Schulden: Neue Zentrale hilft gegen Inkasso-Schikanen

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Im neuen Jahr verbessern sich die Möglichkeiten für Schuldner, gegen Übergriffe von Inkasso-Unternehmen vorzugehen. Denn seit dem ersten Januar 2025 gibt es eine zentrale Aufsichtsbehörde, um rechtswidrige Handlungen von Inkasso-Firmen zu verfolgen.

Wie ist die Rechtsgrundlage?

Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 64) ist am 1.1.2025 in Kraft getreten. Jetzt registriert das Bundesamt für Justiz (BfJ) die in Inkasso-Unternehmen tätigen Personen, und dieses übernimmt auch alle laufenden Verfahren. Zuvor war das Aufgabe der einzelnen Bundesländer.

Widersprüchliche Entscheidungen und lange Verfahren

Die bisherige Praxis hatte zwei Nachteile. Erstens waren 32 Aufsichtsbehörden verantwortlich, meist Gerichte wie die Landgerichte in Karlsruhe oder Stuttgart. Diese entschieden teilweise sehr unterschiedlich, und das führte bei den Betroffenen zu Rechtsunsicherheit.

Außerdem dauerten die Verfahren meist sehr lange, weil zu wenig Personal da war. Die Aufsicht über die Inkasso-Unternehmen hatte den Ruf eines Nebenamts, und kaum ein Verantwortlicher blieb langfristig auf der jeweiligen Stelle.

Seltene Einigkeit

Eine zentrale Aufsichtsbehörde forderten nicht nur Schuldner-Beratungen und Verbraucherschützer, sondern auch die Inkasso-Unternehmen selbst. Sie alle haben ein starkes Interesse an Rechtssicherheit und dementsprechend auch hohe Ansprüche an die neue zentrale Aufsicht, endlich Klarheit zu schaffen und schnelle Verfahren durchzuführen.

Wo können Sie sich beschweren?

Seit dem 1.1.2025 können Sie eine Beschwerde über eine Inkasso-Firma an das BfJ schicken. Dieses stellt dafür ein Kontaktformular bereit. In den Betreff schreiben Sie „Rechtsdienstleistungsregister“. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an folgende Adresse schicken: rgd@bfj.bund.de.

Was müssen Sie beachten?

Es handelt sich nicht um eine Beschwerde im strikt juristischen Sinn, sondern um eine Eingabe. Deshalb kann jeder und jede zu jeder Zeit sich beim BfJ beschweren, wenn ein Inkasso-Unternehmen sich übergriffig, unangemessen oder rechtswidrig verhalten hat, wenn Ihnen Inkasso-Mitarbeiter drohen oder sie schikanieren.

Für eine Eingabe brauchen Sie gewöhnlich keine personenbezogenen Unterlagen von Klienten. Sollten diese jedoch nötig sein, dann brauchen Sie eine Einwilligung der Betroffenen, diese weiterzuleiten oder müssen personenbezogene Daten schwärzen.

Kein Ersatz für Zivilgerichte

Eine Beschwerde beim BfJ ersetzt keine Klage vor einem Zivilgericht, denn es darf keine materiell-rechtlichen Urteile fällen, also zum Beispiel über die Rechtmäßigkeit eines Vertrags entscheiden.

Es ist aber auch kein reiner „Papiertiger“, denn das BfJ entscheidet, ob ein Unternehmen gegen das Rechtsdienstleistungsprinzip verstößt.

Das betrifft zum Beispiel die Pflicht zur Information und Darlegung und den korrekten Rahmen der Vergütung, und damit die wichtigsten Übergriffe, mit denen Inkasso-Firmen Schuldner drangsalieren.

Worauf konzentriert sich die zentrale Aufsicht?

Die neue zentrale Aufsicht hat besonders im Blick, ob die jeweiligen Unternehmen nach einem rechtswidrigen Muster vorgehen. Ein typisches unrechtmäßiges Muster ist zum Beispiel der Hinweis, dass sie mehr zahlen müssen, wenn 14 Tage verstrichen sind, ohne zu erwähnen, dass zuvor eine weitere Inkasso-Maßnahme erfolgen muss.

Oder das Unternehmen hält Informationspflichten nicht ein, die im Paragrafen 13 RDG festgeschrieben sind. Oder die Firma verlangt bereits im ersten Schreiben 1,3.

Was können Sie noch tun?

Zusätzlich zur Beschwerde bei der zentralen Aufsicht können Sie ihr Anliegen noch an meldung@inkassowatch.org schicken. Diese Organisation sammelt Übergriffe von Inkassofirmen und plant, regelmäßig Gespräche mit dem BfJ darüber zu führen.