Schwerbehinderung: So wird ein Grad der Behinderung ab 50 zuerkannt

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Ein festgesetzter Grad der Behinderung ab 50 ist fรผr Betroffene mit besonderen Nachteilsausgleichen verbunden. Ab diesem Grad gilt nรคmlich eine Schwerbehinderung, und damit treten die dafรผr vorgesehenen Sonderregelungen in Kraft.

Welche Einschrรคnkungen fรผhren aber zu diesem Grad der Behinderung?

Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 100

Die Behinderung eines Menschen wird auf einer Skala festgesetzt – von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Ursachen kรถnnen Erkrankungen sein, Unfรคlle oder Verletzungen, angeboren oder erworben.

Geht es um Prozente?

Dieser Grad der Behinderung wird zwar von Null bis 100 definiert, es handelt sich aber nicht um eine Prozentangabe. Vielmehr bezeichnet der GdB die Einschrรคnkungen an der gesellschaftlichen Teilhabe.

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Geht es um die Erkrankung?

Oft wird bei Vorstellungen รผber den Grad der Behinderung Ursache und Wirkung verwechselt. Zwar sind die spezifischen Krankheiten oder Unfรคlle immer Teil der Befundberichte.

Doch beim Grad der Behinderung geht es nicht primรคr um die Ursache, sondern um die Folgen. Entscheidend sind die Einschrรคnkungen, die dieser Mensch im gesellschaftlichen Leben hat.

Welche Diagnosen fรผhren zu einer festgesetzten Schwerbehinderung?

Ein Grad der Behinderung von 50 ist bei bestimmten Erkrankungen aufgrund der damit verbundenen Einschrรคnkungen wahrscheinlich, besonders bei schweren und chronischen Krankheiten. Dies trifft besonders auf die folgenden zu:

  • Herzerkrankungen;
  • versteifte Hรผft- und Kniegelenke;
  • Verlust der Nase und starke Entstellung des Gesichtes;
  • schwere Migrรคne mit lang anhaltenden Anfรคllen und kurzen Pausen;
  • schwere Depressionen, die soziale Anpassung kaum mรถglich machen;
  • kompletter Verlust einer Hand;
  • totale Harninkontinenz;
  • Tinnitus, der das soziale Leben massiv beeintrรคchtigt;
  • Endprothesen im Kniegelenk auf beiden Seiten;
  • schwer einstellbare Diabetes vom Typ 1 (Brittle Diabetes);
  • schwere Endometriose;
  • erhebliche Stรถrungen des Gleichgewichts mit Schwindel und Gehhilfen.

Chronische Darmerkrankungen, zum Beispiel Colitis Ulcerosa, werden mit einem GdB von 50 oder 60 festgesetzt, wenn die Beschwerden anhalten. Das gilt auch fรผr eine chronische und dabei stark entzรผndliche Hepatitis.

Bei Multipler Sklerose, Parkinson oder einem Schlaganfall gilt eine GdB von mindestens 50, dieser kann aber auch 100 betragen.

Es kommt auf das AusmaรŸ der Einschrรคnkungen an

Bei vielen Leiden kommt es auf das AusmaรŸ der Einschrรคnkungen an, ob ein Status als schwerbehindert festgesetzt wird.

Bei Lรคhmungen reicht das Spektrum zum Beispiel von einem GdB von 30 bis 100, bei einem Schรคdel-Hirn-Trauma von 20 bis 80 und bei einer Muskeldystrophie von 30 bis 70. Schwerhรถrigkeit kann gar zu einem Null GdB fรผhren, aber auch zu einem GdB von 80.

Besonders groรŸ ist das Spektrum bei psychischen und neurologischen Erkrankungen. So reichen die Festsetzungen im Autismus-Spektrum von zehn bis 100, bei psychischen Erkrankungen sogar von Null bis 100.

Diabetes Typ 2 kann in schweren Fรคllen einen GdB von 50 verusachen, in leichteren Fรคllen liegt der GdB bei 30. Das gilt auch fรผr eine rheumatoide Arthritis.

Welche Einschrรคnkungen gelten nicht als Schwerbehinderung?

Manche Ursachen bedingen allein zwar einen Grad der Behinderung, doch dieser bleibt unter 50. Eine Hypersalvation, also ein verstรคrkter Speichelfluss fรผhrt zu einem GdB von zehn oder 20, eine Osteoporose von 20 bis 40, eine Arthrose von zehn bis 20, ebenso eine Farbenblindheit.

Welche gesetzlichen Nachteilsausgleiche gelten?

Alle Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 haben konkrete Nachteilsausgleiche.

Dazu gehรถren ein besonderer Kรผndigungsschutz (Arbeitgeber mรผssen bei Kรผndigung einen Antrag beim Integrationsamt stellen), eine auf 1.140 Euro reduzierte Einkommenssteuer; ein Zusatzurlaub von fรผnf Tagen bei einer Fรผnf-Tage-Woche.

Menschen mit Schwerbehinderungen kรถnnen zwei Jahre frรผher ohne Abschlรคge in die gesetzliche Altersrente gehen.

Freiwliige Nachteilsausgleiche

AuรŸerdem geben Institutionen und Veranstalter bei Schwerbehinderung ErmรครŸigungen.

Dies reicht vom รถffentlichen Nahverkehr รผber Museen, Theater, Zoologische Gรคrten bis zu Schwimmbรคdern, Saunen und Wellnesscentern. Diese Vergรผnstigungen sind nicht gesetzlich verpflichtend und unterscheiden sich von Veranstalter zu Veranstalter, von Region zu Region, von Kommune zu Kommune.

Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen

Nicht nur der Grad der Behinderung wird festgesetzt, hinzu kommen sogenannte Merkzeichen รผber die Art der Behinderung. Diese bedingen weitere Nachteilsausgleiche.

Zum Beispiel wird bei Gehbehinderung das Merkzeichen G im Behindertenausweis eingetragen, bei Blindheit Bl und bei Gehรถrlosigkeit GL.