Rentenerhöhung 2025: Über eine Million Rentner gehen leer aus

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Zum 1. Juli 2025 steigt die gesetzliche Altersrente um 3,74 Prozent. Doch mehr als eine Million Rentnerinnen und Rentner, die gleichzeitig Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, gehen dabei leer aus.

Der Grund: Die höhere Rente wird vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Sozialverbände wie der VdK fordern daher gesetzliche Änderungen – insbesondere einen neuen Freibetrag, der diese Ungerechtigkeit ausgleichen soll.

Was genau passiert bei der Rentenerhöhung?

Zum Stichtag 1. Juli 2025 werden die gesetzlichen Altersrenten um 3,74 % angehoben. Diese Anpassung basiert auf der Rentenformel, die Löhne und andere wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt. Für die Mehrheit der Rentner bedeutet das ein spürbares Plus im Geldbeutel.

Doch wer zusätzlich Grundsicherung erhält – eine Sozialleistung zur Deckung des Existenzminimums – profitiert nicht im gleichen Maße. Denn die erhöhte Rente wird auf diese staatliche Unterstützung angerechnet. Letztlich bleibt der monatliche Gesamtbetrag für viele gleich.

Wen betrifft das konkret?

Laut Schätzungen sind rund 738.000 Altersrentnerinnen- und rentner in Deutschland betroffen, die zusätzlich Grundsicherung im Alter beziehen. Zählt man Empfänger von Erwerbsminderungsrenten mit hinzu, die ebenfalls Grundsicherung benötigen, steigt die Zahl deutlich auf über eine Million. Für diese Gruppe bedeutet die Rentenerhöhung keinen realen Zugewinn.

Warum wird die Rentenerhöhung angerechnet?

Das Sozialrecht sieht vor, dass Einkommen – wozu auch Renten zählen – auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur tatsächlich Bedürftige diese Leistung erhalten. Eine Rentenerhöhung führt daher automatisch dazu, dass die Grundsicherung entsprechend gekürzt wird.

Beispiel: Erhält ein Rentner bisher 900 Euro Rente und 200 Euro Grundsicherung, steigt die Rente auf etwa 934 Euro. Die Grundsicherung wird dann um den gleichen Betrag reduziert – der Gesamtbetrag bleibt bei 1.100 Euro.

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Sozialverbände fordern Freibeträge – bisher unzureichend umgesetzt

Organisationen wie der Sozialverband VdK kritisieren diese Praxis seit Jahren. Ihre Forderung: Ein dynamischer Freibetrag für Rentenerhöhungen, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Nur so könnten auch bedürftige Rentnerinnen und Rentner tatsächlich von der jährlichen Anpassung profitieren.

Zwar gibt es bereits einen Freibetrag für Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten – doch dieser greift nur bei bestimmten Voraussetzungen. Viele Betroffene fallen durch das Raster.

Was steckt hinter der Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken. Anspruch darauf haben auch viele, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, aber wegen niedriger Löhne nur eine geringe Rente erhalten.

Laut dem Bundesamt für Statistik waren Ende 2023 etwa 1,2 Millionen Menschen auf diese Leistung angewiesen – Tendenz steigend. Die demografische Entwicklung und steigende Lebenshaltungskosten dürften diesen Trend verstärken.

Forderung nach Reform: Gerechtere Lösungen notwendig

Rechtsanwälte und Rentenberater wie Peter Knöppel weisen in ihren Analysen regelmäßig auf dieses strukturelle Problem hin. Auch aus Beratungsgesprächen zeigt sich: Die Betroffenen empfinden es als ungerecht, dass sie durch die Anrechnung systematisch von den Rentenanpassungen ausgeschlossen werden.

Die Lösung, so Knöppel und der VdK: Ein neuer Freibetrag, der jährlich angepasst wird und allen Grundsicherungsbeziehenden zugutekommt – unabhängig von zurückgelegten Versicherungsjahren oder anderen Kriterien.

Politische Reaktionen bisher verhalten

Bislang gibt es aus der Politik wenig konkrete Vorschläge, wie die bestehende Regelung überarbeitet werden könnte. Zwar wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die langfristige Stabilisierung der Rente diskutiert, doch die Problematik rund um die Anrechnung auf die Grundsicherung bleibt bisher ungelöst.

Was Betroffene jetzt tun können

Aktuell können Betroffene keinen Einspruch gegen die Anrechnung einlegen – sie ist gesetzlich festgelegt. Dennoch empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Bescheids durch Rentenberatungen oder Sozialverbände. In manchen Fällen kann ein bereits bestehender Freibetrag greifen, der nicht vollständig ausgeschöpft wurde.