Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Wie sieht es aber aus, wenn eine Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt wurde? Können die Betroffenen zusätzliche Urlaubstage jetzt auch rückwirkend einfordern?
Wir erklären in diesem Beitrag die Rechtsgrundlagen des zusätzlichen Urlaubs bei Schwerbehinderung und die Regelungen dafür bei rückwirkender Anerkennung eines Grades der Behinderung von mindestens 50.
Inhaltsverzeichnis
Urlaubsansprüche bei Schwerbehinderung
Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben den gesetzlichen Nachteilsausgleich mehrerer zusätzlicher Urlaubstage pro Jahr. Diese kommen zum regulären Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern hinzu, und sie werden ebenso bezahlt.
Bei Rechtsfragen wie dem Urlaubsverfall oder Übertragbarkeit gelten die üblichen Regelungen des Urlaubsrechts.
Haben alle Arbeitnehmer mit Behinderung diesen Anspruch?
Nein, der Nachteilsausgleich der zusätzlichen Urlaubstage gilt erst bei einer Schwerbehinderung, also bei einem Grad der Behinderung, der mindestens 50 beträgt. Bei niedrigeren Graden der Behinderung gilt dieser Anspruch nicht.
Er gilt selbst dann nicht, wenn Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ansonsten mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind im Sinne des Paragrafen 3 des Sozialgesetzbuches IX.
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Wann entsteht der Urlaubsanspruch?
Der Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung entsteht ab dem Zeitpunkt, für den das Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft feststellt. Damit gilt dies grundsätzlich rückwirkend ab Zeitpunkt der Antragstellung.
Wie viel zusätzlicher Urlaub wird gewährt?
Der Urlaubsanspruch beträgt generell fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr bei einer Fünftagewoche. Tarifliche, betriebliche und andere sonstige Urlaubsregelungen können einen noch längeren Zusatzurlaub für Schwerbehinderte vorsehen, sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Sechstagewoche verlängert sich der Zusatzurlaub auf sechs Arbeitstage, bei der Viertagewoche verringert er sich entsprechend auf vier Arbeitstage.
Was ist, wenn der Urlaub nicht für das ganze Jahr gilt?
Was passiert jetzt, wenn ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung erst im Jahresverlauf eine Stelle antritt oder seine Schwerbehinderung erst im Jahresverlauf einsetzt? Dann werden die zusätzlichen Urlaubstage anteilig berechnet.
Für jeden vollen Monat besteht Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, und Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden aufgerundet.
Wie ist die Regelung bei einer rückwirkenden Anerkennung?
Wird die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, dann hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer gesetzlich für jeden vollen Monat der Schwerbehinderung diesen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs.
Das gilt grundsätzlich nur für das laufende Jahr. Zusatzurlaub aus dem vorherigen Jahr können Betroffene nicht beanspruchen, allerdings gibt es eine Ausnahme.
Was ist die Ausnahme?
Ein Anspruch besteht dann für das vergangene Jahr, wenn Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung ihn bereits während des damaligen Feststellungsverfahrens geltend gemacht haben für den Fall, dass ihnen eine Schwerbehinderung anerkannt wird.