Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, die ihnen ermöglichen sollen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehören Sonderregelungen im Beruf, bei der Steuer und auch beim Wohnen.
Wir zeigen Ihnen, welche Sonderregelungen Sie als Menschen mit Schwerbehinderung beim Wohnen in Anspruch nehmen können und worauf Sie achten müssen.
Niedrigere Schwelle beim Wohngeld
Menschen mit Schwerbehinderung, die über wenig Einkommen verfügen und deshalb berechtigt sind, Wohngeld zu erhalten, bekommen niedrig schwelliger Wohngeld als Menschen ohne Schwerbehinderung.
Ihnen wird nämlich ein Freibetrag von 1.800 Euro beim Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen, der nicht für den Anspruch auf Wohngeld angerechnet wird.
Die Voraussetzung ist entweder ein Grad der Behinderung von 100 oder aber aber ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Im zweiten Fall müssen die Betroffenen aber außerdem pflegebedürftig sein und sich in häuslicher oder teilstationärer Kurzpflege befinden.
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Das Wohngeld selbst ist für Menschen mit Schwerbehinderung in vielen Fällen höher als für Menschen ohne Schwerbehinderung. Wer schwerbehindert und voll erwerbsgemindert ist sowie drittens das Merkzeichen G im Ausweis hat (erheblich gehbehindert), kann 17 Prozent mehr Wohngeld beanspruchen.
Erwerbsfähige Schwerbehinderte in einer Eingliederungshilfe haben sogar Anspruch auf 35 Prozent mehr Wohngeld.
Barrierefreies Wohnen
Schwerbehinderte Mieter können ihre Wohnung barrierefrei umbauen, wenn das für den Vermieter zumutbar ist. Hier handelt es sich nicht um eine Gefälligkeit des Vermieters, sondern er muss dem barrierefreien Umbau zustimmen, falls dies für ihn keine unzumutbare Belastung darstellt.
Betroffene können bei verschiedenen Stellen Unterstützung für einen barrierefreien Umbau der Wohnung bekommen, unter anderem von der Pflegeversicherung. Viele Finanzinstitute bieten in solchen Fällen günstige Kredite an.
Die Pflegeversicherung zahlt bis zu 4.180 Euro pro Jahr und Person für barrierefreie Umbauarbeiten, und bei mehreren Menschen mit Schwerbehinderung, die gemeinsam wohnen, sogar bis zu 16. 720 Euro pro Jahr.
Solche Umbauten reichen vom Einbau eines Treppenlifts bis zum Einbau zusätzlicher Geländer, sie umfassen unter anderem barrierefreie Badezimmer und Badewannenlifte, den Einbau von niedrigeren Lichtschaltern und den Abbau von Schwellen und anderen Erschwernissen im Wohnbereich.
Was müssen Sie beachten?
Die Pflegeversicherung zahlt nur, wenn Sie dem Umbau zugestimmt hat. Sie müssen also die Umbaumaßnahmen beantragen, bevor Sie damit beginnen, ansonsten müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Steuervergünstigungen
Der barrierefreie Umbau lässt sich von der Einkommenssteuer absetzen, wenn das Finanzamt diesen als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Die eigene Schwerbehinderung oder die eines Familienmitglieds in der Wohnung muss dabei nachgewiesen sein, und der Umbau muss aufgrund der Behinderung erfolgen.
Die Kosten für den Umbau müssen Sie belegen. Erfahrungsgemäß schaut das Finanzamt geanu hin, wenn es eine solche außergewöhnliche Belastung von der Steuer abrechnet.
Erschwerte Kündigung der Wohnung
Es gibt für Menschen mit Behinderung zwar keinen gesetzlichen Schutz vor einer Kündigung der Wohnung, Sie haben aber gute Chancen, wenn Sie sich auf die Härteklausel berufen. Der Vermieter darf Ihnen nicht kündigen, wenn ein Auszug aus der Wohnung für Sie eine besondere Härte darstellen würde.
Eine fehlende alternative barrierefreie Wohnung, die Integration in ein Netzwerk des jeweiligen Pflegedienstes, eine besondere Schulform oder ein behindertengerechter Arbeitsplatz in der Nähe Ihrer Wohnung kann eine solche besondere Härte rechtfertigen.
In manchen Fällen steht hier das Recht eines Menschen mit Schwerbehinderung auf eine barrierefreie Wohnung sogar über dem berechtigten Eigenbedarf des Vermieters.