Schwerbehinderung: Diese Vorteile bringen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

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Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis erรถffnen Ihnen diverse Nachteilsausgleiche, etwa bei Steuern, Verkehrsregelungen oder Sozialleistungen. Sie kรถnnen dadurch finanzielle Entlastungen und praktische Erleichterungen im Alltag erhalten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie von den wichtigsten Merkzeichen profitieren und wo Sie weitere Informationen finden.

Bedeutung und Ursprung von Merkzeichen

Merkzeichen bezeichnen bestimmte Kรผrzel, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Diese Eintrรคge begrรผnden Ansprรผche auf bestimmte Vorteile, die Menschen mit Behinderungen den Alltag erleichtern.

Beispiel: Wer schlecht zu FuรŸ ist, kann mit dem passenden Merkzeichen eine vergรผnstigte Wertmarke fรผr den Nahverkehr erhalten. Die Bundesrepublik Deutschland regelt diese Leistungen รผber verschiedene Sozialgesetze (u. a. SGB IX).

Wenn Sie aufgrund einer chronischen Herzerkrankung nur kurze Strecken gehen kรถnnen, ist unter Umstรคnden das Merkzeichen โ€žGโ€œ fรผr eine Gehbehinderung relevant. Dann dรผrfen Sie, abhรคngig von Ihrem Wohnort, verschiedene Vorteile nutzen โ€“ zum Beispiel eine reduzierte KfzSteuer oder spezielle Parkberechtigungen.

รœberblick รผber die wichtigsten Nachteilsausgleiche

Wer ein passendes Merkzeichen fรผhrt, kann Vergรผnstigungen beantragen oder bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen. Einige Beispiele:

  • Wertmarke fรผr Bus und Bahn: Stark reduzierter Preis, gilt als Fahrschein im Nahverkehr.
  • Kfz Steuerbefreiung oder ermรครŸigung: Eine komplette Befreiung oder Halbierung der Steuer kann je nach Merkzeichen mรถglich sein.
  • Parkausweise: Je nach Schwere der Gehbehinderung erhalten Sie verschiedene Parkerleichterungen.

Diese Vorteile sollen Barrieren mindern und gleiche Teilhabechancen fรถrdern. Damit Sie wissen, ob Sie berechtigt sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen Merkzeichen.

Merkzeichen fรผr Gehbehinderung (G und aG)

Die Kรผrzel โ€žGโ€œ und โ€žaGโ€œ bezeichnen eine eingeschrรคnkte Mobilitรคt. Mit โ€žGโ€œ sind Menschen erfasst, die nur kurze Strecken ohne fremde Hilfe bewรคltigen kรถnnen. โ€žaGโ€œ steht fรผr โ€žauรŸergewรถhnlich gehbehindertโ€œ, was einen gravierenderen Fall darstellt. Letzteres trifft zum Beispiel zu, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind โ€“ selbst in engen Wohnverhรคltnissen.

Voraussetzungen:
G wird hรคufig bei Lรคhmungen, Amputationen oder schweren Herz und Lungenerkrankungen vergeben.
aG setzt eine besonders starke Beeintrรคchtigung der Gehfรคhigkeit voraus. Auch wiederkehrende Unterzuckerungen (etwa bei Diabetes) kรถnnen eine Rolle spielen, wenn dadurch ein hohes Sicherheitsrisiko entsteht.

Vorteile fรผr Merkzeichen G und aG:

Vergรผnstigte Wertmarke: Sie kรถnnen fรผr 91 Euro pro Jahr (bzw. 46 Euro pro Halbjahr) ein Nahverkehrsticket erwerben.
Kfz-Steuer: Inhaber des Merkzeichens G zahlen nur die halbe Steuer. Wer aG hat, wird oft komplett befreit.
Parkausweise: Es gibt einen orangenen Parkausweis mit gewissen Erleichterungen sowie einen blauen Ausweis, der zum Parken auf speziellen Behindertenparkplรคtzen berechtigt. Den blauen Ausweis erhรคlt man in der Regel nur mit Merkzeichen aG.

Merkzeichen fรผr Sinnesbehinderungen (Bl, Gl und TBl)

Fรผr Personen mit erheblichen Beeintrรคchtigungen der Sinnesorgane gelten andere Kรผrzel.

  • Bl steht fรผr Blindheit.
  • Gl ist das Merkzeichen fรผr Gehรถrlosigkeit.
  • TBl bezeichnet eine gleichzeitige Taubheit und Blindheit.

Wer eines dieser Merkmale hat, kann eine kostenlose oder stark vergรผnstigte Wertmarke fรผr den ร–PNV nutzen. Je nach Schwere der Behinderung ist auch eine vollstรคndige Befreiung von der Kfz-Steuer mรถglich. Laut Angaben verschiedener Behindertenverbรคnde sind diese Erleichterungen essenziell, weil sie Betroffenen mehr Selbststรคndigkeit und Mobilitรคt ermรถglichen.

Schwierigkeiten im Alltag, die durch Blindheit oder Gehรถrlosigkeit entstehen, lassen sich oft nicht vollstรคndig kompensieren. Eine finanzielle Entlastung kann zumindest dazu beitragen, berufliche und private Wege besser zu organisieren.

Merkzeichen B und H: Begleitung und Hilfebedarf

Merkzeichen B (Begleitung erforderlich)
Wer in รถffentlichen Verkehrsmitteln stets eine Hilfsperson benรถtigt, kann das Merkzeichen B erhalten. Diese Begleitperson fรคhrt dann รผblicherweise kostenlos mit. Menschen mit geistigen, motorischen oder Sinnesbeeintrรคchtigungen profitieren hรคufig von dieser Regelung, weil sie das sichere Vorankommen erleichtert.

Merkzeichen H (Hilflos)
Das Kรผrzel H verweist auf einen hohen Bedarf an alltรคglicher Unterstรผtzung. Betroffene benรถtigen umfassende Hilfe, etwa beim Ankleiden, bei der Kรถrperpflege oder bei wichtigen Verrichtungen im Haushalt. Das Amt erkennt diesen Status an, wenn eigenstรคndige Verrichtungen nur in geringem Umfang mรถglich sind.

Vorteile bei Merkzeichen B und H
Freibetrรคge bei der Einkommenssteuer: Personen mit H kรถnnen erhรถhte Pauschbetrรคge geltend machen.
ร–ffentliche Verkehrsmittel: Sie dรผrfen entweder eine kostenlose Wertmarke nutzen oder sich von der KfzSteuer befreien lassen.
Automatische Kombination: Wer H bekommt, hat in vielen Fรคllen auch das Merkzeichen B, weil intensiver Hilfebedarf sich meist auf die Mobilitรคt in Bussen und Bahnen auswirkt.

Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen haben hier oft bessere Chancen auf eine Anerkennung. Kinder und Jugendliche entwickeln noch grundlegende Fertigkeiten, weshalb die Behรถrden den hรถheren Hilfebedarf berรผcksichtigen.

Merkzeichen RF: ErmรครŸigung beim Rundfunkbeitrag

Menschen, die aufgrund einer Seh oder Hรถrbehinderung die รถffentlichen Medien kaum nutzen kรถnnen, kรถnnen das Merkzeichen RF erhalten. Auch wer wegen einer Behinderung von mindestens 80 (Grad der Behinderung) dauerhaft nicht an kulturellen oder รถffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann, erfรผllt die Voraussetzungen.

Konkret bedeutet das:

  • Reduzierter Rundfunkbeitrag: Sie zahlen nur einen ermรครŸigten Satz fรผr ARD, ZDF und Deutschlandradio.
  • TelekomSozialtarif: Inhaber des Merkzeichens RF kรถnnen hรคufig gรผnstigere Telefongebรผhren beantragen.

Fรผr viele Betroffene entsteht dadurch eine deutliche Kostenersparnis im Monat. Wer z. B. nur ein geringes Einkommen bezieht oder zusรคtzliche Pflegeleistungen finanzieren muss, profitiert von dieser Entlastung besonders stark.

Wie Sie Merkzeichen beantragen und weitere Infos erhalten

Das zustรคndige Versorgungsamt oder die dafรผr vorgesehene Stelle in Ihrem Bundesland prรผfen Ihren Antrag auf Schwerbehinderung. Meist erfolgt nach der Antragstellung eine รคrztliche Beurteilung. AnschlieรŸend wird der Grad der Behinderung (GdB) festgelegt und die passenden Merkzeichen werden in den Ausweis eingetragen.

Wichtige Hinweise:

Sammeln Sie Unterlagen: Bescheinigungen von Fachรคrzten und Kliniken erhรถhen die Nachvollziehbarkeit der Beeintrรคchtigung.
Nutzen Sie Beratungsstellen: Unabhรคngige Beratungsangebote (z. B. durch Sozialverbรคnde) helfen bei Widersprรผchen.
Informieren Sie sich รผber Zusatzleistungen: Bei mehreren Merkzeichen kรถnnen verschiedene Vergรผnstigungen kumuliert werden.

Wer tiefergehende Informationen sucht, findet online spezialisierte Ratgeber zum Thema GdB, Merkzeichen und Teilhabeleistungen. Mehrere Apotheken stellen zudem kostenfreie Broschรผren bereit, die Details zu Antrรคgen und Rechtsgrundlagen auffรผhren.

Bei Fragen lohnt sich der Austausch mit Selbsthilfegruppen oder Vereinen fรผr Menschen mit Behinderungen.