Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark jemand durch seine Behinderung an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Die Schwere wird in Zehnerschritten von einer leichten Behinderung (zehn) bis zu einer vollständigen Behinderung (100) angegeben. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und entsprechende Nachteilsausgleiche.
Wie stellen Sie fest, wie hoch Ihr Grad der Behinderung ist, und was sind die Kriterien dafür? Das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Lassen Sie den Hörverlust feststellen
Erst einmal lassen Sie sich von einem HNO-Arzt oder einem Audiologen untersuchen, um den Grad ihrer Schwerhörigkeit zu bestimmen. Dann stellen Sie mit diesen Unterlagen beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung.
Antrag stellen und Bescheid prüfen
Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag. Vermutlich veranlasst es eine zusätzliche ärztliche Begutachtung und entscheidet auf dieser Grundlage. Dann erhalten Sie einen Bescheid über den Grad der Behinderung, den die Behörde festgelegt hat.
Diesen überprüfen Sie den Bescheid, und wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Punkte nicht stimmig erscheinen, dann legen Sie Widerspruch ein. Dafür bleibt Ihnen eine Frist von vier Wochen. Diese sollten Sie unbedingt einhalten, sonst wird der Bescheid bestandskräftig.
Grad der Behinderung und Nachteilsausgleiche
Wenn Sie den Bescheid akzeptieren und ein Grad der Behinderung festgestellt ist, dann nutzen Sie die damit verbundenen Nachteilsausgleiche. Zu diesen gehören Unterstützung am Arbeitsplatz, Steuerfreibeträge und der Anspruch auf Hilfsmittel. Die Faustregel lautet: Je höher der Grad der Behinderung ist, umso mehr Nachteilsausgleiche erhalten Sie.
Hat jeder Schwerhörige eine Behinderung?
Rund 15 Prozent der Menschen in Deutschland sind von Schwerhörigkeit betroffen, und längst nicht alle haben deshalb eine Behinderung. Eine leichte Höreinschränkung führt noch nicht zu einer Behinderung.
Der Grad der Behinderung bei Schwerhörigkeit hängt von der Schwere des Hörverlusts ab. Je geringer das Resthörvermögen ist, desto höher sind die Einschränkungen und damit der Schweregrad.
Sind Sie nur auf einem Ohr schwerhörig oder auf beiden Seiten? Sind Sie fast taub oder haben Sie nur leichte Hörprobleme? Das alles spielt in den festgestellten Grad der Behinderung hinein. Wie bei allen Behinderungen steht im Vordergrund, wie sehr sie dadurch im Alltag eingeschränkt werden. Es geht also nicht nur um das Hörvermögen, sondern auch um Kriterien wie die Kommunikationsfähigkeit oder die Auswirkungen auf das tägliche Leben.
Bei einer leichten bis mittelgradigen Schwerhörigkeit kann bereits ein Grad der Behinderung vorliegen. Wenn Sie auf beiden Ohren ein Resthörvermögen von weniger als 40 Prozent haben, dann liegt unter Umständen sogar eine Schwerbehinderung vor (und damit der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis).
Heben Hilfsmittel die Einschränkung auf?
Ein Grad der Behinderung wird bei Schwerhörigkeit zum einen nur dann festgestellt, wenn die Einschränkung den entsprechenden Schweregrad erfüllt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Hilfsmittel wie ein Hörgerät, diese Einschränkung nicht ausgleichen können.
Lohnt sich ein Antrag auf Feststellung der Behinderung überhaupt?
Ein Antrag beim Versorgungsamt hat bereits bei einer mittleren Hörbeeinträchtigung Vorteile. Denn bereits bei einem Hörverlust auf beiden Ohren von mehr als 40 Prozent ist ein Grad der Behinderung von 20 möglich, und jetzt kommen Sie in den Bereich der Nachteilsausgleiche. Bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 bekommen Sie 384,00 Euro Steuererleichterungen pro Jahr.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Sie als schwerbehindert und haben Sonderrechte am Arbeitsplatz wie zusätzliche Urlaubstage, besonderen Kündigungsschutz und eine Ihre Bedürfnissen entsprechend gestaltete Arbeitsstätte. Im Alltag profitieren Sie von Vergünstigungen bei Bus und Bahn, Museum, Sport und Theater. Bei der Rentenkasse können Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen.
Welcher Grad der Behinderung gilt bei welchem Hörverlust?
Welcher Grad der Behinderung gilt jetzt für Sie, wenn Sie schwerhörig oder taub sind? Wir zeigen Ihnen dies in einer Tabelle.
Grad der Schwerhörigkeit | Hörverlust in Prozent | GdB: Hörverlust beidseitig | GdB: Hörverlust einseitig |
Normalhörig | 0-20 | 0 | 0 |
Gering | 20-40 | 10-20 | 0 |
Mittel | 40-60 | 30 | 10 |
Hoch | 60-80 | 50 | 10 |
Fast taub | 80-95 | 70 | 10-20 |
Taubheit | 100 | 80 | 20 |