Wenn Sie Angehörige pflegen, dann müssen Sie dafür oft Ihre berufliche Tätigkeit einschränken. Die Pflegeversicherung berücksichtigt das und zahlt Ihnen Beiträge für die Rentenkasse. So sammeln Sie Rentenpunkte, und das kostet Sie überhaupt nichts.
Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Bedingungen erfüllen. Welche das sind und worauf Sie achten sollten, das erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig sein
Voraussetzung, um diese Versicherungsleistung zu erhalten, ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig sein darf. Davon geht die Rentenklasse bei Familienangehörigen und Verwandten grundsätzlich aus, und auch bei der Pflege durch Bekannte oder Nachbarn. Das gilt ausdrücklich sogar, wenn Sie Geld für die Pflege bekommen (innerhalb eines bestimmten Rahmens).
Gilt das auch bei Pflegefachkräften?
Auch wenn Sie beruflich in der Pflege tätig sind oder in ähnlichen Bereichen wie als Ärztin oder Krankenpfleger, können Sie für nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen Rentenpunkte bekommen.
Ein Beispiel wäre, dass Sie beruflich in einem Pflegedienst arbeiten und zu Hause Ihre bedürftige Mutter pflegen. Dann gilt dies als nicht erwerbsmäßig.
Sie dürfen nicht zu viel Geld bekommen
Die Pflege durch Angehörige gilt in der Regel als nicht erwerbsmäßig, wenn die Entschädigung für Ihren Aufwand höher ist als die Summe, die die Pflegekasse für externe Pflegehilfen auszahlt. Bekommen Sie jedoch mehr Geld, wird die Pflegekasse vermuten, dass es sich um ein erwerbsmäßiges Pflegeverhältnis handelt.
Was sind die Bedingungen, um die Rentenbeiträge zu erhalten?
Sie müssen erstens eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen, dies zweitens mindestens zehn Stunden pro Woche und drittens zumindest zwei Tage in der Woche. Ihre berufliche Arbeitszeit darf außerdem nicht mehr als 30 Stunden pro Woche betragen. Die Pflege muss zudem in häuslicher Umgebung stattfinden.
Lesen Sie auch:
- Rentenerhöhung 2025: Über eine Million Rentner gehen leer aus
- Renten-Schock: Witwer muss über 5.600 Euro zurückzahlen – Rente-Urteil
Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie können diese Leistungen nur erhalten, wenn Sie Mitglied in der Pflegeversicherung sind. Die Pflegekasse prüft, ob die Pflege notwendig ist, nachdem Sie einen entsprechenden Fragebogen ausgefüllt und eingereicht haben. Außerdem müssen Sie sich gewöhnlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten, beziehungsweise dort leben.
Pflegezeit ist Wartezeit
Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeit als Beitragszeit. Sie wird Ihnen also auf die Zeit angerechnet, die Sie in die Rentenkasse einzahlen, und das ist wichtig. Denn erst ab einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren haben Sie überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Mit 35 Jahren Versicherungszeit haben Sie Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte, und mit 45 Jahren auf eine vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge durch die Pflege?
Die Pflegekasse zahlt für Ihre Pflege Rentenbeiträge, und Sie bezahlen nichts. Wie viele Beiträge dies sind, und wie sich deshalb Ihre Rente erhöht, das liegt unter anderem an der Zeit, die Sie in die Pflege investieren, vom Pflegegrad Ihres Angehörigen und auch am Ort, an dem die Pflege stattfindet.
Wie hoch Ihre Rentenansprüche durch die Pflege genau sind, können Sie sich an einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen.
Worauf müssen Sie achten?
Ganz wichtig: Damit Sie überhaupt Rentenpunkte durch die häusliche Pflege sammeln können, muss die Pflegekasse erst einmal Bescheid wissen. Diese Information können Sie bereits bei dem Antrag auf Pflegeleistungen liefern, dass Sie die Pflege übernehmen.
Bei der Pflegekasse erhalten Sie gedruckt oder online den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“. Diesen füllen Sie aus, und die Pflegekasse prüft dann Ihren Anspruch. Je sorgfältiger Sie Ihre Angaben machen, umso schneller zahlt die Pflegekasse Ihre Rentenbeiträge.