Beim Bürgergeld wird im Vergleich zu den Hartz-IV-Regeln eine nur leicht angepasste Methodik verwendet. Aus diesem Grund sind die Anpassungen bei den Regelleistungen nur leicht. Wir sagen, warum das so ist und wie hoch die Anpassungen nach derzeitigem Stand zum Ende dieses Jahres sein werden.
Bundesregierung rechnet mit Anpassungen bei den Regelleistungen
Bereits jetzt rechnet die Bundesregierung mit Anpassungen der Regelleistungen. Abgeleitet werden diese anhand des 14. Existenzminimumberichts. Neben den Regelsätzen im Bürgergeld stehen auch die prognostizierten Anpassungen für das kommende Jahr 2024.
Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Im Wesentlichen geht es hierbei um die steuerfrei zu bewertenden Beträge in der Einkommenssteuer.
Zusätzlich werden auch die Bürgergeld-Leistungen dargestellt. Derzeit beträgt der Eckregelsatz (gemessen an einem Single-haushalt) 502 Euro zuzüglich Kosten der Unterkunft pro Monat. Die Stromkosten sind aus den Regelleistungen zu tragen.
Regelsatz soll um 7 Prozent steigen
Das Existenzminimum ist der Betrag, der auch den Eckregelsatz darstellt. Der Bericht geht davon aus, dass die Anpassung für das Jahr 2024 bei 7 Prozent liegen wird. Nimmt man den derzeitigen Eckregelsatz im Bürgergeld in Höhe von 502 Euro als Grundlage, wird dieser auf 537 Euro (6.444 Euro jährlich) steigen. Paare sollen 11.592 Euro (zusammen: 966 Euro pro Monat) und Kinder 4.548 Euro (379 Euro pro Monat) beziehen können.
Von Seiten der Gewerkschaften, Kirchen, Sozialverbände und Erwerbslosen-Beratungsstellen gab es an der Berechnung immer wieder Kritik. Die Kritik lautet, dass die Regelleistungen nicht ausreichen, um tatsächlich vor Armut zu schützen.
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Regelleistungen werden kleingerechnet
Aber warum schützen die Regelleistungen nicht vor Armut? Der Sozialforscher Dr. Andreas Aust vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erklärte zum Beispiel, warum die Regelleistungen im Bürgergeld eigentlich 725 Euro (Eckregelsatz, Single-Haushalt) plus Stromkosten betragen müssten.
Um die Regelsätze zu berechnen, wird ein nämlich ein sog. Statistikmodell verwendet. Die Methodik dahinter ist, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland zur Berechnung zu anzuwenden.
Bei dem “unteren Fünftel” werden allerdings auch Tagelöhner, Armutsrentner, Bürgergeld-Aufstocker (früher Hartz IV Aufstocker) mit einbezogen. Das bedeutet, dass die unteren Einkommensschichten verwendet werden, die selbst Armutsgefährdet sind.
Viele Bedarfe werden als nicht relevant angesehen
Die Bundesregierung streicht zusätzlich viele Ausgabenpositionen aus dem Regelbedarf, weil diese als “nicht relevant” angesehen werden. Nicht relevant bedeutet, dass diese Posten eigentlich grundlos gekürzt oder gestrichen werden, um den Regelbedarf künstlich klein zu rechnen. Solche Posten sind beispielsweise kulturelle Aktivitäten, Auto und Versicherung, Alkohol und Tabak, aber auch Bildung.
Fast gleiche Methode wie bei Hartz IV
Im Ergebnis zeigt sich, dass auch beim Bürgergeld die gleiche Taktik verwendet wird, wie es bei Hartz IV bereits der Fall war. Der Regelbedarf im Bürgergeld soll möglichst gering berechnet sein, damit Kosten gespart werden. Lesen Sie weiter: Warum der Regelsatz eigentlich 725 Euro plus Strom betragen müsste.
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