Arbeitgeber haben verschiedene Vorteile, wenn sie Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einstellen. Zu diesen gehรถrt ein staatlicher Zuschuss. Welche Voraussetzungen Sie erfรผllen mรผssen, um diesen Zuschuss zu erhalten, wie hoch dieser ist, und fรผr wen er gilt, das erklรคren wir Ihnen in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Unterstรผtzung durch die Bundesagentur fรผr Arbeit
Die Bundesagentur fรผr Arbeit unterstรผtzt Sie ebenso bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung wie bei der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Behinderung, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Wozu dient die Unterstรผtzung?
Die Unterstรผtzung soll einen mรถglichen Mehraufwand bei den neu eingestellten Arbeitskrรคften ausgleichen und auf diese Weise die Eingliederung in den Arbeitsprozess erleichtern. Ein solcher Mehraufwand kann etwa lรคngere Zeiten der Einarbeitung sein oder ein Einstellen auf besondere Bedรผrfnisse des Arbeitnehmers.
Woraus besteht die Unterstรผtzung?
Die Bundesagentur fรผr Arbeit zahlt Ihnen als Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Dieser betrรคgt grundsรคtzlich bis zu 50 Prozent des berรผcksichtigungsfรคhigen Arbeitsentgelts und wird maximal zwรถlf Monate geleistet.
Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall tatsรคchlich ist, das richtet sich erstens nach den Bruttoarbeitsentgelten, zweitens nach der Leistungsfรคhigkeit des Arbeitnehmers, und drittens nach dem Aufwand fรผr die jeweilige Eingliederung.
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Bei รคlteren Arbeitnehmern ist eine Fรถrderung fรผr 36 Monate mรถglich
Hat der entsprechende Arbeitnehmer bereits das 50. Lebensjahr vollendet, dann ist ein Zuschuss nicht nur fรผr bis zu zwรถlf Monate, sondern bis zu 36 Monate mรถglich. Auch hier richtet sich die Lรคnge der Fรถrderung nach der Prรผfung der jeweiligen Situation und des Einzelfalls.
Wie hoch ist der Zuschuss bei Behinderung?
Bei Behinderung und Schwerbehinderung betrรคgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des berรผcksichtigungsfรคhigen Arbeitsentgelts. Dieses Geld kann bis zu 24 Monate gezahlt werden, und bei besonders schwerwiegenden Fรคllen sogar lรคnger. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen werden nรคmlich sogar bis zu 60 Monate gefรถrdert, und wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, sogar bis zu 96 Monate.
Dabei vermindert sich der Zuschuss bei Menschen mit Schwerbehinderung nach jeweils einem Ablauf von zwรถlf Monaten um jeweils zehn Prozent. Er darf aber nie 30 Prozent des zu berรผcksichtigenden Arbeitsentgelts unterschreiten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen wird der Zuschuss erstmalig nach 24 Monaten gekรผrzt.
Wie bekommen Sie den Zuschuss?
Einen Zuschuss fรผr die Eingliederung erhalten Sie nicht automatisch, sondern Sie mรผssen dazu einen Antrag bei der Bundesagentur fรผr Arbeit stellen, also an der fรผr diese zustรคndigen Stelle vor Ort. Diesen Antrag mรผssen Sie vor Abschluss eines Arbeitsvertrages und vor Anstellung des Betroffenen einreichen.
Volle Kostenรผbernahme bei Probebeschรคftigung
Wenn Sie einen Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung auf Probe beschรคftigen und ihm so den Einstieg wie Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern, dann sind fรผr Sie die Bedingungen als Arbeitgeber sogar noch gรผnstiger.
Bei einer befristeten Probebeschรคftigung kรถnnen nรคmlich die Agentur fรผr Arbeit oder der jeweilige Trรคger der Rehabilitation die vollen Personalkosten fรผr bis zu drei Monate รผbernehmen. Die Voraussetzung dafรผr ist, dass die Beschรคftigung die Chance auf eine dauerhafte Integration ins Arbeitsleben verbessert.
Wie hoch die Fรถrderung tatsรคchlich ist, und wie lange diese รผbernommen wird, richtet sich wiederum nach den konkreten Verhรคltnissen.
Was mรผssen Sie beachten?
Das Integrationsamt bietet Menschen mit Schwerbehinderung, die ihre Fรคhigkeit in einem Arbeitsverhรคltnis zur Probe testen, Begleitung, Beratung und Hilfe. Nicht zuletzt gibt das Integrationsamt Arbeitnehmern auf Probe mit Schwerbehinderung auch die Sicherheit, nicht als billige Arbeitskrรคfte missbraucht zu werden, statt ihre Eingliederung in das Erwerbsleben zu fรถrdern.
Deshalb mรผssen Sie als Arbeitgeber eine solche Probebeschรคftigung binnen vier Tagen dem zustรคndigen Integrationsamt melden, und ebenso spรคtestens nach vier Tagen das Ende dieser Tรคtigkeit.