Menschen mit Behinderung stehen im Alltag oft vor besonderen Herausforderungen. Hilfsmittel leisten hier einen wichtigen Beitrag zur Selbststรคndigkeit und Lebensqualitรคt.
Doch welche Hilfsmittel gibt es, und wer รผbernimmt die Kosten? In diesem Artikel zeigen wir, welche Hilfsmittel es gibt sind und wer bei der Finanzierung unterstรผtzten kann.
Welche Arten von Hilfsmitteln gibt es?
Hilfsmittel werden in drei Hauptkategorien eingeteilt, die spezifische Funktionen erfรผllen:
- Ausgleich von Funktionen: Diese Hilfsmittel zielen darauf ab, eine eingeschrรคnkte Kรถrperfunktion zu kompensieren. Ein typisches Beispiel sind gebogene Bestecke, die Menschen mit eingeschrรคnkter Handgelenksbeweglichkeit das selbststรคndige Essen ermรถglichen.
- Unterstรผtzung bei Funktionen: Hilfsmittel in dieser Kategorie bieten Unterstรผtzung bei der Ausfรผhrung bestimmter Tรคtigkeiten. Dazu gehรถren etwa Haltegriffe im Bad, die die Standsicherheit erhรถhen und so Stรผrze verhindern helfen.
- Ersatz von Funktionen: Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die verlorene Kรถrperfunktionen ersetzen. Ein Beispiel ist das Einhรคnderbrett, das es Menschen mit gelรคhmten Hรคnden ermรถglicht, Brot zu schneiden oder zu schmieren.
Welche unterschiedlichen Hilfsmittel gibt es?
Die Bandbreite an verfรผgbaren Hilfsmitteln ist vielfรคltig und reicht von einfachen Alltagshelfern bis zu komplexen technischen Gerรคten:
- Ess- und Trinkhilfen: Speziell angepasste Geschirr- und Besteckteile.
- Mobilitรคtshilfen: Gehstรถcke, Rollatoren, Rollstรผhle und Treppenlifte, die die Fortbewegung erleichtern.
- Hilfsmittel fรผr Haushalt und Hygiene: Gerรคte wie spezielle Kรผchenutensilien oder Badewannensitze.
- Technische Hilfsmittel: Hรถrgerรคte, Notrufsysteme, sowie spezielle Computer und Tablets.
- Arbeitsplatzhilfen: Spezielle Gerรคte und Software, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
- Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Inkontinenzmaterial und andere Verbrauchsmaterialien.
Wer รผbernimmt die Kosten fรผr die Hilfsmittel?
Die Finanzierung von Hilfsmitteln erfolgt durch verschiedene Trรคger, abhรคngig von der Art des Hilfsmittels und dem Anwendungsbereich:
- Krankenkassen: รbernehmen hรคufig die Kosten fรผr Hilfsmittel, die im hรคuslichen Umfeld benรถtigt werden. Hierzu zรคhlen Rollstรผhle oder Hรถrgerรคte. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet ist. Bei รberschreiten des festgelegten Kostenrahmens kann ein Eigenanteil erforderlich sein.
- Pflegekassen: Zustรคndig fรผr Pflegehilfsmittel, die zur Pflege im hรคuslichen Umfeld erforderlich sind, wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen. Diese Kostenรผbernahme gilt speziell fรผr Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.
- Unfallversicherungen: รbernehmen die Kosten fรผr Hilfsmittel, wenn die Notwendigkeit durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Dazu gehรถren oft Prothesen oder spezielle orthopรคdische Hilfsmittel.
- Rentenversicherungen: Finanzieren Hilfsmittel, die zur Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfรคhigkeit notwendig sind. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel die berufliche Teilhabe sichert.
- Arbeitsagenturen und Integrationsรคmter: Diese Trรคger sind fรผr die Finanzierung von Hilfsmitteln im beruflichen Kontext zustรคndig, insbesondere wenn diese zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen.
Wo beantrage ich die Hilfsmittel und wer genehmigt sie?
Der Prozess zur Beantragung von Hilfsmitteln umfasst mehrere Schritte und sollte gut vorbereitet sein:
- Arztbesuch und Verordnung: Zunรคchst wird bei einem Arztbesuch festgestellt, ob ein Hilfsmittel notwendig ist. Der Arzt stellt die Verordnung aus, die als Grundlage fรผr den Antrag dient.
- Hilfsmittelberatung: In vielen Fรคllen ist eine zusรคtzliche Beratung sinnvoll, um das am besten geeignete Hilfsmittel zu finden. Dies kann durch spezialisierte Beratungsstellen oder Fachhรคndler erfolgen.
- Antragstellung bei der Krankenkasse oder dem zustรคndigen Trรคger: Mit der รคrztlichen Verordnung und gegebenenfalls einem Kostenvoranschlag wird der Antrag beim entsprechenden Trรคger eingereicht. Die Krankenkasse oder der zustรคndige Trรคger prรผft dann den Antrag und entscheidet รผber die Genehmigung oder Ablehnung.
- Widerspruch bei Ablehnung: Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Mรถglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hierbei kรถnnen unabhรคngige Beratungsstellen oder Verbรคnde wie der Sozialverband Deutschland VdK Unterstรผtzung bieten.