In Deutschland wird Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen häufig nur ein zeitlich begrenzter Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt. Dieser kann auslaufen – was insbesondere dann problematisch wird, wenn der Zeitpunkt kurz vor dem Renteneintritt liegt.
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Viele Vorteile durch den Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist nicht nur ein Ausweis, sondern berechtigt Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 zu einer Vielzahl von zusätzlichen Rechten und Vergünstigungen.
Die Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen erstrecken sich auf verschiedene Lebensbereiche wie Arbeit, Mobilität und Finanzen. Das Schwerbehindertengesetz garantiert zum Beispiel einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, eine Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch 14, Ermäßigungen bei Theater- und Museumsbesuchen, die Übernahme von Mehrbedarfen oder deutlich günstigere Telefontarife.
Der Sozialrechtsexperte Christian Schultz vom Sozialverband SoVD Schleswig-Holstein warnt davor, dass der Schwerbehindertenausweis oft auch befristet sein kann und erklärt, was zu tun ist, wenn die Befristung kurz vor dem Rentenalter ausläuft.
Schwerbehindertenausweis kann zeitlich befristet sein
Schultz weist darauf hin, dass der Schwerbehindertenausweis auch bei einer Befristung des Grades der Behinderung seine Gültigkeit nicht verliert, sofern er zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch gültig ist.
Vor allem bei Krebserkrankungen wird der Ausweis häufig befristet ausgestellt, die sogenannte Heilungsbewährung dauert in der Regel fünf Jahre.
Es kann also zu Schwierigkeiten führen, wenn die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausläuft, gerade wenn der Betroffene kurz vor dem Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht. Denn für den Bezug dieser Rente ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erforderlich.
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Rechtliche Schritte bei Auslauf des Schwerbehindertenausweises
Wenn die Befristung des Schwerbehindertenausweises kurz vor der Rente ausläuft, gibt es mehrere rechtliche Schritte, die Betroffene ergreifen können.
1. Anhörungsverfahren
Zunächst hat jeder das Recht, im Rahmen einer Anhörung seine gesundheitliche Situation darzulegen. Hierbei werden auch die behandelnden Ärzte kontaktiert, um eine umfassende Einschätzung zu ermöglichen.
2. Widerspruchsverfahren
Sollte das Landesamt für soziale Dienste den Grad der Behinderung herabsetzen, steht dem Betroffenen das Recht zu, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Dieser Schritt bietet zusätzlich Zeit, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
3. Klage am Sozialgericht
Als letztes Mittel kann gegen die Entscheidung des Landesamts Klage am Sozialgericht erhoben werden. Während des Gerichtsverfahrens bleibt der bisherige Grad der Behinderung bestehen, was dem Betroffenen ermöglicht, seinen Schwerbehindertenausweis weiter zu nutzen und gegebenenfalls in die vorgezogene Altersrente zu wechseln.
Hilfe durch einen Sozialverband
Trotz des Aufwandes, den Betroffene betreiben müssen, um den Ablauf eines befristeten Schwerbehindertenausweises zu verhindern, gibt es wirksame rechtliche Mittel, um die Situation zu meistern. Der Sozialrechtler rät Betroffenen, “sich nicht kampflos geschlagen zu geben und die rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen”.
Das sei zwar zeitaufwändig, biete aber die Chance, den Übergang in die Rente mit einem Schwerbehindertenausweis zu sichern. Hilfe bieten auch Sozialverbände wie der Paritätische oder der SoVD.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.