Schwerbehinderung: So steigt der Grad der Behinderung bei chronischen Leiden

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Ein Grad der Behinderung ist nicht unverรคnderlich. Besonders bei fortschreitenden chronischen Krankheiten wie Multipler Sklerose, Parkinson oder Demenz kann oft lediglich erreicht werden, dass der Verkauf sich verlangsamt.

Wenn sich die mit der Krankheit verbundenen Einschrรคnkungen verschlimmern, dann erhรถht sich auch der Grad der Behinderung, und Sie sollten einen Antrag auf Neufeststellung stellen.

Warum ist die Neufeststellung wichtig?

Wenn die Symptome Ihrer Erkrankung sich verschlimmern und Sie deswegen einen hรถheren Grad der Behinderung erhalten, dann bedeutet das fรผr sie weitere Nachteilsausgleiche. Die wesentliche Schwelle dabei ist der Grad der Behinderung von 50, denn ab diesem gelten Sie als schwerbehindert, und bestimmte Nachteilsausgleiche gelten erst jetzt.

Dazu gehรถren am Arbeitsplatz ein besonderer Kรผndigungsschutz, zusรคtzliche Urlaubstage, eine ihren Bedรผrfnissen angepasste Gestaltung des Arbeitsplatzes und das Recht, bei Bewerbung zum Vorstellungsgesprรคch geladen zu werden, sowie der Anspruch auf eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.

AuรŸerdem erhรถhen sich auch รผber dem GdB 50 jeweils die Sonderkonditionen, auf die Sie einen Anspruch haben, von Steuervergรผnstigungen bis zu Pflegeleistungen.

Welcher Grad der Behinderung gilt bei fortschreitenden Erkrankungen?

Die Unterschiede des Grades der Behinderung kรถnnen bei Verschlimmerung der Krankheit erheblich sein. So gilt bei Parkinson bei geringer Stรถrung ein Grad der Behinderung von 30 oder 40, bei mittlerer Schwere ein GdB von 50 bis 70, im Spรคtstadium von 70 bis 100. Ebenso gilt bei Multipler Sklerose im Frรผhstadium ein GdB von 50 bis 70, im Spรคtstadium von 70 bis 100.
Bei Demenz werden sogar drei Stufen unterteilt. Im frรผhen Stadium liegt der GdB bei 50 bis 70, im mittleren Stadium bei 70 bis 90 und im spรคten Stadium bei 90 bis 100.

Bei einer schweren Demenz gilt auรŸerdem das Merkzeichen โ€žHโ€œ fรผr Hilflosigkeit, und dieses kann in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden und berechtigt zu spezifischen Nachteilsausgleichen.

Merkzeichen aG ist mรถglich

Menschen, die an Multipler Sklerose oder Parkinson leiden, kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen das Merkzeichen โ€žaGโ€œ fรผr auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung erhalten, und dieses berechtigt zu eigenen Nachteilsausgleichen, zum Beispiel zu Sonderregeln beim Parken.

Das Bundessozialgericht ย klรคrte, dass Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose in ihrer Gehfรคhigkeit genauso eingeschrรคnkt sein kรถnnen wie Menschen mit Schwerbehinderung. (9 SB 1/15 R)

Jede Feststellung eines Grades der Behinderung ist individuell

Dieser Rahmen ist indessen eine grobe Richtlinie, und jede Feststellung eines Grades der Behinderung verlรคuft individuell. Bei Multipler Sklerose gibt es zum Beispiel kein festes Schema. Das Versorgungsamt berรผcksichtigt die das Gehirn und das Rรผckenmark betreffenden Ausfallerscheinungen, und die Schwere der MS-Schรผbe wird mitsamt der Folgen in Ihrer konkreten Lebenssituation bewertet.

Auch bei anderen Krankheiten sind die Unterschiede groรŸ

Auch Krankheiten, deren Ursachen sich prinzipiell behandeln lassen, kรถnnen sich verschlimmern, und dann sollten Sie eine Neufeststellung des Grades der Behinderung in Betracht ziehen. So lassen sich Epilepsien, je nach Ursache, in manchen Fรคllen sogar gรคnzlich heilen, in anderen Fรคllen verschlimmern sie sich jedoch, und das wirkt sich dann auf den Grad der Behinderung aus.

So liegt der Grad der Behinderung bei Epilepsien mit seltenen Anfรคllen, zwischen denen mehrere Monate Pausen liegen bei 30 bis 40, bei hรคufigeren Anfรคllen mit mehrwรถchigen Pausen bei 40 bis 50, bei hรคufigen Anfรคllen mit mehrtรคgigen Pausen bei 60 bis 80 und bei fast tรคglichen und sehr schweren Anfรคllen bei 90 bis 100.

Wir bereiten Sie einen Neuantrag vor?

Sie mรผssen erstens Ihre Beschwerden sorgfรคltig notieren und Symptome wie Bewegungsstรถrungen schriftlich dokumentieren. Das ersetzt zwar nicht die รคrztlichen Befunde, ermรถglicht aber, ihren Krankheitsverlauf nachzuvollziehen.

Zweitens sollten Sie รคrztliche Unterlagen anfordern, also von Ihren behandelnden ร„rzten, dem Hausarzt und dem Neurologen, Gutachten รผber den Schweregrad und die Auswirkungen Ihrer Krankheit erhalten.

Drittens reichen Sie den Antrag beim zustรคndigen Versorgungsamt ein, mitsamt allen รคrztlichen Dokumenten und allen nรถtigen weiteren Nachweisen.

Wenn Sie den Bescheid erhalten haben, dann prรผfen Sie, ob Sie ihn fรผr berechtigt halten und legen ansonsten innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein.

Den anerkannten Grad der Behinderung nutzen Sie, um die damit mรถglichen Nachteilsausgleiche zu erhalten, bei Hilfe zur Mobilitรคt und Pflege, bei der Arbeit, der Steuer oder der Rente.