Schwerbehinderung: Diese Änderungen werden in 2025 sehr wichtig

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Das neue Jahr steht vor der Tür, und damit ändert sich einiges für Menschen mit Behinderung. Manche Neuerungen beziehen sich direkt auf das Behindertenrecht, andere gelten in Bereichen, die viele Menschen mit Behinderungen betreffen. Wir zeigen hier die wichtigsten Änderungen.

Der Vermögensfreibetrag erhöht sich

Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe erhöht sich ab dem 1. Januar 2025 und beträgt dann 67.410 Euro statt 63.630 Euro. Auch der Einkommensfreibetrag steigt durch die jährliche Anpassung laut Paragraf 18 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV.

Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung

Viele Menschen mit Behinderungen sind zugleich erwerbsgemindert, beziehen Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld. Die Regelsätze bleiben gleich. Es steigt allerdings der Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, und dieser liegt in Zukunft bei 4,40 Euro pro Mittagessen.

Menschen mit Behinderung, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, profitieren im nächsten Jahr von einer höheren Hinzuverdienstgrenze. Bei einer vollen Erwerbsminderung sind bis zu 19.661,25 Euro brutto im Jahr möglich, ohne dass die Rente darunter leidet, und bei einer teilweisen Erwerbsminderung sogar 39.322,50 Euro brutto.

Erhöhte Beiträge für die Pflege

Die Beiträge für Pflegeleistungen steigen um 4,5 Prozent, und der Beitrag der Versicherten für die Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozent.

Neuerungen bei den Gesundheitsleistungen

Ab 2025 bekommen Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte, statt diese wie bisher zu beantragen. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Informationen müssen die Krankenkassen barrierefrei und in einfacher Sprache bereitstellen und diese sind auch auf den Webseiten der einzelnen Krankenkasse einsehbar.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, um Versicherten zu helfen, die elektronische Patientenakte zu unterstützen, und diese Stellen sind auch die richtige Adresse, um Widersprüche einzureichen.

Die elektronische Patientenakte wollen Hamburg, Franken und Teile Nordrhein-Westfalens ab dem 15. Januar einführen, und bundesweit ist der Beginn ab März geplant. Voraussichtlich verschiebt sich die Einführung jedoch ein wenig.

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Erhöhte Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse

Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen im nächsten Jahr im Schnitt auf 2,5 Prozent. Damit müssen Versicherte in der Regel höhere Beiträge zahlen.

Mehr Wohn- und Kindergeld

Viele Menschen mit Behinderungen beziehen Wohngeld, und sie erhalten nächstes Jahr 15 Prozent mehr pro Leistungsberechtigten.

Auch das Kindergeld erhöht sich auf 255 Euro, der Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro. Die Familienkasse zahlt weiterhin Eltern von Kindern mit Behinderung die Leistung auch über die Volljährigkeit hinaus.

Textform statt Schriftform

Im Januar gilt das Bürokratieentlastungsgesetz. Ab dann gilt im Vereinsrecht die Textform und nicht mehr nur die Schriftform, damit ein Beschluss gültig ist, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung erklären.

Was ist der Unterschied?

Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier, während eine Textform dieser Unterschrift nicht bedarf, sondern zum Beispiel auch E-Mails gültig sind. Für viele Menschen mit Behinderung bedeutet diese Änderung eine Entlastung, da sie den Schriftverkehr vorwiegend digital erledigen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen

Ab Januar 2025 werden sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung ist Teil eines neuen Mechanismus, der eine Anpassung der Pflegeleistungen alle drei Jahre vorsieht, um Preissteigerungen (Inflation) auszugleichen.

Höheres Pflegegeld ab 2025

Das Pflegegeld wird ab 2025 erhöht. Die Erhöhungsbeträge können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Pflegegrad Pflegegeld 2025 Erhöhung gegenüber 2024
Pflegegrad 1 Kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 Euro 15 Euro
Pflegegrad 3 598 Euro 25 Euro
Pflegegrad 4 799 Euro 34 Euro
Pflegegrad 5 989 Euro 42 Euro

Übersicht: Pflegesachleistungen 2025

Auch im Bereich der Pflegesachleistungen gibt es einige Veränderungen. Diese werden nämlich ab 2025 zum Teil deutlich erhöht.

Pflegegrad Pflegesachleistungen 2025 Erhöhung gegenüber 2024
Pflegegrad 1 Kein Anspruch
Pflegegrad 2 795 Euro 34 Euro
Pflegegrad 3 1496 Euro 64 Euro
Pflegegrad 4 1858 Euro 80 Euro
Pflegegrad 5 2299 Euro 99 Euro

Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen

Ab dem 28. Juni sind private Unternehmen in der Pflicht, alle Produkte und Dienstleistungen barrierefrei für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Das galt bisher nur für öffentliche Einrichtungen.

Unternehmen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, müssen bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen. Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen, die nicht die Mittel haben, komplett auf Barrierefreiheit umzustellen.

Erhöhung beim Behindertenpauschbetrag: Was ändert sich?

Ab 2025 wird der Behindertenpauschbetrag erweitert. Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können diesen Pauschbetrag in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

  • Höhe des Pauschbetrags: Abhängig vom individuellen GdB.
  • Ziel: Steuerliche Entlastung bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag 2025?

Die Höhe des Pauschbetrags wurde zuletzt angehoben, nachdem die Beträge zuvor jahrzehntelang unverändert geblieben waren. Hier ein Überblick:

Grad der Behinderung (GdB) Höhe des Pauschbetrags
20 384 €
30 620 €
40 860 €
50 1.140 €
60 1.440 €
70 1.780 €
80 2.120 €
90 2.460 €
100 2.840 €
Hilflos/Blind/Taubblind 7.400 €

Für Personen mit einem GdB von 70 und dem Merkzeichen „G“ oder einem GdB von 80 besteht zudem Anspruch auf eine zusätzliche Fahrtkostenpauschale von 900 €. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ können sogar 4.500 € für behinderungsbedingte Fahrten geltend machen.