Im Arbeitslosengeld 1 (ALG1) gibt es Sperrzeiten aus vielen Gründen (§159 SGB III), vor allem aber, wenn man seinen Job kündigt/Aufhebungsvertrag unterschreibt/ Anlass zur Kündigung gibt. Aber nur, wenn dies ohne wichtigen Grund erfolgt.
Wer Sorge hat, dass er im Arbeitslosengeld (SGB III) eine Sperrzeit bekommen könnte, sollte (wenn der Partner nicht sehr gut verdient oder zu hohes Vermögen da ist) vorsorglich immer einen Bürgergeld-Antrag stellen.
Auch wer nicht weiß, ob das Arbeitslosengeld zu niedrig ausreicht, sollte zusätzlich immer einen Bürgergeld-Antrag stellen.
Folgen der Sperrzeit im Bürgergeld
Im Bürgergeld kommt es bei einer Sperrzeit von 3 Monaten (z.B. wegen eigener Kündigung) nur zu einer Leistungsminderung von 10% für 1 Monat. Das sind je nach Regelbedarfsstufe maximal 56,30 Euro (2025). Durch den Antrag steht man dann nicht komplett ohne Geld dar.
Rechtlicher Hintergrund
Eine Sperrzeit ist ein Grund für eine Leistungsminderung nach §31 Abs2 Nr3 SGB II.
Folge im Bürgergeld ist eine Minderung nach §31a Abs1 SGB II.
Da es sich typischerweise (wenn vorher nicht schon ergänzendes Bürgergeld bezogen wurde) um den ersten Verstoß handelt, wird dieser mit 10% des Regelbedarfs sanktioniert. Die Dauer bestimmt sich dann nach §31b Abs2 Nr1 SGB II und beträgt einen Monat.
Was, wenn ich den Antrag nicht gestellt habe?
Hat man den Antrag auf Bürgergeld nicht gestellt und bekommt eine Sperrzeit ist es möglich diesen nach §28 SGB X im Rahmen der wiederholten Antragsstellung noch rückwirkend zu stellen. Ob dies allerdings funktioniert, ist rechtlich umstritten, da es sich eigentlich nicht um eine Ablehnung handelt.
Daher ist es einen Versuch wert, ob es im eigenen Fall durch geht, aber sicher geht man, wenn der Bürgergeld-Antrag gleich mit dem ALG-Antrag gestellt wird.
Ergänzender Tipp
Wenn das Geld knapp ist, sollten beide Anträge immer in Verbindung mit einem Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I gestellt werden. Dann muss zumindest zum Ende des Folgemonats jedenfalls Geld eingehen.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de