Versteckte Doppelbesteuerung der Rente – Rentenbescheide prüfen

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Rechtlich ist klar: Die Doppelbesteuerung von Renten verstößt gegen das Grundgesetz. In der Praxis bedeutet das aber keineswegs, dass man davon ausgehen kann, nicht mehr Steuern zu zahlen, als man eigentlich müsste. Denn die Doppelbesteuerung ist nicht offen, sondern versteckt.

Mehr versteuern als absetzen

Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Sie auf Ihre Rente mehr Steuern zahlen müssen, als Sie als Beiträge zur Rentenversicherung von Ihrem rentenpflichtigen Einkommen absetzen konnten. Das bedeutet, dass Sie bereits versteuerte Beiträge noch einmal versteuern müssen.

Rentenbeiträge sind voll von der Steuer absetzbar

Seit 2023 können Steuerpflichtige ihre Rentenbeiträge zu 100 % von der Steuer absetzen. Wie viel Sie von Ihrer Rente versteuern müssen, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen.

Wer 2023 in Rente ging, hatte einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent, der steuerfrei bleibt. Umgekehrt müssen 83 Prozent versteuert werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der steuerpflichtige Anteil 2024 bei 83 Prozent liegen. Damit will die Regierungskoalition die volle Besteuerung der Renten schrittweise bis 2060 einführen. Sozialverbände fordern, diese Frist bis 2070 zu strecken, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Welche Rente ist von einer Doppelbesteuerung bedroht?

Manche Gruppen sind besonders gefährdet, doppelt besteuert zu werden, wenn sie in Rente gehen. Dazu gehören erstens ehemalige Selbstständige, die bei ihren Rentenbeiträgen keinen Arbeitgeberzuschuss erhielten.

Zweitens gilt dies für ledige Rentner, die keine Witwenrente bekommen. Drittens sind Männer generell potenziell betroffen, da sie im Durchschnitt früher sterben als Frauen und so insgesamt eine niedrigere Rente erhalten, weil sie weniger lange Rente beziehen. Viertens besteht ein Risiko für Rentner/innen, die ihre Rente erst seit kurzem kriegen.

Wie lässt sich Doppelbesteuerung erkennen?

Eine mögliche Doppelbesteuerung kann selbst berechnet werden. Sie gehen von einer durchschnittlichen Lebenserwartung aus – anhand einer offiziellen Sterbetafel. Damit berechnen Sie, wie viel Rente Ihnen insgesamt steuerfrei zusteht.

Was müssen betroffene Rentner einrechnen?

Als Faktoren sind der eigene Versorgungsfreibetrag und ggf. der Versorgungsfreibetrag des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin zu berücksichtigen, wenn dieser bzw. diese länger lebt und eine Hinterbliebenenversorgung erhält.

Ist die Summe am Ende kleiner als die versteuerten Beiträge zur Rentenversicherung? Dann kommt es in Höhe der Differenz zu einer Doppelbesteuerung.

Wie berechnen Sie die versteuerten Rentenbeiträge?

Ab 2005 kann ein Teil der Rentenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2023 wird dieser Anteil 100 % betragen. Zwischen 2005 und 2023 ändert sich der absetzbare Betrag jedes Jahr und die jeweiligen Beträge müssen von Jahr zu Jahr überprüft werden.

Wenn Sie dies getan haben, ziehen Sie die abgesetzten Beträge von der Gesamtsumme der Rentenbeiträge für das betreffende Jahr ab. Auf diese Weise erhalten Sie die versteuerten Rentenbeiträge für das betreffende Jahr.

Prüfung beim Finanzamt

Wenn Sie ausgerechnet haben, dass Ihre Rente teilweise doppelt besteuert wurde, schicken Sie die Unterlagen zur Prüfung an Ihr Finanzamt. Dies muss unbedingt per Einschreiben erfolgen.

Wenn das Finanzamt der Meinung ist, dass keine Doppelbesteuerung vorliegt, Sie diese aber erkannt haben, können Sie Einspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, können Sie vor dem Finanzgericht klagen.