Schwerbehinderung mit Merkzeichen G: Parkausweis, Steuererleichterungen, Vorteile

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Das Merkzeichen G ist eines der am häufigsten anerkannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Es ermöglicht zahlreiche Vergünstigungen und Erleichterungen.
Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Merkzeichen G zu erhalten? Und welche spezifischen Vorteile bietet es?

Was ist das Merkzeichen G?

Das Merkzeichen G steht für „gehbehindert“ und ist ein Schlüssel für zahlreiche Nachteilsausgleiche. Es wird Personen zuerkannt, die aufgrund einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer Bewegungsfähigkeit im Alltag benachteiligt sind. Ohne dieses Merkzeichen wären viele dieser Erleichterungen rechtlich nicht zugänglich.

Welche Voraussetzungen gelten für das Merkzeichen G?

Grundvoraussetzung für das Merkzeichen G ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Das bedeutet, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden sein muss. Der GdB spiegelt wider, wie stark die gesundheitliche Einschränkung den Alltag beeinträchtigt.

Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

Neben der Schwerbehinderung müssen Betroffene nachweisen, dass sie sich aufgrund ihrer Einschränkungen nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten im Straßenverkehr bewegen können. Dies umfasst:

  • Unfähigkeit, kurze Strecken (z. B. 2 Kilometer in 30 Minuten) zu bewältigen, auch mit Hilfsmitteln.
  • Gefährdungen durch gesundheitliche Zustände wie Epilepsie oder Orientierungsstörungen.

Die Bewertung basiert auf den sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die genaue Kriterien und Beispiele enthalten. Entscheidend ist, dass eine fundierte medizinische Begründung vorliegt.

Beispiele aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze liefern eine wichtige Orientierung für die Beurteilung, ob das Merkzeichen G vergeben wird. Zu den relevanten Kategorien gehören:

Funktionsstörungen der Beine oder Lendenwirbelsäule

Hierbei wird das Merkzeichen G vergeben, wenn:

  • Ein Einzel-GdB von mindestens 50 vorliegt.
  • Ein Einzel-GdB von 40 anerkannt wurde, sofern er explizit wegen erheblicher Gehbehinderungen festgestellt wurde. Beispiele umfassen steife Gelenke oder arterielle Verschlusskrankheiten.

Innere Leiden

Innere Leiden wie Herz- oder Atemwegserkrankungen können ebenfalls einen Anspruch begründen. Beispiele sind:

  • Herzschäden, die bei alltäglicher Belastung Beschwerden verursachen.
  • Atembehinderungen mit dauerhafter Einschränkung der Lungenfunktion.
  • Chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie.

Anfallkrankheiten
Personen mit Epilepsien oder anderen Anfallleiden können das Merkzeichen G beantragen, wenn die Anfälle häufig auftreten und zu einer erheblichen Einschränkung der Bewegungsfähigkeit führen. Voraussetzung ist meist ein Einzel-GdB von mindestens 70.

Seh- und Hörbehinderungen
Sehbehinderungen mit einem Einzel-GdB von mindestens 70 berechtigen ebenfalls zum Merkzeichen G. In bestimmten Fällen können kombinierte Beeinträchtigungen, wie Schwerhörigkeit und Sehbehinderung, den Anspruch stützen. Gehörlose Kinder unter 16 Jahren erhalten das Merkzeichen G in der Regel automatisch.

Geistige und psychische Störungen

Schwere geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen, die sich mit den genannten Beispielen vergleichen lassen, können ebenfalls berücksichtigt werden. Hierbei ist jedoch eine umfassende medizinische Dokumentation entscheidend.

Welche Vorteile hat das Merkzeichen G?

Günstige Mobilität im öffentlichen Nahverkehr

Besonders wertvoll ist die Möglichkeit, Wertmarken für den öffentlichen Nahverkehr zu erwerben. Diese sind mit 91 Euro pro Jahr (46 Euro für ein halbes Jahr) deutlich günstiger als reguläre Fahrkarten. Sozialleistungsbezieher erhalten die Wertmarke kostenlos. Alternativ kann eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent beantragt werden.

Steuerliche Vorteile
Das Merkzeichen G bietet finanzielle Entlastungen bei der Einkommensteuer:

  • Eine erweiterte Pendlerpauschale für höhere Fahrtkosten.
  • Eine Pauschale von 900 Euro für behinderungsbedingte Fahrten, sofern ein GdB von mindestens 70 besteht.

Höhere Sozialleistungen bei Merkzeichen G

Empfänger von Sozialleistungen profitieren durch das Merkzeichen G von einem Mehrbedarfszuschlag. Dieser beträgt 17 Prozent der Regelsätze und gilt sowohl für Menschen mit voller Erwerbsminderung als auch für Rentner.

Das Merkzeichen G allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Zusätzliche Voraussetzungen oder ein anderes Merkzeichen (z. B. aG) sind erforderlich.

Fazit

Das Merkzeichen G ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Gehbehinderungen. Es erleichtert den Alltag durch Entlastungen und praktische Vergünstigungen.

Wer das Merkzeichen beantragen möchte, sollte sich gründlich informieren und die erforderlichen Nachweise sorgfältig vorbereiten. Mit einer fundierten Antragstellung stehen die Chancen gut, von den umfassenden Vorteilen des Merkzeichens G zu profitieren.