Schwerbehinderung: So hoch muss der GdB für das Merkzeichen aG sein

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Das Merkzeichen aG, kurz für „außergewöhnliche Gehbehinderung“, spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, welche Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können. Viele denken zunächst an den Schwerbehindertenausweis als Grundlage für Erleichterungen in Beruf und Alltag, beispielsweise bei Kündigungsschutz oder vorgezogenem Renteneintritt.

Doch neben dem reinen Schwerbehindertenausweis existieren zusätzliche Merkmale, die an bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen geknüpft sind.

Das Merkzeichen aG bietet dabei unter anderem die Möglichkeit, auf Behindertenparkplätzen – erkennbar an ihrem Rollstuhlfahrer-Symbol – parken zu dürfen. Dies ist nur mit dem sogenannten blauen Parkausweis gestattet, der wiederum das Merkzeichen aG voraussetzt.

Wie hängt das aG mit dem Grad der Behinderung zusammen?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. Für das aG hingegen gilt eine höhere Hürde. Gefordert wird ein GdB von mindestens 80, und zwar speziell bezogen auf Mobilitäts- oder Gehbeeinträchtigungen. Entscheidend ist, dass die schwere Einschränkung den Bewegungsapparat oder die dazugehörigen Körperfunktionen betrifft.

Eine allgemein schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung – etwa durch eine Krebserkrankung oder eine psychische Diagnose – führt nicht automatisch zu diesem Merkzeichen. Vielmehr muss der GdB im Bereich Mobilität so stark sein, dass eine eigenständige Fortbewegung nahezu ausgeschlossen ist.

Warum sind die Voraussetzungen für das aG so hoch?

Die Einstufung als außergewöhnlich gehbehindert wird sehr strikt gehandhabt. Das Ziel ist, das Merkzeichen den Personen vorzubehalten, die sich ohne fremde Hilfe oder besondere Unterstützung praktisch nicht mehr selbstständig bewegen können.

Ein typischer Fall ist die dauerhafte Nutzung eines Rollstuhls infolge einer Querschnittslähmung.

Allerdings hat sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren verändert, sodass auch Menschen mit schweren Herz- oder Lungenerkrankungen das aG erhalten können. Entscheidend ist dabei, dass die Betroffenen trotz funktionstüchtiger Beine aufgrund eingeschränkter Herz- oder Lungenleistung nicht in der Lage sind, sich fortzubewegen.

Dennoch bleibt die Hürde insgesamt hoch, um eine missbräuchliche Nutzung der damit verbundenen Vorteile zu verhindern.

Welche Vorteile hat das Merkzeichgen aG konkret?

Besonders sichtbar ist das aG, wenn es um Parkmöglichkeiten geht. Wer den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG besitzt, darf den blauen Parkausweis beantragen und dadurch Behindertenparkplätze nutzen, die in aller Regel näher an Zugängen von Behörden, Geschäften und öffentlichen Einrichtungen liegen.

Darüber hinaus ermöglicht das aG den Erwerb einer speziellen Wertmarke, mit der Betroffene den öffentlichen Personennahverkehr in ganz Deutschland nutzen können, ohne zusätzliche Kosten für Tickets aufbringen zu müssen. Auf diese Weise entfallen Barrieren im Alltagsleben, die durch eingeschränkte Mobilität entstehen könnten.

Gibt es Alternativen zum aG?

Manche Menschen möchten das aG vor allem wegen der Parkberechtigungen, erfüllen jedoch die hohen Voraussetzungen nicht. In solchen Fällen lohnt sich ein Blick auf das Merkzeichen G, das für eine „einfache“ Gehbehinderung steht.

Bereits mit einem GdB von 70 und einem ärztlichen Nachweis, dass eine Wegstrecke von maximal 100 Metern ohne Pause nicht bewältigt werden kann, besteht die Möglichkeit, den sogenannten gelben Parkausweis zu erhalten.

Dieser Ausweis berechtigt zwar nicht zum Parken auf offiziellen Behindertenparkplätzen, ermöglicht jedoch beispielsweise das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen Stellflächen sowie weitere Erleichterungen im ruhenden Verkehr.

Wie gelingt die Beantragung im Praxisfall?

In der Regel beginnen Betroffene damit, den GdB und damit den Schwerbehindertenausweis über das zuständige Versorgungsamt zu beantragen. Liegt ein GdB von mindestens 50 vor, wird der Ausweis ausgestellt.

Wer das aG erlangen möchte, muss in den Antragsunterlagen genau darlegen, dass die Einschränkung in der Mobilität sehr erheblich ist. Ärztliche Gutachten, medizinische Befunde und andere Nachweise spielen dabei eine zentrale Rolle. Sind alle Unterlagen eingereicht, entscheidet das Versorgungsamt über die Einstufung.

Sollte die Einstufung für das aG nicht genügen, kann ein Widerspruch sinnvoll sein, sofern ärztliche Belege vorliegen, die die außergewöhnliche Gehbehinderung belegen.

Welche Aspekte sind besonders zu beachten?

Immer wieder herrscht die Vorstellung, ein hoher GdB, beispielsweise 80 oder mehr, führe in jedem Fall zum aG. Dieser Irrtum sollte vermieden werden. Notwendig ist stets der Bezug zur Geh- oder Bewegungsfähigkeit. Wer aufgrund anderer Erkrankungen eine hohe Schwerbehinderung nachweisen kann, hat nicht automatisch Anspruch auf das Merkzeichen aG.

Außerdem ist es wichtig, in der Beurteilung die Lebensrealität zu schildern: Dazu gehören konkret Angaben dazu, wie weit eine Person ohne Hilfsmittel gehen kann, ob sie im Alltag auf Rollstuhl, Gehhilfen oder die Unterstützung anderer Menschen angewiesen ist oder wie sich eine schwere Herz-Kreislauf-Erkrankung auf das Gehen auswirkt.

Weshalb lohnt sich eine genaue Prüfung im Einzelfall?

Einerseits bedeutet das aG für viele Menschen eine spürbare Erleichterung im Alltag, da es Mobilität und Teilhabe sichert. Andererseits verhindern die strengen Voraussetzungen, dass die begehrten Parkplätze und Nachteilsausgleiche ungerechtfertigt in Anspruch genommen werden.

Wer tatsächlich Anspruch auf das aG hat, sollte keinesfalls zögern, die entsprechenden Anträge zu stellen und den Prozess sorgfältig vorzubereiten. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Merkzeichen G in Kombination mit dem gelben Parkausweis immer noch eine wichtige Hilfestellung für den Alltag darstellen, etwa indem es die Parkplatzsuche erleichtert und einen Teil der Wegebarrieren abbaut.

Abschließend steht fest, dass das Merkzeichen aG die höchsten Anforderungen im Bereich der Gehbehinderung definiert und dadurch einen entsprechenden Mehrwert bietet. Wer nicht darauf angewiesen ist, profitiert möglicherweise eher vom Merkzeichen G und seinen eigenen Vorzügen.