Schwerbehinderung: Alle Vorteile bei Grad der Behinderung ab 20 bis 100

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Nachteilsausgleiche sind besondere Leistungen und Vergรผnstigungen, die Menschen mit Behinderungen gewรคhrt werden, um die Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus ihrer Behinderung ergeben.

Diese Ausgleiche (aktualisiert 2024), manchmal auch Vorteile genannt, variieren je nach Grad der Behinderung (GdB), der in Deutschland in Abstufungen von 20 bis 100 festgelegt wird.

Ab welchem Grad der Behinderung gelten welche Nachteilsausgleiche?

GdB 20 – Anerkennung der Behinderung

Bereits ab einem GdB von 20 wird eine Funktionsbeeintrรคchtigung als Behinderung anerkannt.

Dies bedeutet, dass Betroffene grundsรคtzlich Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen haben kรถnnen, die bei hรถheren GdB ebenfalls gelten.

Hierzu zรคhlen etwa Hilfen im StraรŸenverkehr wie die Kraftfahrzeughilfe oder kommunale Fahrdienste, sofern weitere Voraussetzungen erfรผllt sind.

GdB 30/40 – Gleichstellung und erste steuerliche Erleichterungen

Bei einem GdB von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen mรถglich (ยง 2 Abs. 3 SGB IX).

Dies bringt Vorteile wie den Kรผndigungsschutz (ยงยง 168 ff. i.V.m. ยง 151 Abs. 3 SGB IX) und ermรถglicht den Erhalt eines Behinderten-Pauschbetrags bei der Steuer.

Dieser betrรคgt 620 Euro bei einem GdB von 30 und 860 Euro bei einem GdB von 40 (ยง 33b EStG).

Zudem kรถnnen Betroffene von einem ermรครŸigten Rundfunkbeitrag profitieren, wenn eine Sehbehinderung vorliegt und das Merkzeichen RF zuerkannt wurde (ยง 4 RBeitrStV).

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GdB 50 – Schwerbehinderteneigenschaft und mehr umfassende Rechte

Ab einem GdB von 50 gelten Personen als schwerbehindert (ยง 2 Abs. 2 SGB IX). Hiermit verbunden sind zahlreiche Nachteilsausgleiche:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro (ยง 33b EStG)
  • Bevorzugte Einstellung und Beschรคftigung: (ยงยง 164, 205 SGB IX)
  • Kรผndigungsschutz: (ยงยง 168 ff. SGB IX)
  • Freistellung von Mehrarbeit: (ยง 207 SGB IX)
  • Zusรคtzlicher Urlaub: Eine Arbeitswoche pro Jahr (ยง 208 SGB IX)
  • Abschlagsfreie Altersrente: Mรถglichkeit, zwei Jahre frรผher in Rente zu gehen, oder eine vorzeitige Altersrente um bis zu fรผnf Jahre mit Abschlรคgen (ยงยง 37, 236a SGB VI)
  • Vergรผnstigungen bei Automobilclubs und BeitragsermรครŸigungen bei bestimmten Mitgliedschaften

GdB 60 – Weitere finanzielle und rechtliche Vorteile

Ein GdB von 60 ermรถglicht zusรคtzliche Erleichterungen:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (ยง 33b EStG)
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (ยง 185 SGB IX)
  • Oranger Parkausweis: Bei bestimmten Behinderungen oder Erkrankungen

GdB 70 – Erhรถhung der steuerlichen und sozialen Vorteile

Menschen mit einem GdB von 70 kรถnnen weitere Vorteile in Anspruch nehmen:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.780 Euro (ยง 33b EStG)
  • Wahlweise steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten: Entweder Entfernungspauschale oder tatsรคchliche Aufwendungen (ยง 9 EStG)
  • ErmรครŸigte BahnCard: ErmรครŸigungen bei der Deutschen Bahn
  • Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumfรถrderung:4.500 Euro (ยง 24 Wohnraumfรถrderungsgesetz)
  • ErmรครŸigter Rundfunkbeitrag: Bei eingeschrรคnkter Teilnahme an รถffentlichen Veranstaltungen (ยง 4 RBeitrStV)
  • Sozialtarif bei der Telekom: Bei Vorliegen zusรคtzlicher Merkzeichen (Bl oder Gl)

GdB 80 – Umfangreiche finanzielle Unterstรผtzung

Mit einem GdB von 80 profitieren Betroffene von:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (ยง 33b EStG)
  • Freibetrag beim Wohngeld: 1.800 Euro (ยง 17 Wohngeldgesetz)
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (ยง 185 SGB IX)

GdB 90 und 100 – HรถchstmaรŸ an Unterstรผtzung

Bei einem GdB von 90 oder 100 erhรถhen sich die Nachteilsausgleiche weiter:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 2.120 Euro (GdB 90), 2.460 Euro (GdB 100) (ยง 33b EStG)
  • Zusรคtzliche Preisnachlรคsse: Bei mehreren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern
  • Abzug eines Freibetrags bei der sozialen Wohnraumfรถrderung: 2.100 Euro bei Pflegebedรผrftigkeit (ยง 24 Wohnraumfรถrderungsgesetz)
  • ErmรครŸigung oder Befreiung bei Kurtaxen: Abhรคngig von den Ortssatzungen

Welche speziellen Regelungen gelten bei Pflegebedรผrftigkeit?

Unabhรคngig vom GdB kรถnnen Pflegepersonen einen Pflegepauschbetrag bei der Steuer geltend machen (ยง 33b Abs. 6 EStG):

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
  • Merkzeichen H: 1.800 Euro

Hier kรถnnt ihr eine Tabelle kostenfrei downloaden, in der ihr alle Nachteilsausgleiche in der รœbersicht habt: Tabelle: Alle Ausgleiche ab 2024 bei Schwerbehinderung.