Schwerbehinderung: Ausgleichsabgabe wird wieder teurer

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Um diese Teilhabe von Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung zu stรคrken und Unternehmen zu motivieren, schwerbehinderte Menschen zu beschรคftigen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Ausgleichsabgabe eingefรผhrt.

Arbeitgeber, die eine bestimmte Beschรคftigungsquote an schwerbehinderten Menschen nicht erreichen, sind verpflichtet, diese Abgabe zu zahlen.

Ab 2025 treten neue Regelungen und Staffelbetrรคge in Kraft, die von Unternehmen unbedingt beachtet werden mรผssen.

Warum gibt es die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe verfolgt das Ziel, diejenigen Arbeitgeber finanziell zu belasten, die nur wenige oder gar keine schwerbehinderten Menschen beschรคftigen.

Damit soll ein Ausgleich zugunsten jener Arbeitgeber geschaffen werden, die ihrer Beschรคftigungspflicht nachkommen oder sogar mehr schwerbehinderte Menschen einstellen, als gesetzlich gefordert.

Das Geld aus der Ausgleichsabgabe flieรŸt in MaรŸnahmen zur Fรถrderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Was รคndert sich zum 31. Mรคrz 2025?

Zum 31. Mรคrz 2025 wird die Ausgleichsabgabe fรผr das Anzeigejahr 2024 erstmals nach neuen Vorgaben erhoben. Die ร„nderungen resultieren insbesondere aus dem โ€žGesetz zur Fรถrderung eines inklusiven Arbeitsmarktesโ€œ, das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.

Eine Neuerung ist die Einfรผhrung der vierten Staffel der Abgabe, die Unternehmen betrifft, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschรคftigen.

Zudem werden auch die Mehrfachanrechnungen von schwerbehinderten Beschรคftigten รผberarbeitet. Hierdurch erhalten Unternehmen, die bestimmte Gruppen schwerbehinderter Menschen oder mehrere schwerbehinderte Beschรคftigte einstellen, weiterhin die Mรถglichkeit, diese mehrfach bei der Ermittlung der Beschรคftigungsquote anzurechnen. Die Details hierzu ergeben sich aus ยง 158 SGB IX.

Welche Staffelbetrรคge gelten ab dem 1. Januar 2024?

Im Rahmen der neuen Regeln mรผssen Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe fรผr das Anzeigejahr 2024 (also das Kalenderjahr 2024) erstmals zum 31. Mรคrz 2025 zahlen. MaรŸgeblich hierfรผr ist die jahresdurchschnittliche Beschรคftigungsquote schwerbehinderter Menschen.

Fรผr jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ergeben sich ab dem 1. Januar 2024 die folgenden monatlichen Betrรคge (ยง 160 Abs. 2 Satz 1 SGB IX):

  • 140 Euro, wenn die jahresdurchschnittliche Beschรคftigungsquote von 3 % bis unter 5 % liegt
  • 245 Euro, wenn die jahresdurchschnittliche Beschรคftigungsquote von 2 % bis unter 3 % liegt
  • 360 Euro, wenn die jahresdurchschnittliche Beschรคftigungsquote von รผber 0 % bis unter 2 % liegt
  • 720 Euro, wenn die jahresdurchschnittliche Beschรคftigungsquote bei 0 % liegt

Diese sogenannten Staffelbetrรคge ermรถglichen es, die Ausgleichsabgabe nach dem Grad des Engagements fรผr die Beschรคftigung schwerbehinderter Menschen zu staffeln: Je niedriger die Quote, desto hรถher die Abgabe.

Welche Sonderregelungen gelten fรผr kleinere Arbeitgeber?

Unternehmen mit mindestens 20 und weniger als 40 bzw. 60 zu berรผcksichtigenden Arbeitsplรคtzen profitieren von einer Kleinstbetriebsregelung. Die monatlichen Betrรคge fallen niedriger aus bzw. werden abhรคngig von der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplรคtze gesondert berechnet. Auch hier gilt ab dem 1. Januar 2024 (ยง 160 Abs. 2 Satz 2 SGB IX):

Weniger als 40 Arbeitsplรคtze

  • 140 Euro, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist
  • 210 Euro, wenn im Jahresdurchschnitt kein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist

Weniger als 60 Arbeitsplรคtze

  • 140 Euro, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 2 schwerbehinderte Menschen beschรคftigt sind
  • 245 Euro, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist
  • 410 Euro, wenn im Jahresdurchschnitt kein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist

Diese Kleinstbetriebsregelung soll verhindern, dass kleine und mittelstรคndische Unternehmen (KMU) durch รผberhรถhte Abgaben รผbermรครŸig belastet werden.

Wie wird sich die Ausgleichsabgabe zum 31. Mรคrz 2026 รคndern?

Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Ausgleichsabgabe ein weiteres Mal; erstmals fรคllig wird sie dann zum 31. Mรคrz 2026 fรผr das Anzeigejahr 2025. Hier greift ยง 160 Abs. 3 SGB IX, der eine Anpassung vorsieht, sobald sich die BezugsgrรถรŸe nach ยง 18 Abs. 1 SGB IV seit der letzten Anpassung um mehr als 10 % erhรถht hat.

Derartige Anpassungen fanden zuletzt im Jahr 2021 statt. Die nรคchste Erhรถhung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und bewirkt folgende neuen Staffelbetrรคge:

  • 155 Euro (statt 140 Euro) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschรคftigungsquote von 3 % bis unter 5 %
  • 275 Euro (statt 245 Euro) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschรคftigungsquote von 2 % bis unter 3 %
  • 405 Euro (statt 360 Euro) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschรคftigungsquote von รผber 0 % bis unter 2 %
  • 815 Euro (statt 720 Euro) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschรคftigungsquote von 0 %

Welche Betrรคge gelten ab 1. Januar 2025 fรผr kleinere Arbeitgeber?

Auch die Kleinstbetriebsregelung รคndert sich zum 1. Januar 2025. Die Staffelungen fรผr Unternehmen mit weniger als 40 bzw. 60 Arbeitsplรคtzen werden wie folgt angepasst:

Weniger als 40 Arbeitsplรคtze

  • 140 Euro, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 2 schwerbehinderte Menschen beschรคftigt sind
  • 155 Euro (statt 140 Euro), wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist
  • 235 Euro (statt 210 Euro), wenn im Jahresdurchschnitt kein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist

Weniger als 60 Arbeitsplรคtze

  • 155 Euro (statt 140 Euro), wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 2 schwerbehinderte Menschen beschรคftigt sind
  • 275 Euro (statt 245 Euro), wenn im Jahresdurchschnitt weniger als 1 schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist
  • 465 Euro (statt 410 Euro), wenn im Jahresdurchschnitt kein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt ist

Wie werden die Mehrfachanrechnungen geregelt?

Neben der Einfรผhrung zusรคtzlicher Abgabestaffeln wird auch die Mehrfachanrechnung angepasst. In bestimmten Fรคllen kรถnnen Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen mehrfach auf ihre gesetzliche Beschรคftigungsquote anrechnen lassen.

Dies betrifft beispielsweise Beschรคftigte mit einem besonders hohen Grad der Behinderung oder Personen, die in bestimmten geschรผtzten Arbeitsverhรคltnissen arbeiten.

Die genauen Einzelheiten hierzu regelt ยง 158 SGB IX. Unternehmen sollten prรผfen, ob sie von diesen Mรถglichkeiten profitieren kรถnnen, um ihre Ausgleichsabgabe zu reduzieren.

Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

  1. Beschรคftigungsquote ermitteln: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplรคtzen sind verpflichtet zu prรผfen, ob sie die gesetzliche Quote von 5 % schwerbehinderter Menschen erreichen. Dazu wird der jahresdurchschnittliche Beschรคftigungsstand zugrunde gelegt.
  2. Anzeigeverfahren einhalten: Unternehmen mรผssen bis zum 31. Mรคrz des Folgejahres eine Anzeige einreichen, in der sie ihre Beschรคftigungszahlen an die zustรคndige Agentur fรผr Arbeit รผbermitteln.
    • Fรผr das Jahr 2024 ist die Ausgleichsabgabe bis zum 31. Mรคrz 2025 zu zahlen.
    • Fรผr das Jahr 2025 ist sie bis zum 31. Mรคrz 2026 zu entrichten.
  3. Aktuelle Staffelbetrรคge kennen: Je nach Hรถhe der Beschรคftigungsquote kann die Ausgleichsabgabe stark variieren. Informieren Sie sich rechtzeitig รผber die geltenden Sรคtze, um ungeplante Kosten zu vermeiden.
  4. Fรถrdermรถglichkeiten nutzen: Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen einstellen, kรถnnen unter Umstรคnden von staatlichen Fรถrderungen profitieren, zum Beispiel Eingliederungszuschรผsse oder Zuschรผsse zu behindertengerechten Arbeitsplatzanpassungen.
  5. Mehrfachanrechnungen prรผfen: Wer mehrere schwerbehinderte Personen oder besonders betroffene Gruppen beschรคftigt, kann ggf. durch Mehrfachanrechnungen seine Abgabe deutlich senken.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Die Bekanntgabe der neuen Betrรคge fรผr die Ausgleichsabgabe wurde vom Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales (BMAS) am 11. Dezember 2024 im Bundesanzeiger verรถffentlicht. Dort kรถnnen die konkreten Details und ggf. weitere Erlรคuterungen eingesehen werden.

Auch die Agentur fรผr Arbeit sowie einschlรคgige Verbรคnde und Kammern bieten Merkblรคtter und Beratungen rund um die Beschรคftigung schwerbehinderter Menschen und die Ausgleichsabgabe an.