Schwerbehinderung: Das zahlt der Staat extra noch

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Menschen mit einer Schwerbehinderung stehen vor erheblichen Herausforderungen im Alltag und Berufsleben. Der Staat bietet deswegen eine Vielzahl Hilfen, Vergรผnstigungen und Unterstรผtzungen an, um Nachteile auszugleichen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermรถglichen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden รœberblick รผber verfรผgbare Leistungen und Rechte.

Was bedeutet Schwerbehinderung und wie wird sie festgestellt?

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn kรถrperliche, geistige oder seelische Beeintrรคchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fรผr mindestens sechs Monate erheblich einschrรคnken.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Stufen von 20 bis 100 festgestellt. Personen mit einem GdB von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert und haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Feststellung und Beantragung des GdB

Der Antrag auf Feststellung des GdB wird bei der zustรคndigen Behรถrde, meist dem Versorgungsamt, gestellt. Hierfรผr sollten รคrztliche Gutachten, Krankenhausberichte und weitere relevante Dokumente eingereicht werden.

Behandelnde ร„rzte kรถnnen von der Schweigepflicht entbunden werden, um die Bearbeitung zu erleichtern. Der festgestellte GdB kann bei Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustands angepasst werden.

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Welche Rechte bietet der Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis dokumentiert den GdB sowie spezielle Merkzeichen, die zu bestimmten Nachteilsausgleichen berechtigen.

รœbersicht der Merkzeichen und ihrer Bedeutung

  • G: Erhebliche Beeintrรคchtigung der Bewegungsfรคhigkeit.
  • aG: AuรŸergewรถhnliche Gehbehinderung.
  • Bl: Blindheit.
  • Gl: Gehรถrlosigkeit.
  • TBl: Taubblindheit.
  • H: Hilflosigkeit.
  • B: Anspruch auf Mitnahme einer Begleitperson im รถffentlichen Verkehr.
  • RF: ErmรครŸigung oder Befreiung von Rundfunkgebรผhren.
  • VB: Versorgungsberechtigt (z. B. Kriegsversehrte).
  • EB: Entschรคdigungsberechtigt.
  • 1 Kl: Anspruch auf Befรถrderung in der 1. Klasse im รถffentlichen Verkehr.
  • HS: Hochgradig sehbehindert.
  • T: Berechtigung zur Nutzung des Sonderfahrdienstes.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden sie hier:

Finanzielle Hilfen und Leistungen bei Schwerbehinderung im รœberblick

Blindengeld und Blindenhilfe
Menschen mit dem Merkzeichen โ€žBlโ€œ haben Anspruch auf Blindengeld. Dieses wird einkommensunabhรคngig gezahlt und variiert je nach Bundesland zwischen 300 und 800 Euro monatlich. Zusรคtzlich besteht die Mรถglichkeit, einkommensabhรคngige Blindenhilfe zu beantragen, die insbesondere bei niedrigem Einkommen zur Verfรผgung steht.

Gehรถrlosengeld
In sechs Bundeslรคndern, darunter Bayern und Berlin, wird Gehรถrlosengeld gewรคhrt. Es dient der Deckung zusรคtzlicher Kosten, wie fรผr Gebรคrdensprachdolmetscher, und betrรคgt je nach Bundesland zwischen 77 und 130 Euro monatlich.

Persรถnliches Budget
Das persรถnliche Budget bietet Menschen mit Behinderung eine flexible finanzielle Unterstรผtzung. Es ermรถglicht den Bezug von Geldleistungen anstelle von Sachleistungen und liegt zwischen 200 und 800 Euro monatlich, abhรคngig vom individuellen Bedarf. Antrรคge kรถnnen bei Krankenkassen, Rentenversicherungstrรคgern oder Sozialรคmtern gestellt werden.

Mehr รผber die Beantragung von Hilfsmitteln erfahren sie hier:

Pauschbetrรคge ab 2021 bei einer Schwerbehinderung als Tabelle

Seit 2021 gelten hรถhere Pauschalbetrรคge, die wir in dieser Tabelle zeigen:

Grad der Behinderung Betrag
20 384 Euro
30 620 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
Menschen, die โ€žhilflosโ€œ oder blind oder taubblind sind (Merkzeichenย H, Bl, TBlย imย Schwerbehindertenausweis) 7.400 Euro
Menschen mit demย Pflegegradย 4 oder 5 7.400 Euro

Gibt es immer den ganzen Pauschbetrag?

Der jeweilige Pauschbetrag wird immer in voller Hรถhe ausgezahlt, unabhรคngig davon, ob die Voraussetzungen wรคhrend des gesamten Jahres gegeben waren. Im Zweifel wird “aufgerundet”, das heiรŸt: Verringert oder erhรถht sich der Grad der Behinderung innerhalb des Jahres, gilt immer der hรถchste GdB.

AuรŸergewรถhnliche Belastungen
Kosten, die den Pauschbetrag รผbersteigen, kรถnnen als auรŸergewรถhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dazu zรคhlen:

  • Medizinische Hilfsmittel wie Prothesen und Rollstรผhle
  • Umbaukosten fรผr ein barrierefreies Zuhause
  • Krankheitsbedingte Fahrtkosten
  • Zusรคtzliche Betreuungskosten

Fahrtkostenpauschale
Menschen mit den Merkzeichen โ€žaGโ€œ, โ€žBlโ€œ oder โ€žHโ€œ kรถnnen eine Pauschale von 4.500 โ‚ฌ fรผr Fahrten geltend machen. Fรผr Menschen mit einem GdB von mindestens 70 betrรคgt die Pauschale 900 โ‚ฌ.

Unterstรผtzung bei Wohnen und Mobilitรคt

Barrierefreies Wohnen
Der Staat unterstรผtzt den barrierefreien Umbau von Wohnungen durch Zuschรผsse, die je nach Pflegegrad und Einkommen variieren. Fรถrderfรคhig sind:

  • Einbau von Treppenliften
  • Barrierefreie Gestaltung von Kรผchen und Bรคdern
  • Verbreiterung von Tรผren und Zugรคngen

Die Pflegekasse รผbernimmt bis zu 4.000 Euro pro MaรŸnahme. Hรถhere Zuschรผsse sind mรถglich, wenn mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt leben.

Vergรผnstigungen fรผr Fahrzeuge
Menschen mit Behinderung kรถnnen umfangreiche finanzielle Hilfen fรผr den Erwerb oder den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs erhalten. Personen mit dem Merkzeichen โ€žaGโ€œ (auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung) oder โ€žBlโ€œ (Blindheit) sind vollstรคndig von der Kfz-Steuer befreit.

Die Steuerbefreiung gilt ausschlieรŸlich fรผr ein Fahrzeug, das auf die behinderte Person zugelassen ist.

Zusรคtzlich kรถnnen Zuschรผsse fรผr den behindertengerechten Umbau eines Autos beantragt werden. Diese Zuschรผsse variieren je nach individuellem Bedarf und sind meist รผber die Rentenversicherung, die Agentur fรผr Arbeit oder das Integrationsamt erhรคltlich.

Typische Umbaukosten betreffen unter anderem Handgas-Bremssysteme, Rollstuhl-Ladesysteme oder Anpassungen der Sitze. In Einzelfรคllen kรถnnen die Fรถrderungen mehrere Tausend Euro betragen.

Vergรผnstigungen im รถffentlichen Nahverkehr
Menschen mit bestimmten Merkzeichen, wie โ€žGโ€œ (erhebliche Gehbehinderung), โ€žaGโ€œ oder โ€žHโ€œ (Hilflosigkeit), haben Anspruch auf kostenfreie oder stark vergรผnstigte Befรถrderung im รถffentlichen Nahverkehr.

Mit einem Schwerbehindertenausweis und der zugehรถrigen Wertmarke, die jรคhrlich 91 Euro (oder 46 Euro halbjรคhrlich) kostet, kรถnnen Betroffene kostenfrei Busse, StraรŸenbahnen und S-Bahnen nutzen. Diese Regelung gilt deutschlandweit.

Zusรคtzlich erhalten Personen mit dem Merkzeichen โ€žBโ€œ (Begleitperson) das Recht, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen. Dies gilt auch fรผr Begleithunde, die ebenfalls unentgeltlich befรถrdert werden kรถnnen.

Einige Verkehrsbetriebe bieten darรผber hinaus spezielle Hilfsdienste fรผr mobilitรคtseingeschrรคnkte Personen, wie Assistenz beim Ein- und Aussteigen.

Mehr Informationen gibt es hier:

Vorteile im Bildungs- und Berufsleben

Bildung
Menschen mit Behinderung kรถnnen im Bildungsbereich Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, um ihre individuellen Bedรผrfnisse zu berรผcksichtigen. Dazu gehรถren verlรคngerte Prรผfungszeiten, die Bereitstellung von Hilfsmitteln oder spezielle Lernmaterialien.

Diese MaรŸnahmen zielen darauf ab, Barrieren im Lernprozess abzubauen und Chancengleichheit zu gewรคhrleisten. Studierende mit Behinderung kรถnnen darรผber hinaus finanzielle Unterstรผtzung durch BAfรถG-Nachteilsausgleiche beantragen. Diese dienen dazu, zusรคtzliche Kosten, die durch die Behinderung entstehen, abzufedern.

Beruf
Im Berufsleben genieรŸen schwerbehinderte Arbeitnehmer besondere Rechte, die ihre Integration und den Schutz vor Benachteiligung sichern sollen. Sie haben Anspruch auf bis zu fรผnf zusรคtzliche Urlaubstage pro Jahr, die ihnen unabhรคngig von der UnternehmensgrรถรŸe gewรคhrt werden.

AuรŸerdem bietet der besondere Kรผndigungsschutz eine erhรถhte Sicherheit und schรผtzt vor einer diskriminierenden Entlassung.

Arbeitgeber kรถnnen finanzielle Zuschรผsse fรผr die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplรคtzen beantragen. Diese Zuschรผsse werden hรคufig von Integrationsรคmtern bereitgestellt und kรถnnen fรผr MaรŸnahmen wie den Einbau von Aufzรผgen, die Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel oder die Einrichtung technischer Hilfsmittel genutzt werden.

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplรคtze mit schwerbehinderten Personen zu besetzen. Falls diese Quote nicht erfรผllt wird, ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, deren Hรถhe von der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplรคtze abhรคngt.

Sonstige Vergรผnstigungen und Befreiungen

Rundfunkgebรผhren
Das Merkzeichen โ€žRFโ€œ ermรถglicht die Reduzierung der Rundfunkgebรผhren auf 5,83 Euro monatlich. Antrรคge kรถnnen direkt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden.

Telefonkosten
Menschen mit einem GdB von 90 oder mehr sowie bestimmten Merkzeichen kรถnnen bei der Deutschen Telekom den Sozialtarif beantragen. Dies reduziert die monatlichen Telefonkosten erheblich.

Beratungsstellen und Unterstรผtzung

Unabhรคngige Teilhabeberatung (EUTB)
Die EUTB bietet kostenfreie Beratung zu Rechten und Leistungen. Sie unterstรผtzt bei der Antragstellung und informiert รผber die Zustรคndigkeit von Leistungstrรคgern.

Integrationsรคmter
Integrationsรคmter beraten zu arbeitsrechtlichen Fragen, unterstรผtzen bei der Gestaltung barrierefreier Arbeitsplรคtze und gewรคhren finanzielle Hilfen.

Agentur fรผr Arbeit
Die Agentur fรผr Arbeit ist Ansprechpartner fรผr berufliche Eingliederung, Umschulungen und Arbeitsassistenz. Sie informiert auch รผber Gleichstellungsantrรคge fรผr Menschen mit einem GdB von mindestens 30.