Rundfunkbeitrag: Rückwirkende Befreiung vom GEZ-Beitrag

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Der Runkfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat ist für viele Haushalte in Deutschland eine zusätzliche Belastung. Besonders betroffen sind dabei Haushalte mit geringem Einkommen. Doch es gibt Entlastungsmöglichkeiten: Bezieher von Sozialleistungen können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen – und dies sogar rückwirkend.

Was ist der Rundfunkbeitrag und wer muss ihn zahlen?

Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich oft noch als GEZ-Beitrag bezeichnet, dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Er wird pro Haushalt erhoben und ist unabhängig von der Anzahl der im Haushalt genutzten Geräte oder davon, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt genutzt wird.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss jeder Haushalt diesen Beitrag zahlen, es sei denn, es liegt ein Befreiungsgrund vor.

Wer kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Befreiung stellen:

    • Bezieher von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist.
    • BAföG oder einen vergleichbaren Bedarfssatz erhält, zum Beispiel als Stipendiat oder als Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag.
    • Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 ist.
    • Bei Flüchtlingen oder Asylbewerbern, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, werden die Rundfunkbeiträge direkt von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt übernommen.
    • wenn die Härtefallregelung greift, weil das Einkommen zu niedrig ist

Die Befreiung gilt dabei ab dem Monat, in dem der Bescheid über die entsprechende Sozialleistung gültig wird.

Bei länger zurückliegenden Bescheiden ist eine rückwirkende Befreiung von bis zu drei Jahren möglich.

Wie beantragt man eine rückwirkende GEZ-Befreiung?

Auch rückwirkend ist eine Befreiung für die letzten 3 Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen und somit Rückstände/Schulden ausgeglichen werden.

Diese kann man mit diesemSchreiben beantragen. Hat man Beiträge gezahlt, obwohl man das Recht auf eine Befreiung hatte, werden diese erstattet.

Was ist bei einer Zweitwohnung zu beachten?

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben.

Dies bedeutet, dass für jede Wohnung ein separater Beitrag fällig wird. Wer jedoch mit Haupt- und Nebenwohnsitz offiziell beim Einwohnermeldeamt eingetragen ist, kann für die Zweitwohnung eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Dazu muss ein entsprechender Antrag mit einem Nachweis des Wohnsitzes beim Beitragsservice eingereicht werden.

Welche Nachweise sind für den Befreiungsantrag notwendig?

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss durch entsprechende Nachweise ergänzt werden, die die Anspruchsvoraussetzungen belegen.

Diese Anträge und Nachweise können bei Kommunen, leistungsgewährenden Behörden oder direkt beim Beitragsservice des öffentlichen Rundfunks eingereicht werden.

Wichtig: Anträgen immer nur als Kopien der Nachweise beifügen – Originale sollten sicher zu Hause aufbewahrt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Kopien gut lesbar sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Welche weiteren Informationen sollten Sozialleistungsempfänger beachten?

  • Grundsicherung oder Wohngeld: Bei unzureichender Rente sollten Betroffene prüfen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld haben, da dies auch Einfluss auf die Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben kann.
  • Änderungen mitteilen: Bei einem Umzug oder einer Namensänderung ist es wichtig, den Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtzeitig zu informieren, um eine korrekte Zuordnung und Abwicklung der Befreiung zu gewährleisten.
  • Beitragsnummer: Wer seine Beitragsnummer sucht, kann diese auf dem Beitragsbescheid finden oder beim Beitragsservice erfragen, um sicherzustellen, dass alle Anträge und Nachweise korrekt zugeordnet werden können.

Weiterer Ablauf

Nach einiger Zeit erhält der Antragssteller dann einen Bescheid über die Freistellung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.