Steigende Abschläge ab 2025: Für diesen Jahrgang wird es teuer

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Ab dem Jahr 2025 treten signifikante Änderungen bei der gesetzlichen Altersrente in Kraft. Diese betreffen Personen des Geburtsjahrgangs 1962. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 1962 geboren wurden und die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren in Anspruch nehmen möchten, müssen sich auf erhöhte Rentenabschläge einstellen.

Die Abschläge im Detail: Wie berechnen sie sich?

Die Abschläge bei der Altersrente ergeben sich aus der vorzeitigen Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Für jeden Monat, den der Renteneintritt vorgezogen wird, reduziert sich die Rente um 0,3 %. Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt der Abschlag bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren 12,6 %. Im Jahr 2025 wird dieser Wert für den Geburtsjahrgang 1962 auf 13,2 % ansteigen.

Beispielberechnung:

1. Geburtsjahrgang 1961

  • Frühestmöglicher Rentenbeginn: 01.12.2024
  • Regulärer Rentenbeginn: 01.06.2028
  • Abschlag: 42 Monate x 0,3 % = 12,6 %

2. Geburtsjahrgang 1962

  • Frühestmöglicher Rentenbeginn: 01.01.2025
  • Regulärer Rentenbeginn: 01.09.2028
  • Abschlag: 44 Monate x 0,3 % = 13,2 %

Diese Differenz von 0,6 % zeigt, wie stark sich bereits geringe Anpassungen der Berechnungsgrundlage auf die Höhe der Altersrente auswirken können.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe: Ein Beispiel

Die Auswirkungen der Abschlagserhöhung auf die Rentenhöhe werden anhand eines Beispiels deutlich:

Tanja, geboren am 01.12.1961, hat während ihrer Erwerbszeit 50 Entgeltpunkte gesammelt und plant, ab dem 01.12.2024 ihre Altersrente zu beantragen. Bei einem Abschlag von 12,6 % erhält sie eine monatliche Bruttorente von 1.718,28 Euro. Wäre Tanja hingegen am 01.01.1962 geboren, könnte sie ihre Rente erst ab dem 01.01.2025 beantragen. Aufgrund des höheren Abschlags von 13,2 % würde ihre Bruttorente auf 1.706,48 Euro sinken.

Obwohl die Differenz von knapp 12 Euro pro Monat gering erscheint, summiert sie sich über die Jahre zu einer erheblichen finanziellen Einbuße.

Langfristige Entwicklung der Abschläge

Die Abschläge für die Altersrente für langjährig Versicherte steigen schrittweise an. Bereits ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird der maximale Abschlag von 14,4 % erreicht.

Diese Anpassung ist Teil der Rentenreform, die darauf abzielt, die finanzielle Stabilität des Rentensystems angesichts der demografischen Entwicklung zu sichern.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe für Geburtsjahrgänge ab 1964:

Angenommen, Tanja hat 50 Entgeltpunkte gesammelt und möchte ihre Rente mit einem Abschlag von 14,4 % beantragen, so würde ihre monatliche Bruttorente 1.682,90 Euro betragen. Im Vergleich dazu erhält eine Person des Geburtsjahrgangs 1961 bei einem geringeren Abschlag von 12,6 % eine Bruttorente von 1.718,28 Euro.

Dies ergibt eine Differenz von mehr als 30 Euro pro Monat, die langfristig erhebliche Auswirkungen haben kann.

Wer ist betroffen? Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Zu diesen Beitragszeiten zählen:

  • Pflichtbeiträge aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit,
  • freiwillige Beiträge,
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Die Entscheidung, ob und wann diese Rente beantragt werden soll, ist somit stark von der individuellen Beitragsgeschichte und der persönlichen Lebensplanung abhängig.

Handlungsoptionen für Betroffene

Betroffene, die von den steigenden Abschlägen betroffen sind, sollten verschiedene Strategien in Betracht ziehen, um ihre Rentenhöhe zu optimieren:

  1. Vermeidung vorzeitigen Renteneintritts: Ein späterer Renteneintritt reduziert die Abschläge. Jede Verlängerung der Beitragszeit kann die finanzielle Situation im Alter verbessern.
  2. Rentenberatung in Anspruch nehmen: Professionelle Rentenberater können dabei helfen, die individuelle Rentenhöhe korrekt zu berechnen und Optimierungspotenziale aufzuzeigen.
  3. Prüfung von freiwilligen Beiträgen: Durch freiwillige Beitragszahlungen lassen sich Lücken in der Versicherungszeit schließen und Entgeltpunkte steigern.
  4. Anpassung der Lebensplanung: Eine frühzeitige finanzielle Planung kann helfen, die Auswirkungen der Abschläge abzumildern.