Wer selbst eine Rente bezieht, kann dennoch die Witwenrente beanspruchen. Die Witwenrente wird nรคmlich zusรคtzlich zur Altersrente gezahlt. Aber wie viel Witwenrente bekommt man eigentlich, wenn man schon Rente bezieht? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.
Werden bei der Witwenrente weitere Einkรผnfte angerechnet?
Inhaltsverzeichnis
Bei der Regelaltersrente entfรคllt zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze, so dass ab diesem Jahr Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen kรถnnen.
Dies gilt nicht fรผr die Witwenrente, da ein Hinzuverdienst in der Regel die Witwenrente mindert. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Freibetrag.
Dieser liegt nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe bei 992,64 Euro, denn fรผr Millionen Deutsche hat sich bei der Rente einiges geรคndert. Sind noch minderjรคhrige Kinder oder Kinder in Schule oder Ausbildung vorhanden, erhรถht sich der Freibetrag pro Kind um 210,56 Euro.
Allerdings sind diese Freibetrรคge ab 1. Juli 2024 gestiegen, wie wir weiter unten im Artikel erlรคutern.
Wenn hinterbliebene Partner noch andere Einkรผnfte haben, dann werden diese oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
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Besondere Regelung: das Sterbevierteljahr
Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme, denn direkt nach dem Tod gibt es zunรคchst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners.
In dieser Zeit bleibt das Einkommen der noch lebenden Person unberรผcksichtigt, da diese sich laut der Deutschen Rentenversicherung erst einmal an die neue Situation gewรถhnen soll.
Neben der Altersrente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet:
- Einkommen aus einer Erwerbstรคtigkeit
- Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld
- Zinseinkรผnfte aus eigenem Vermรถgen, Gewinne aus Verkรคufen,
- Mieteinnahmen und Pachteinnahmen
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder
- Unfallversicherungen
- Elterngeld
- Vergleichbare auslรคndische Einkommen
Dabei ist zu beachten: Erwebs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen wird immer angerechnet. Bei den anderen obigen Einkommen muss differenziert werden.
Diese werden nicht beachtet, wenn der Ehepartner vor 2002 oder nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?
Wie viel Witwenrente Sie konkret bekommen, kann nicht pauschal gesagt werden und ist fรผr jede und jeden Versicherten individuell, da das von der Hรถhe der Altersrente oder anderen Einkommen abhรคngt.
Grundsรคtzlich haben Bezieher einer Witwenrente – wie bereits erwรคhnt – einen Freibetrag von 992,64 Euro, der ab 1. Juli 2024 steigen wird.
Wenn die Altersrente darunter liegt, dann bekommen Sie die Witwenrente in vollem Umfang. Liegt sie darรผber werden 40 Prozent darauf angerechnet. Fรผr jedes Kind, das minderjรคhrig ist, noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, steigt der Freibetrag um 210,56 Euro.
Beispiel: Sie bekommen eine Rente von 1500 Euro und haben ein Kind, das gerade noch in der Ausbildung steckt. Ihr Freibetrag liegt somit bei 1203,20 Euro (992,64 Euro plus 210,56 Euro).
Die Rente รผbersteigt den Freibetrag dann um 296,80 Euro (1500 Euro minus 1203,20 Euro). Auf diesen Betrag werden daher 40 Prozent angerechnet (40 Prozent mal 296,80 Euro), sodass ein Betrag von 118,72 Euro rauskommt. Die Witwenrente sinkt also in diesem Fall um 118,72 Euro.
Hรถherer Freibetrag bei Witwenrenten ab 1. Juli 2024
Ab Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent. Der monatliche Rentenwert je Entgeltpunkt wird auf 39,32 Euro angehoben.
Ab dem 1. Juli 2024 treten zudem รnderungen bei den Einkommensfreibetrรคgen fรผr Bezieherinnen und Bezieher von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten in Kraft.
Diese รnderungen betreffen sowohl den allgemeinen Einkommensfreibetrag als auch zusรคtzliche Freibetrรคge fรผr waisenrentenberechtigte Kinder.
Erhรถhung des allgemeinen Einkommensfreibetrags
Bis zum 30. Juni 2024 galt ein bundeseinheitlicher Freibetrag in Hรถhe von 992,64 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Freibetrag auf 1.038,05 Euro angehoben.
Das bedeutet, dass ein Nettoeinkommen bis zu dieser Hรถhe neben der Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente grundsรคtzlich anrechnungsfrei bleibt. Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts.
Neuregelung des Kindererziehungszuschlags
Zusรคtzlich zum erhรถhten Entgeltfreibetrag kรถnnen Witwen oder Witwer, deren Kinder Anspruch auf Waisenrente haben, einen weiteren Freibetrag geltend machen.
Dieser Kindererziehungsfreibetrag wird ebenfalls angepasst und steigt von 210,56 Euro auf 220,19 Euro. Dieser Betrag entspricht dem 5,6-fachen des aktuellen Rentenwerts.
Gesamtfreibetrag bei Zuteilung des Kinderfreibetrages
Durch die Kombination des neuen Entlastungsbetrags und des Kindererziehungszuschlags kann eine Witwe oder ein Witwer ab dem 1. Juli 2024 ein anrechnungsfreies Nettoeinkommen von insgesamt 1.258,69 Euro monatlich geltend machen.
Ein Beispiel zur Berechnung der Witwenrente bei eigener Rente
Frau Mรผller erhรคlt eine eigene monatliche Bruttorente von 1.500 Euro. Nach dem Tod ihres Ehemannes hat sie Anspruch auf die groรe Witwenrente, die 55 Prozent der Rente ihres verstorbenen Mannes betrรคgt. Angenommen, die Rente ihres Mannes betrug 2.000 Euro, so stรผnde ihr eine Witwenrente von 1.100 Euro zu (55 Prozent von 2.000 Euro).
Berechnung der Anrechnung:
- Ermittlung des Nettoeinkommens aus der eigenen Rente:
- Von der eigenen Bruttorente werden pauschal 14 Prozent fรผr Sozialabgaben abgezogen:
- 1.500 Euro – 14% = 1.290 Euro Nettoeinkommen.
- Von der eigenen Bruttorente werden pauschal 14 Prozent fรผr Sozialabgaben abgezogen:
- Abzug des Freibetrags:
- Der Freibetrag fรผr die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente liegt seit Juli 2024 bei 1.038,05 Euro.
- 1.290 Euro – 1.038,05 Euro = 251,95 Euro.
- Anrechnung auf die Witwenrente:
- 40 Prozent des รผber den Freibetrag hinausgehenden Betrags werden auf die Witwenrente angerechnet:
- 40% von 251,95 Euro = 100,78 Euro.
- Die Witwenrente wird somit um 100,78 Euro gekรผrzt:
- 1.100 Euro – 100,78 Euro = 999,22 Euro.
- 40 Prozent des รผber den Freibetrag hinausgehenden Betrags werden auf die Witwenrente angerechnet:
Gesamteinkommen:
- Eigene Rente: 1.500 Euro.
- Gekรผrzte Witwenrente: 999,22 Euro.
- Gesamteinkommen: 2.499,22 Euro.
Das Beispiel zeigt, dass Frau Mรผller trotz Anrechnung ihrer eigenen Rente auf die Witwenrente insgesamt ein hรถheres monatliches Einkommen hat als mit ihrer eigenen Rente allein.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.