Schwerbehinderung: Jetzt drohen hohe Bußgelder

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Unternehmen müssen über einer bestimmten Zahl an Arbeitsplätzen als Mitarbeiter schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Tun sie das nicht, dann müssen sie einen Ausgleich zahlen.

Wie hoch sind die Bußgelder, und wann müssen sie gezahlt werden? Das klären wir in diesem Beitrag.

Was ist die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe bedeutet, laut Paragraf 160 des Sozialgesetzbuches IX, dass Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie weniger Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigen, als sie dies gesetzlich müssten.

Wozu dient die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe soll ebenso wie die gesetzliche Pflicht, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen, dazu dienen, dass Menschen mit Schwerbehinderung in Beschäftigung kommen und auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden.

Das Bußgeld hält Unternehmen dazu an, ihre Pflicht zu erfüllen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Dieses Bußgeld ist aber zugleich ein Ausgleich, deswegen heißt es Ausgleichsabgabe. Denn Unternehmen, die ihrer Pflicht nachkommen und Menschen mit Schwerbehinderung in Beschäftigung bringen, haben Mehrkosten im Vergleich zu denen, die dies nicht tun.

Welche höheren Kosten fallen an?

Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf mehr Urlaubstage, und sie haben das Recht auf einen entsprechend ihren Bedürfnissen angepassten Arbeitsplatz. Diesen entsprechend zu gestalten, kostet.

Wie viele Stellen müssen mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein?

Laut dem Paragrafen 154 des Sozialgesetzbuches IX müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze in Unternehmen von Menschen mit Schwerbehinderung besetzt sein. Das gilt unabhängig davon, ob es in dem jeweiligen Unternehmen gerade freie Stellen gibt oder nicht.

Bruchteile von 0,5 oder mehr werden aufgerundet.

Wie sieht es bei kleineren Betrieben aus?

Bei Betrieben, die unter 60 Mitarbeitern beschäftigen, gibt es keine Prozentquoten, sondern eigenen Rechnungen. Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern haben keine Auflage, sie müssen also keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.

Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen müssen zumindest einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, und Betriebe mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen mindestens zwei.

Was gilt in der Ausbildung?

Wer Menschen mit Schwerbehinderung ausbildet, wird doppelt gezählt. Wenn Sie also ein Unternehmen mit 45 Mitarbeitern leite, und darunter müssten zwei Stellen von Menschen mit Behinderung besetzt sein, dann haben Sie Ihre Pflicht erfüllt, wenn ein Azubi eine Schwerbehinderung aufweist.

Wieviel müssen Unternehmen pro Monat zahlen?

Seit Januar 2024 gelten folgende Ausgleichsabgaben: Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen müssen 140,00 Euro zahlen, wenn der Betrieb zwar Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt, aber auf keinen vollen Pflichtarbeitsplatz kommt (wegen Teilzeit oder Honorarbasis) 210,00 Euro sind es, wenn überhaupt keine Arbeit für Menschen mit Schwerbehinderung angeboten wird.

Für Unternehmen mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen beträgt die Ausgleichsabgabe bei 140 Euro, wenn das Unternehmen auf mehr als einen, nicht aber auf zwei voll besetzte Pflichtarbeitsplätze kommt, und 245 Euro, wenn das Unternehmen nur einen Schwerbehinderten beschäftigt. Gibt es überhaupt keine Stelle für Menschen mit Schwerbehinderung, dann werden 410 Euro fällig.

Wie sind die Regelungen bei mehr als 60 Beschäftigten?

Wie sieht es bei Unternehmen mit mehr als 60 Arbeitsplätzen aus, die die Quote von mindestens fünf Prozent schwerbehinderten Menschen als Beschäftigten nicht erfüllen??

Hier gilt: 245,00 Euro Bußgeld, wenn die Beschäftigungsquote bei mindestens zwei und weniger als drei Prozent lieg, und 360,00 Euro, wenn die Beschäftigungsquote bei weniger als zwei Prozent liegt. Stellt das Unternehmen überhaupt keine Menschen mit Schwerbehinderung an, dann kostet das 720,00 Euro, wenn das Unternehmen keine Schwerbehinderten beschäftigt.

Ein konkretes Beispiel

Ein Logistikunternehmen hat 72 Arbeitsplätze und keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt. Für das gesamte Jahr 2025 werden also zwölfmal 720,00 Euro fällig.

Insgesamt zahlt der Betrieb also 8.640 Euro dafür, dass er seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt.