Viele Rentenversicherte fragen sich, ob sie bei einem frรผhen Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente Geld verlieren. Tatsรคchlich schรผtzt eine spezielle Regel davor, dass die neue Rente niedriger ausfรคllt.
Dennoch existieren Vorbehalte, die von โRentenbetrugโ sprechen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Fakten zusammen und erlรคutert, welche Vorteile Betroffene haben.
Inhaltsverzeichnis
Bestandsschutz: Keine finanziellen Einbuรen beim Wechsel
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und in die Altersrente รผbergeht, muss keine Kรผrzung befรผrchten. Grund dafรผr ist der sogenannte โBestandsschutzโ. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verhindert er, dass die Altersrente unter den bisherigen Zahlungen liegt.
Entscheidend ist dabei die Frist zwischen dem Ende der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente. Liegt dieser Zeitraum unter einer festgelegten Grenze (aktuell wenige Jahre), greift der Schutz automatisch.
Bestandsschutz bedeutet: Die neue Leistung darf nicht unterhalb der vorherigen Zahlung liegen. Wer also nahtlos wechselt, erhรคlt dieselbe Rente oder in manchen Fรคllen sogar mehr. Das gilt fรผr alle Betroffenen, die von der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine normale oder vorgezogene Altersrente รผbergehen.
Hรถhere Rente durch Zurechnungszeiten
Viele Versicherte fragen sich, warum die Erwerbsminderungsrente oft hรถher ausfรคllt als die eigentliche Altersrente. Ausschlaggebend ist die Zurechnungszeit. Dieses Konzept fรผhrt dazu, dass der Rentenanspruch so berechnet wird, als ob die versicherte Person bis zum regulรคren Rentenalter Beitrรคge einzahlt. Dadurch erhรถht sich der Zahlbetrag.
Beim Wechsel in die regulรคre Altersrente fรคllt diese โkรผnstliche Hochrechnungโ weg. Trotzdem greift der Bestandsschutz. So fรคllt die neue Rente nicht unter das frรผhere Niveau. Mitunter steigt sie sogar. Das passiert, wenn Betroffene weitere Beitragszeiten gesammelt haben oder sich andere rentensteigernde Faktoren ergeben. Eine konkrete Berechnung lohnt sich.
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Hinzuverdienstgrenzen: Wichtiger Unterschied zur Erwerbsminderungsrente
Wer eine Altersrente bezieht, darf seit einigen Jahren unbegrenzt hinzuverdienen. Dieses Prinzip gilt sowohl fรผr die Regelaltersrente als auch fรผr vorgezogene Varianten wie die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen. Frรผher existierten Zuverdienstgrenzen, doch diese sind grรถรtenteils abgeschafft worden.
Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente aus. Hier gilt meist eine jรคhrliche Hinzuverdienstgrenze, die aber inzwischen รผber 19.000 Euro pro Jahr betragen kann. Zusรคtzlich dรผrfen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten.
Wer diese Grenze รผberschreitet, riskiert die Einstufung als nur noch teilweise erwerbsgemindert oder gar erwerbsfรคhig. Dann entfรคllt die volle Rente mรถglicherweise.
Mit dem Wechsel in die Altersrente verschwindet diese Arbeitszeitbeschrรคnkung. Selbst ein Vollzeitjob ist theoretisch erlaubt, ohne dass die Rentenzahlung gekรผrzt wird. Oft scheinen solche Fรคlle praxisfern, doch einige Betroffene kรถnnen zumindest stundenweise mehr arbeiten, sobald sie Altersrentner sind.
โRentenbetrugโ? Warum manche den Wechsel kritisch sehen
Einige Menschen sprechen provokant von โBetrugโ, wenn ein Vollzeit-Einstieg kurz nach dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente erfolgt. Rechtlich liegt jedoch kein Fehlverhalten vor. Die DRV sieht in einem Altersrentenbezug mit gleichzeitigem Hinzuverdienst keinen Verstoร gegen Vorschriften.
Die empfundene Ungerechtigkeit rรผhrt daher, dass Erwerbsgeminderte offiziell nur maximal drei Stunden pro Tag arbeiten dรผrfen. Sobald sie jedoch in die Altersrente wechseln, entfรคllt diese Regel. Wer sich gesundheitlich erholt hat, kรถnnte dadurch profitieren. Allerdings sind Genesung und Rentenbezug zwei getrennte Sachverhalte.
In der Praxis hรคngt ein solcher รbergang von diversen Faktoren ab. Dazu zรคhlen der Zeitpunkt des Wechsels, mรถgliche Weiterbeschรคftigungen beim alten Arbeitgeber oder der Wille, den Gesundheitszustand neu bewerten zu lassen.
Vorteile fรผr Betroffene: Keine Kรผrzung und flexiblere Beschรคftigung
Ein sicheres Rentenniveau ist dank des Bestandsschutzes gewรคhrleistet, denn er stellt sicher, dass die Auszahlungen mindestens auf dem bisherigen Niveau bleiben. Ebenso ermรถglicht die entfallene Arbeitszeitbeschrรคnkung eine freie Gestaltung des Arbeitspensums fรผr alle, die gesundheitlich wieder belastbarer sind und unbegrenzt hinzuverdienen mรถchten.
Zwar fรผhrt ein hรถheres Einkommen aus Rente und Job auch zu einer steigenden Steuerlast, doch steigt gleichzeitig das gesamte verfรผgbare Einkommen oft deutlich. Genau diese Aspekte sind fรผr viele Versicherte relevant, die ihre finanzielle Lage verbessern oder sich beruflich wieder stรคrker engagieren wollen.
Wann lohnt sich ein frรผher Wechsel?
Ein frรผher Wechsel kann sich hauptsรคchlich dann rentieren, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt oder wenn bestimmte Altersgrenzen erreicht sind. Laut DRV kรถnnen schwerbehinderte Versicherte oft schon mit 62 in eine Altersrente eintreten. Andere profitieren vielleicht von einer abschlagsfreien Altersrente ab 63, wenn sie die nรถtigen Beitragsjahre erfรผllen.
Betroffene sollten genau prรผfen, ob eine vorgezogene Altersrente die richtige Wahl ist. In Ausnahmefรคllen steigt die Zahlung im Alter, weil neue Entgeltpunkte hinzukommen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand weiterhin Beitrรคge leistet oder durch Kindererziehungszeiten zusรคtzliche Anrechnungszeitrรคume erwirbt.
Beispielrechnung und praktische Tipps
Stellen Sie sich einen 61jรคhrigen Versicherten mit voller Erwerbsminderungsrente vor. Er erhรคlt monatlich rund 1.200 Euro. Durch die Zurechnungszeiten enthรคlt er einen hรถheren Betrag, als sein regulรคrer Rentenanspruch zu diesem Zeitpunkt vorsieht. Mit 62 kann er jedoch eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen beantragen.
Falls er dies tut, sichert ihm der Bestandsschutz seine bisherigen 1.200 Euro als Minimum.
Sollte sein Rentenanspruch durch neue Beitrรคge steigen, kรถnnte die Summe รผber 1.200 Euro liegen.
Nach dem Wechsel darf er mehr als drei Stunden tรคglich arbeiten, wenn sein Gesundheitszustand das zulรคsst.
Wer sich in einer รคhnlichen Lage befindet, kann diesen Rechenschritt bei der DRV durchfรผhren lassen. So zeigt sich rasch, ob die Altersrente hรถher ausfรคllt oder auf gleichem Niveau bleibt.