Schwerbehinderung: Kosten für Wertmarke steigen 2025

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Menschen mit Schwerbehinderung müssen im nächsten Jahr mehr zahlen für ihre Wertmarke, mit der sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen, und Arbeitgeber müssen 2025 tiefer in die Tasche greifen, wenn sie zu wenig Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.

Die Wertmarke kostet mehr

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf eine Wertmarke im Ausweis, die zur freien Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr berechtigt, wenn sie im Ausweis die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder GL (Gehörlosigkeit) haben.

Diese Wertmarke kostete 2024 jährlich 91 Euro. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Eigenbeteiligung auf 104 Euro pro Jahr, und damit um 13 Euro.

Kostenlos bleibt die Wertmarke für Menschen mit Schwerbehinderung, die im Ausweis die Merkzeichen Bl (blind) oder Hl (hilflos) haben.

Die Ausgleichsabgabe steigt

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, eine bestimmte Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, dann müssen die Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen. Diese Abgabe erhöht sich 2025.

Einstellung ist ein Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderung haben große Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind häufiger erwerbslos als Menschen ohne Behinderung, in der Erwerbslosigkeit dauert es länger, bis sie eine Stelle finden (wenn überhaupt), und das liegt nach wie vor oft an Vorurteilen von Arbeitgebern.

Die Quoten für die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung sollen diesen Nachteil ausgleichen. Da es sich nicht um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber handelt, müssen diese eine Abgabe zahlen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.

Eine weitere Erhöhung

Diese Ausgleichsabgabe erhöhte der Gesetzgeber bereits 2024 mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Am 1. Januar 2025 steigt sie ein weiteres Mal.

Wie hoch ist die Abgabe in diesem Jahr?

Im Jahr 2024 beträgt die Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze gestaffelt nach Beschäftigungsquote: 140 Euro bei einer Quote von 3 bis unter 5 Prozent, 245 Euro bei 2 bis unter 3 Prozent und 360 Euro bei mehr als 0 bis unter 2 Prozent. Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 Prozent, erhöht sich die Abgabe auf 720 Euro.

Bei Betrieben mit weniger als 40 Arbeitsplätzen werden 210 Euro fällig, wenn sie im Jahresschnitt keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Betriebe mit weniger als 60 zu berücksichtigten Arbeitsplätzen zahlen 140 Euro bei einer Beschäftigung von weniger als zwei und 245 Euro bei Beschäftigung von weniger als einem Menschen mit Schwerbehinderung sowie 410 Euro, wenn sie gar keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen.

Was ändert sich 2025

Im Jahr 2025 erhöhen sich die Abgaben pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz: Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent steigen sie um 15 Euro auf 155 Euro. Liegt die Quote zwischen 2 und unter 3 Prozent, erhöht sich die Abgabe um 30 Euro auf 275 Euro, und bei einer Quote von mehr als 0 bis unter 2 Prozent um 45 Euro auf 405 Euro. Unternehmen, die keinerlei Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, zahlen 95 Euro mehr, also 815 Euro.

Für Betriebe mit weniger als 40 Beschäftigten erhöht sich die Abgabe bei Nichteinstellung um 25 Euro auf 235 Euro. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen zahlen 155 Euro, wenn sie weniger als zwei, und 275 Euro, wenn sie weniger als einen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Wer gar keine Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung bietet, muss 465 Euro zahlen.