Immer wieder hรถrt man, dass bereits ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 fรผr eine vorgezogene Altersrente ausreicht. Diese Aussage ist nicht richtig. Wer wegen Schwerbehinderung eher in Rente gehen mรถchte, benรถtigt mindestens einen anerkannten GdB von 50 und insgesamt 35 Versicherungsjahre.
Dann ergeben sich klare Vorteile gegenรผber der โAltersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherteโ, die eine Wartezeit von 45 Jahren erfordert.
Inhaltsverzeichnis
Warum ein GdB von 30 nicht genรผgt
Damit Sie die โAltersrente fรผr schwerbehinderte Menschenโ nutzen kรถnnen, benรถtigen Sie offiziell den Status โschwerbehindertโ. Dafรผr ist ein GdB von 50 oder hรถher nรถtig.
Eine Gleichstellung โ etwa bei einem festgestellten GdB 30 oder 40 โ gilt lediglich im Arbeitsrecht und ersetzt nicht die Schwerbehinderteneigenschaft. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erkennt nur Personen mit GdB 50 oder mehr als schwerbehindert an.
Zudem fordert das Gesetz 35 Versicherungsjahre. Darunter fallen verschiedene Zeiten:
- Phasen der Erwerbstรคtigkeit
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten der Arbeitslosigkeit (unter bestimmten Bedingungen)
- Zeiten von Rehabilitations- oder Erwerbsminderungsleistungen
Wer diese 35 Jahre erreicht, erfรผllt eine zentrale Voraussetzung fรผr den frรผhzeitigen Renteneintritt mit Schwerbehinderung.
Hรคufige Irrtรผmer und Aufklรคrungsbedarf
Ein weitverbreiteter Mythos ist die Annahme, eine Gleichstellung im Beruf bei GdB 30 begrรผndet gleichzeitig Rentenansprรผche fรผr Schwerbehinderung. Tatsรคchlich gilt ausschlieรlich der bundeseinheitliche Schwerbehindertenausweis als Nachweis. Ein weiteres Missverstรคndnis betrifft Erwerbsminderungsrenten: Diese Zeiten werden zwar angerechnet, ersetzen jedoch keine fehlenden Versicherungsjahre.
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Flexibler Rentenbeginn: Das sind die Voraussetzungen
Mit Schwerbehindertenstatus kรถnnen Sie zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Rentenalter abschlagsfrei in den Ruhestand starten. Liegt Ihre regulรคre Grenze also bei 67, dรผrfen Sie ab 65 ohne Abschlรคge Rente beziehen. Zusรคtzlich kรถnnen Sie noch drei weitere Jahre vorziehen. Dann verringert jeder Monat die Rente um 0,3 Prozent.
Im Vergleich zur Rente nach 45 Versicherungsjahren ist das gรผnstiger. Ohne Schwerbehindertenstatus fรคllt der Abschlag schon ab der Grenze von 67 Jahren an. Diese Verschiebung fรผhrt zu hรถheren Abzรผgen fรผr Menschen ohne Schwerbehindertenstatus.
Beispielrechnung fรผr die unterschiedlichen Modelle:
Kriterium | Altersrente fรผr Schwerbehinderte | Rente nach 45 Beitragsjahren |
Mindestalter | 62 Jahre | 65 Jahre |
Behinderungsgrad | Mindestens GdB 50 erforderlich | Keine GdB-Voraussetzung |
Abschlagsmodell | 0,3 % pro Monat ab dem dritten Vorziehjahr | 0,3 % pro Monat ab erstem Vorziehjahr |
Wartezeitanrechnung | 35 Versicherungsjahre inkl. Ersatzzeiten | 45 reine Beitragsjahre |
Unterschied zur 45-Jahre-Regel
Die โAltersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherteโ (45 Jahre) hat ebenfalls einen vorgezogenen Rentenstart. Sie gestattet zwei Jahre ohne Abschlรคge. Wer noch frรผher gehen mรถchte, muss auf die normale โAltersrente fรผr langjรคhrig Versicherteโ ausweichen und zahlt hรถhere Abschlรคge ab dem 67. Lebensjahr.
Viele bevorzugen jedoch diese 45-Jahre-Rente, weil sie oft eine hรถhere Durchschnittsrente erzielen. Das liegt daran, dass Versicherte mit so langer Einzahlungshistorie hรคufig รผberdurchschnittliche Beitrรคge geleistet haben.
Unterschiede in den ausgezahlten Renten:
Renteneintritt | Schwerbehindertenrente (monatl.) | 45-Jahres-Rente (monatl.) | Differenz |
62 Jahre | 1.480โฏโฌ (-10,8โฏ%) | 1.210โฏโฌ (-18โฏ%) | 270โฏโฌ |
64 Jahre | 1.640โฏโฌ (-3,6โฏ%) | 1.530โฏโฌ (-7,2โฏ%) | 110โฏโฌ |
67 Jahre | 1.700โฏโฌ (0โฏ%) | 1.650โฏโฌ (0โฏ%) | 50โฏโฌ |
Annahmen: Bruttorente 1.700 โฌ, lineare Abschlagsberechnung
Konkrete Vorteile fรผr Versicherte bei Schwerbehinderung
Eine anerkannte Schwerbehinderung verschafft deutlich mehr Planungsmรถglichkeiten. Sie kรถnnen die Rente flexibler und oft kostengรผnstiger vorziehen. Das senkt das finanzielle Risiko bei vorzeitiger Erwerbsaufgabe.
Auรerdem erfรผllen viele Menschen die 35-jรคhrige Wartezeit schneller, weil, wie oben beschrieben, verschiedene Zeiten, die nicht tatsรคchliche Arbeitszeit sind, angerechnet werden.
Wer sowohl die Schwerbehindertenrente als auch die 45-Jahre-Rente in Betracht zieht, sollte rechnen. Eine persรถnliche Beratung bei der DRV oder einem Sozialverband klรคrt die beste Variante. So lรคsst sich ein individueller Fahrplan fรผr den รbergang in den Ruhestand entwickeln.
In Kรผrze: Wie wird Schwerbehinderung anerkannt?
Der Schwerbehindertenausweis durchlรคuft ein mehrstufiges Verfahren:
- Antrag beim Versorgungsamt: รrztliche Befundberichte und Gutachten dienen als Grundlage.
- Gutachterliche Prรผfung: Sachverstรคndige legen den Grad der Behinderung (GdB) fest.
- Bewilligung und Nachweispflicht: Wird ein GdB von 50 oder hรถher zuerkannt, gilt man als schwerbehindert. Bei dauerhaften Beeintrรคchtigungen entfรคllt eine erneute Prรผfung.
Geburtsjahrabhรคngige Altersgrenzen
Fรผr vor 1964 Geborene gelten รbergangsregelungen, die einen abschlagsfreien Rentenbeginn teilweise bereits ab 63 Jahren ermรถglichen. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze einheitlich bei 65 Jahren.
Konkrete Umsetzung:
- Jahrgang 1958: Abschlagsfreier Rentenstart mit 63 Jahren.
- Jahrgang 1965: Abschlagsfreier Rentenstart mit 65 Jahren, Vorziehung ab 62 mรถglich.