Schwerbehinderung: Gleichstellung kann den Arbeitsplatz retten

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Welche Mรถglichkeiten gibt es fรผr Personen mit einem Grad der Behinderung unter 50, um trotzdem von besonderen Rechten und Schutzmechanismen zu profitieren? In diesem Artikel zeigen wir die Option der Gleichstellung im Arbeitsmarkt, erlรคutern die rechtlichen Voraussetzungen und erklรคren, welche Unterstรผtzung und Hilfen Betroffene in Anspruch nehmen kรถnnen.

Definition des Grades der Behinderung

Im Sozialgesetzbuch IX wird ein Mensch als schwerbehindert eingestuft, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dieser Grad spiegelt die Beeintrรคchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wider und wird durch รคrztliche Gutachten festgestellt.

Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30

Personen mit einem GdB von mindestens 30, die jedoch nicht die Schwelle zur Schwerbehinderung erreichen, kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Mรถglichkeit dient dazu, Nachteile im Berufsleben auszugleichen und den Zugang zu besonderen Rechten und Schutzmechanismen zu ermรถglichen.

Beantragung der Gleichstellung bei der Bundesagentur fรผr Arbeit

Die Gleichstellung wird bei der zustรคndigen Bundesagentur fรผr Arbeit beantragt. Hierfรผr stehen spezielle Formulare zur Verfรผgung. Der Antrag kann schriftlich, persรถnlich vor Ort oder telefonisch gestellt werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise รผber die Behinderung beigefรผgt werden, um eine zรผgige Bearbeitung zu gewรคhrleisten.

Ziel der Gleichstellung im Arbeitsmarkt

Durch die Gleichstellung sollen bestehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Behinderung kompensiert werden. Dies ermรถglicht es, die aktuelle Beschรคftigung zu sichern oder eine neue, der Behinderung angemessene Tรคtigkeit zu finden. Die Gleichstellung dient somit dem Erhalt oder der Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes.

Rechte und Hilfen fรผr gleichgestellte Personen

Gleichgestellte Personen profitieren von vielen Rechten, die auch schwerbehinderten Menschen zustehen. Dazu gehรถrt ein besonderer Kรผndigungsschutz, der vor unrechtmรครŸigen Entlassungen schรผtzt. Zudem kรถnnen Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, die sowohl beratende als auch finanzielle Unterstรผtzung bieten, um den Herausforderungen der Behinderung gerecht zu werden.

Unterstรผtzung durch Integrationsรคmter und Integrationsfachdienste

Sowohl gleichgestellte Personen als auch ihre Arbeitgeber kรถnnen Fรถrderungen durch das zustรคndige Integrationsamt und den Integrationsfachdienst erhalten. Diese Unterstรผtzung kann in Form von Zuschรผssen, technischen Hilfsmitteln oder Beratungsleistungen erfolgen, die eine erfolgreiche Weiterbeschรคftigung ermรถglichen.

Unterschiede zwischen Schwerbehinderung und Gleichstellung

Trotz der Gleichstellung gibt es Unterschiede zu schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Gleichgestellte Personen haben keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und erhalten keinen zusรคtzlichen Urlaub. Auch die vorgezogene Inanspruchnahme der Altersrente ist ihnen nicht mรถglich.

Voraussetzungen fรผr die Gleichstellung

Fรผr eine erfolgreiche Gleichstellung mรผssen bestimmte Bedingungen erfรผllt sein. Der Wohnsitz, der gewรถhnliche Aufenthalt oder der Arbeitsplatz mรผssen rechtmรครŸig in Deutschland liegen. Zudem muss aufgrund der Behinderung der aktuelle Arbeitsplatz gefรคhrdet sein oder es muss nachweislich schwierig sein, eine geeignete Beschรคftigung zu finden.

Gefรคhrdung des Arbeitsplatzes durch die Behinderung

Ein Arbeitsplatz gilt als gefรคhrdet, wenn die Person aufgrund der Behinderung dauerhaft weniger belastbar ist als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hรคufige krankheitsbedingte Fehlzeiten oder eine geringere Leistungsfรคhigkeit kรถnnen ebenfalls Indikatoren fรผr eine Gefรคhrdung sein.

Verfahren zur Prรผfung des Gleichstellungsantrags

Nach Eingang des Antrags prรผft die Bundesagentur fรผr Arbeit die Erfรผllung der Voraussetzungen. Dabei wird auch eine Stellungnahme des Arbeitgebers zur aktuellen Tรคtigkeit und zum Arbeitsplatz eingeholt. Betriebs- oder Personalrรคte sowie die Schwerbehindertenvertretung kรถnnen, sofern vorhanden und mit Zustimmung der antragstellenden Person, ebenfalls eingebunden werden.

Entscheidung รผber den Antrag und Widerspruchsmรถglichkeit

Die Entscheidung der Bundesagentur fรผr Arbeit erfolgt schriftlich. Bei Ablehnung des Antrags besteht die Mรถglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen und weitere Informationen oder Nachweise zur Behinderung vorzulegen. Dadurch kann der Antrag erneut geprรผft und eine andere Entscheidung herbeigefรผhrt werden.

Bedeutung der Gleichstellung fรผr den Arbeitsmarkt

Die Gleichstellung trรคgt wesentlich dazu bei, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermรถglichen. Sie fรถrdert die Integration in den Arbeitsmarkt und unterstรผtzt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Lรถsung von Herausforderungen im beruflichen Alltag.