Ab Mitte 2025 steigen die Rentenzahlungen in Deutschland spürbar – gleichzeitig werden Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Die finanziellen Auswirkungen für Rentner fallen unterschiedlich aus. Wer jetzt schon im Ruhestand ist oder in den kommenden Jahren den Wechsel plant, sollte genau hinsehen.
Rentenerhöhung ab Juli: Spürbares Plus bei Ost und West
Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Der sogenannte Rentenwert – also der Betrag, den 1 Rentenpunkt wert ist – steigt um 3,74 Prozent. Konkret bedeutet das einen Sprung von 39,32 Euro auf 40,79 Euro pro Rentenpunkt.
Diese Erhöhung gilt erstmals bundesweit einheitlich, denn seit 2024 gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Ost und Westdeutschland bei der Rentenberechnung. Für viele Ruheständler bedeutet das zunächst ein Plus auf dem Papier.
Höhere Abzüge schmälern das Nettogeld
Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, wird durch gestiegene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung teilweise wieder relativiert:
- Krankenversicherung: Bereits ab März 2025 gelten rückwirkend höhere Beitragssätze.
- Pflegeversicherung: Ab Juli 2025 steigt der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte.
Beide Abgaben werden direkt vom Rentenbetrag abgezogen – das verfügbare Nettoeinkommen könnte trotz Rentenerhöhung sinken.
Beitragssätze und Bemessungsgrenzen passen sich an
Parallel zur Rentenanpassung steigen auch die Rechengrößen in der Rentenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ab 2025 einheitlich bei 80 Euro monatlich. Die Bezugsgröße, also der Berechnungswert für viele Sozialleistungen, wird auf 3.745 Euro festgelegt.
Freiwillig Versicherte müssen sich ebenfalls auf höhere Kosten einstellen:
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung steigt auf 103,42 Euro (+3 %), der Höchstbeitrag auf 1.497,30 Euro.
Erwerbsminderungsrente: Verbesserungen laufen weiter
Bereits im Jahr 2024 begann eine gestaffelte Reform der Erwerbsminderungsrente, die bis Ende 2025 vollständig umgesetzt sein soll. Seit Juli 2024 erhalten Betroffene einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente.
Dieser Zuschlag wird ab Dezember 2025 nicht mehr pauschal, sondern individuell in die Berechnung der Rentenpunkte integriert – was sich spürbar auf die Höhe der monatlichen Auszahlung auswirken kann. Gleichzeitig treten ab dem Jahr 2025 neue Hinzuverdienstgrenzen in Kraft.
Diese gelten sowohl für Personen mit teilweiser als auch mit vollständiger Erwerbsminderung und ermöglichen es, neben der Rente mehr Geld dazuzuverdienen, ohne dass dies sofort auf die Rentenzahlung angerechnet wird.
Insgesamt bieten die Neuerungen mehr finanzielle Spielräume und tragen zur Stabilisierung der Lebenssituation von Menschen mit Erwerbsminderung bei.
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Sonderrenten: Kaum Veränderungen bei Hinterbliebenen und Schwerbehindertenrente
In anderen Bereichen bleibt es vorerst ruhig: Bei der Hinterbliebenenrente sowie der Rente für schwerbehinderte Menschen sind 2025 keine strukturellen Änderungen vorgesehen. Hier greifen weiterhin die bisherigen Regelungen.
Wie geht es mit der Rente langfristig weiter?
Die Bundesregierung plant mit dem sogenannten „Rentenpaket II“ eine grundlegende Reform der Rentenfinanzierung. Ein zentraler Baustein ist das sogenannte Generationenkapital: Teile der Beiträge sollen künftig am Kapitalmarkt angelegt werden – ergänzt durch staatliche Mittel.
Ziel: Das gesetzlich garantierte Rentenniveau von 48 Prozent soll dauerhaft gehalten werden. Dabei ist jedoch unklar, ob und wie das klassische Umlageverfahren in Zukunft finanziert werden kann, ohne die Erwerbstätigen übermäßig zu belasten.