Welche Ansprüche haben schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen 2025 für ihre Pflege und wie teilen sie sich in Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Förderungen auf? Damit die Pflegekosten nicht allein Angehörige oder Betroffene belasten, gibt es Zuschüsse, die man bei der Pflegeversicherung oder zuständigen Stellen beantragen kann.
Um Ansprüche zu klären, muss man den Pflegegrad feststellen und prüfen, ob ein anerkannter Bedarf für ambulante Pflege besteht.
Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad und Zuschusshöhe: Wie wirken sich die Pflegegrade aus?
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen den Pflegegraden 1 bis 5. Der jeweils zuerkannte Pflegegrad richtet sich nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. In diesem Zusammenhang spielen sowohl körperliche als auch geistige und psychische Beeinträchtigungen eine Rolle.
Sobald klar ist, ob der Pflegegrad 2, 3 oder höher anerkannt wird, kann man die daraus resultierenden Ansprüche in Bezug auf ambulante Pflegeleistungen prüfen.
Was ist dabei wichtig?
- Wer einen geringen Pflegegrad (Pflegegrad 1) hat, kann oft nur eingeschränkte Geldleistungen oder Sachleistungen in Anspruch nehmen.
- Ab Pflegegrad 2 steigen die Beträge, die monatlich zur Verfügung stehen.
- Wer Pflegegrad 5 zugesprochen bekommt, kann aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs auf weitreichendere Förderungen zurückgreifen.
Für die tatsächliche Höhe ist außerdem wichtig, welche Leistung notwendig ist. Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt, wenn Angehörige oder eine andere private Person die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen werden hingegen direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet, was den organisatorischen Aufwand für den Einzelnen verringert.
Ambulante Betreuungsangebote: Welche Förderungen sind möglich?
Zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Ermöglichung einer professionellen Versorgung in den eigenen vier Wänden können ambulante Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Im Kern geht es um die Unterstützung durch ausgebildetes Pflegepersonal, das sich um Körperpflege, Mobilität und gegebenenfalls auch medizinische Behandlungspflege kümmert.
Das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung stellt oft die Grundlage für die Finanzierung dieser Leistungen dar. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt normalerweise auch der Geldbetrag aus. In vielen Fällen ist allerdings der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes sinnvoll, um sicherzustellen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.
Wer sich für diese Option entscheidet, kann Pflegesachleistungen beanspruchen. Dabei sollte man den gewählten Pflegedienst möglichst früh in die Planungen einbeziehen, damit klar ist, welche Kosten entstehen und wie diese direkt mit der Kasse abgerechnet werden.
Ebenfalls von Bedeutung ist, dass man sich vor der Entscheidung einen Kostenvoranschlag geben lässt. Der Pflegedienst informiert über die verschiedenen Leistungspakete, aus denen man auswählen kann.
So wird transparent, welcher finanzielle Aufwand entsteht und wie die Pflegeversicherung in diesem Zusammenhang unterstützt. Auf diese Weise lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.
Lesen Sie auch:
- Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis hilft auch gegen Abschläge der EM-Rente?
- Schwerbehinderung: Wertmarken werden in 2025 teurer
- Schwerbehinderung: Vorteile 2025 mit Merkzeichen aG – Taxi, Parkausweis, Gehstrecken
Pflegesachleistungen: Wer übernimmt die Kosten für den ambulanten Pflegedienst?
Pflegesachleistungen stehen immer dann im Vordergrund, wenn ein zugelassener ambulanter Dienst zum Einsatz kommt. Zugelassen bedeutet, dass die Pflegekasse des Pflegebedürftigen direkt mit diesem Dienstleister abrechnen kann. Man selbst erhält also keine Rechnung, die man einreichen muss, sondern die Abwicklung erfolgt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Der maximale Betrag, der für diese Sachleistungen zur Verfügung steht, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Wer Pflegegrad 2 hat, kann einen Teil der Kosten erstattet bekommen, während bei höheren Pflegegraden meist ein deutlich größerer monatlicher Betrag abgedeckt wird.
Werden die Pflegesachleistungen jedoch nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Anspruch auf Pflegegeld anteilig bestehen bleiben. Das ermöglicht flexible Lösungen: Ein Teil der Pflege wird von Angehörigen übernommen, ein weiterer Teil wird durch den Pflegedienst abgedeckt.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten genau dokumentieren, welche Leistungen erbracht werden. So behält sowohl der Pflegedienst als auch die Kasse den Überblick über den tatsächlichen Leistungsumfang.
Verhinderungspflege: Wie wird die Auszeit für Angehörige finanziert?
Verhinderungspflege ist ein Instrument, das dafür sorgt, dass pflegende Angehörige kurzfristig entlastet werden, wenn sie einmal ausfallen oder dringend Urlaub benötigen. Der Gesetzgeber nennt diese Leistung „Verhinderungspflege“, weil sie verhindert, dass die häusliche Pflege durch eine unvorhergesehene Abwesenheit oder Erkrankung der Pflegeperson ins Leere läuft.
Wer Anspruch darauf hat, muss nachweisen, dass die pflegende Person bereits mindestens sechs Monate aktiv gepflegt hat. Fällt diese Person plötzlich aus, können ambulante Pflegedienste einspringen.
Je nach Pflegegrad gibt es einen gewissen Kostenzuschuss, der bis zu einer Höchstgrenze gewährt wird. Die zeitliche Begrenzung liegt in aller Regel bei sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Interessant ist, dass es bei stundenweiser Verhinderungspflege weniger starre Regeln gibt. Wer beispielsweise nur für ein paar Stunden in der Woche entlastet werden möchte, kann das Kontingent aufteilen, ohne dass sofort die vollen sechs Wochen angerechnet werden.
Damit lässt sich auch ein regelmäßiger freier Nachmittag im Monat realisieren, wenn dies notwendig ist.
Kurzzeitpflege: Temporäre Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige?
Im Vergleich zur Verhinderungspflege bezieht sich die Kurzzeitpflege stärker auf eine zeitlich begrenzte Auslagerung der Pflege in eine stationäre Einrichtung oder eine erweiterte Versorgung durch einen ambulanten Dienst.
Das kann notwendig sein, wenn die häusliche Pflege wegen einer vorübergehenden Situation nicht sichergestellt werden kann, etwa weil Renovierungsarbeiten in der Wohnung anstehen oder die pflegenden Angehörigen eine längere Abwesenheit planen.
In diesem Fall greifen die finanziellen Leistungen, die für die Kurzzeitpflege vorgesehen sind. Wer im betreffenden Kalenderjahr noch keine Ersatzpflege genutzt hat, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und erhält dafür eine bestimmte Erstattung, abhängig vom Pflegegrad.
Zusätzlich können, wenn nötig, bestimmte andere Budgets angerechnet werden, sodass sich die Kosten teilweise oder ganz abdecken lassen.
Die Kurzzeitpflege wird damit zu einer Option für Familien, die es nicht schaffen, rund um die Uhr für die Angehörigen da zu sein. Weiterhin hilft sie, Pflegebedürftige in jener Zeit bestmöglich zu versorgen, ohne dass Angehörige dauerhaften Verzicht auf eigene Belange üben müssen.
Teilstationäre Tagespflege: Entlastung für pflegende Angehörige
Anders als bei der Kurzzeitpflege steht bei der Tagespflege die Idee im Mittelpunkt, pflegebedürftige Menschen tagsüber professionell zu betreuen und abends nach Hause zu bringen. Das wird besonders dann interessant, wenn der Pflegebedarf zwar hoch ist, aber Angehörige die Nächte und Wochenenden selbst stemmen können oder wollen.
Tagsüber übernimmt die Einrichtung bestimmte pflegerische Aufgaben, ermöglicht soziale Kontakte und entlastet die Familie in ihrem Alltag.
Die Pflegeversicherung bietet auch für diese teilstationäre Betreuung finanzielle Unterstützung, abhängig vom Pflegegrad. Wer diese Option in Betracht zieht, sollte sich bei der Pflegekasse informieren, welche Einrichtungen mit welchen Leistungen zur Wahl stehen.
Ein ambulanter Pflegedienst kann ergänzend hinzugezogen werden, um die Angehörigen auch zu Hause weiterhin zu unterstützen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Pflegediensten
Über die Pflegeversicherung hinaus besteht die Möglichkeit, Kosten für ambulante Pflegedienste als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Zurzeit (Stand: 02. Januar 2025) erlaubt das Finanzamt die Anrechnung von 20 Prozent dieser Aufwendungen bis zu einer festgelegten Obergrenze von 4.000 Euro pro Jahr.
Wer mehr ausgibt, kann gegebenenfalls den Teil, der über diesem Betrag liegt, unter außergewöhnlichen Belastungen geltend machen, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation der Aufwendungen. Oft genügt eine Rechnung vom Pflegedienst, aus der die einzelnen Leistungen hervorgehen. Man sollte im Zweifel beim Finanzamt nachfragen, welche Informationen für eine erfolgreiche steuerliche Berücksichtigung notwendig sind.
Weitere finanzielle Unterstützung: Krankenversicherung, Grundsicherung und Hilfe zur Pflege
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung können auch die Krankenkassen weitere Unterstützung gewähren. Dies betrifft hauptsächlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder die Bereitstellung medizinischer Hilfsmittel.
Voraussetzung ist meist eine ärztliche Verordnung. Damit werden Maßnahmen finanziert, die über die reine Grundpflege hinausgehen und Verbandswechsel, Medikamentengaben oder das Anlegen von Kompressionstrümpfen umfassen.
Reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung und die gegebenenfalls vorhandenen finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, kommt unter Umständen die Grundsicherung in Betracht. Sie betrifft Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind oder eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben und deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
In diesen Fällen übernimmt der Sozialhilfeträger unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einen Regelsatz für den Lebensunterhalt. Liegt darüber hinaus ein Pflegegrad vor, kann die „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Diese gleicht die noch offenen Kosten aus, die die Pflegeversicherung nicht mehr abdeckt. Vor allem für Personen mit sehr geringen Einkünften stellt das eine essenzielle Absicherung dar.
Wer in einer solchen Situation ist, sollte sich zeitnah beraten lassen, etwa beim Sozialamt oder einem Pflegestützpunkt. Dort kann man gemeinsam durchgehen, welche Nachweise erforderlich sind, wie Anträge korrekt gestellt werden und welche Kostenträger im Einzelfall verpflichtet sind, Hilfe zu leisten.
Dieser Schritt ist besonders wichtig, um keine finanziellen Mittel zu verpassen und den Pflegebedürftigen bestmöglich abzusichern.
Generell gilt, dass sich die Finanzierung der ambulanten Pflege aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen kann: Die eigentliche Pflegeversicherung mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, weitere Unterstützungen bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, eventuell Teilstationäre Angebote und zudem steuerliche Erleichterungen. Wenn darüber hinaus Lücken verbleiben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.