Trotz Erwerbsminderung keine EM-Rente?

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Wir hรถren bei gegen-hartz immer wieder die Halbwahrheit, dass jemand mit einer Erwerbsminderung Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hรคtte. Viele Betroffene haben diesen Anspruch jedoch nicht, sondern mรผssen Grundsicherung beantragen.

Rente gibt es nur fรผr Versicherte

Die Erwerbsminderung ist nur eine der Voraussetzungen fรผr die Erwerbsminderungsrente. Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fรผnf Jahre in der Rentenkasse versichert waren und davon mindestens drei Jahre pflichtversichert.

Ausnahmen gibt es nur, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Dann reicht es, wenn Sie รผberhaupt in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

In jedem Fall gilt aber: Ohne Mitglied in der Rentenversicherung zu sein, gibt es auch keine gesetzliche Rente.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Bei einer Erwerbsminderung kรถnnen Sie nicht mehr die volle Arbeitsleistung bringen und mithin nicht mehr volles Geld verdienen. Viele Erwerbsgeminderte sind deshalb auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen, doch zustรคndig sind nicht immer die gleichen ร„mter.

Welches Amt zustรคndig ist, entscheidet sich รผber die Frage, ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind.

Bรผrgergeld bei teilweiser Erwerbsminderung

Wenn Sie weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, dann gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert. Bรผrgergeld gilt als Sozialleistung fรผr diejenigen, die grundsรคtzlich erwerbsfรคhig sind und verpflichtet dazu, sich eine Erwerbstรคtigkeit zu suchen.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung gelten Sie im Sinne des Jobcenters als erwerbsfรคhig, fallen also unter Bรผrgergeld und nicht unter Leistungen der Sozialhilfe. Sie mรผssen also auch mitarbeiten, um eine Teilzeitbeschรคftigung unter sechs Stunden zu bekommen.

Erwerbsgeminderte als Aufstocker

Zudem beziehen teilweise Erwerbsgeminderte ohne Rente Bรผrgergeld, weil sie sogenannte Aufstocker sind. Sie gehen also einer Teilzeit-Erwerbsarbeit nach, diese deckt aber nicht die Kosten des Lebensunterhaltes und deshalb mรผssen Sie mit Bรผrgergeld aufstocken, um das Existenzminimum zu sichern.

Sozialhilfe bei voller Erwerbsminderung

Wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, dann gelten Sie als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Sie kรถnnten zwar noch etwas arbeiten, das Jobcenter stuft Sie aber rechtlich als nicht erwerbsfรคhig ein.

Deshalb fallen Sie bei einer voller Erwerbsminderung in die Zustรคndigkeit der Sozialรคmter und nicht der Jobcenter und haben Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) und nicht des Bรผrgergeldes (Sozialgesetzbuch II).

Dies gilt, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, es also unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung sich bessert oder endet. Dies lรคsst sich aufgrund รคrztlicher Befunde feststellen und setzt in der Regel voraus, dass Therapien und Reha-MaรŸnahmen Ihren Gesundheitszustand nicht verbessern.

Bรผrgergeld bei befristeter voller Erwerbsminderung

Wichtig ist Folgendes: Wenn Sie zwar eine volle Erwerbsminderung haben, diese aber zeitlich befristet ist, dann haben Sie Anspruch auf Leistungen des Sozialgesetzbuches II, und das bedeutet nicht, dass das Jobcenter Sie trotz Erwerbsminderung versucht, in Arbeit zu pressen.

Vielmehr liegt es in diesem Fall an ihrem Status. Sie sind im Grundsatz erwerbsfรคhig, also dann, wenn ihre Erwerbsminderung endet und ihre Leistungsfรคhigkeit wieder vorhanden ist. Das Jobcenter wird allerdings eher frรผher als spรคter auf eine amtsรคrztliche Untersuchung drรคngen, um zu prรผfen, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt.

Ist dies der Fall, dann ist das Jobcenter nicht mehr zustรคndig.