Prozess reibungsloser durchlaufen können.
Fazit
Die anstehende Rentenerhöhung 2025 bringt somit für alle gesetzlich Rentenversicherten eine Steigerung ihrer Bezüge. Für rund drei Millionen Beziehende von Erwerbsminderungsrenten entsteht mit dem zusätzlichen Rentenzuschlag eine Doppelwirkung, von der sie sichtbar profitieren können.
Durch die bis Ende November ausbleibende Anrechnung auf Witwen- und Witwerrenten genießen Hinterbliebene zudem eine Atempause, ehe ab Dezember 2025 die regulären Anrechnungsregeln greifen. Wer bereits jetzt die eigene Rentensituation durchleuchtet und bei Bedarf Fachleute einbezieht, kann dem neuen Rentenjahr 2025 gut vorbereitet entgegensehen.