Der Rundfunkbeitrag sorgt immer wieder fรผr Diskussionen. Wรคhrend die meisten Haushalte in Deutschland ihn zahlen mรผssen, gibt es fรผr bestimmte Personengruppen die Mรถglichkeit, sich befreien oder den Beitrag ermรครigen zu lassen. Doch wer hat Anspruch? Was ist zu beachten? Ein รberblick.
Warum gibt es den Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag ist die Finanzierungsgrundlage fรผr die รถffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 wird er pro Haushalt erhoben und betrรคgt aktuell 18,36 Euro im Monat. Der Beitrag ersetzt die frรผhere GEZ-Gebรผhr und wird unabhรคngig von der Anzahl der Personen im Haushalt oder der genutzten Rundfunkgerรคte fรคllig. Doch was passiert, wenn jemand die Zahlung nicht leisten kann?
Wer hat Anspruch auf Befreiung?
Fรผr Menschen, die sich den Rundfunkbeitrag nicht leisten kรถnnen, gibt es gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung mรถglich. Diese gilt vor allem fรผr Personen, die staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu zรคhlen:
- Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld
- Sozialhilfe (nach SGB XII)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, wie Kriegsopferfรผrsorge
- BAfรถG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, sofern die Betroffenen nicht bei ihren Eltern wohnen
- Asylbewerberleistungen
- Blindenhilfe oder Pflegegeld
Darรผber hinaus kรถnnen sich Menschen mit Pflegebedarf oder Bewohner stationรคrer Einrichtungen, die im Rahmen einer Leistungsgewรคhrung untergebracht sind, ebenfalls befreien lassen.
Was ist bei einer geringfรผgigen Einkommensรผberschreitung?
Auch Personen, die knapp รผber der Grenze fรผr den Bezug von Sozialleistungen liegen, kรถnnen eine Befreiung beantragen. Hierbei spricht man von einer geringfรผgigen Einkommensรผberschreitung. Diese darf den Betrag von 18,36 Euro โ dem monatlichen Rundfunkbeitrag โ nicht รผbersteigen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller seinen Anspruch auf Sozialleistungen nachweisen kann.
Ermรครigung fรผr Menschen mit Behinderung
Fรผr Menschen mit einer schweren Behinderung gibt es die Mรถglichkeit, den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel zu reduzieren. Anspruch darauf haben Personen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Dieses Merkzeichen erhalten:
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen
- Hรถrgeschรคdigte
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80, die aufgrund ihrer Einschrรคnkung nicht an รถffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kรถnnen
Die ermรครigte Gebรผhr betrรคgt aktuell 6,12 Euro im Monat.
Wer profitiert noch von einer Befreiung oder Ermรครigung?
Die Regelung zur Befreiung oder Ermรครigung des Rundfunkbeitrags gilt auch fรผr den Haushalt, in dem die betroffene Person lebt. Das bedeutet: Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr mรผssen keinen zusรคtzlichen Beitrag zahlen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Wie wird die Befreiung beantragt?
Der Antrag auf Befreiung oder Ermรครigung muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestellt werden. Dafรผr sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Eine gut lesbare Kopie des Bescheids รผber die jeweilige Sozialleistung oder des Schwerbehindertenausweises (bei Ermรครigungen).
- Nachweise, aus denen Name, Art der Leistung und der Zeitraum eindeutig hervorgehen.
Wichtig: Eine Befreiung oder Ermรครigung gilt nicht rรผckwirkend. Daher sollte der Antrag frรผhzeitig gestellt werden, am besten direkt nach Erhalt der Sozialleistungsbewilligung.
Praxisbeispiel: Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
Frau Meier, 65 Jahre alt, lebt allein in einer kleinen Wohnung und hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF. Sie ist seit mehreren Jahren stark sehbehindert und kann wegen ihres Gesundheitszustands kaum noch an รถffentlichen Veranstaltungen teilnehmen. Ihre monatliche Rente liegt unterhalb der Grundsicherungsgrenze, sodass sie zusรคtzlich Sozialhilfe erhรคlt.
Schritt 1: Prรผfung des Anspruchs
Da Frau Meier das Merkzeichen RF in ihrem Schwerbehindertenausweis hat, erfรผllt sie die Voraussetzungen fรผr eine Ermรครigung des Rundfunkbeitrags. Zudem hat sie aufgrund ihres Bezugs von Sozialhilfe Anspruch auf eine vollstรคndige Befreiung.
Schritt 2: Zusammenstellung der Unterlagen
Frau Meier benรถtigt folgende Nachweise, um ihren Antrag auf Befreiung zu stellen:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises, auf dem das Merkzeichen RF deutlich erkennbar ist.
- Bescheid รผber die Bewilligung der Sozialhilfe, der ihren Namen, die Art der Leistung und den Leistungszeitraum enthรคlt.
- Antragsformular fรผr die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, das sie von der Website des Beitragsservice herunterlรคdt oder schriftlich anfordert.
Schritt 3: Antragsstellung
Frau Meier schickt die vollstรคndigen Unterlagen per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Alternativ kann sie den Antrag auch online einreichen, sofern sie die Dokumente digitalisiert hat.
Schritt 4: Bearbeitung und Bescheid
Nach etwa vier Wochen erhรคlt Frau Meier einen Bescheid vom Beitragsservice, der ihre Befreiung bestรคtigt. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, und ist fรผr den Bewilligungszeitraum ihrer Sozialhilfe gรผltig. Sollte sie weiterhin Sozialhilfe erhalten, muss Frau Meier die Befreiung vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erneut beantragen.
Wichtig: Rรผckwirkende Befreiung nicht mรถglich
Frau Meier hรคtte ihren Antrag idealerweise direkt nach Erhalt ihres Sozialhilfebescheids stellen sollen, da die Befreiung nicht rรผckwirkend gilt. Fรผr die Zukunft weiร sie jedoch, dass sie rechtzeitig handeln muss, um zusรคtzliche Kosten zu vermeiden.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.