Von der EM-Rente in die abschlagsfreie Frührente

Lesedauer 2 Minuten

Eine Erwerbsminderungsrente verwandelt sich generell mit Erreichen des Regelalters in eine Altersrente. Ebenso können Sie nach 35 Versicherungsjahren auch als Erwerbsgeminderter eine vorzeitige Altersrente beanspruchen. Das kann finanziell von Vorteil sein.

Erwerbsgemindert und schwerbehindert

Viele Erwerbsgeminderte sind zugleich schwerbehindert. Als schwerbehinderter Beschäftigter können Sie bei 35 Jahren als Versicherter zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Sie können noch weitere drei Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen dafür aber Abschläge hinnehmen.

Als langjährig Versicherter (ohne Schwerbehinderung) können Sie mit Abschlägen bis zu vier Jahre früher in Rente gehen.

Hier kann die Erwerbsminderungsrente ein Gamechanger sein.

Der Vorteil liegt im Bestandsschutz

Eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen ist mit Abschlägen verbunden. Sie können zwar bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen aber Abschläge leisten. Die sind nicht ohne, denn Sie bekommen pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, jeden Monat 0,3 Prozent weniger Bezüge. Das gilt bis zum Ende Ihres Lebens.

Bei einer vorher bezogenen Erwerbsminderungsrente liegt Ihr Vorteil im Besitzschutz. Dieser besagt, dass eine Altersrente nicht geringer ausfallen darf als die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.

Dabei ist es egal, ob die Rente vorgezogen ist oder nicht. Das gilt also auch für die vorgezogene Altersrente – ganz egal, wie hoch die Abschläge ansonsten wären.

Wann lohnt sich das besonders?

Eine besondere Situation besteht, wenn Sie erstens die 35 Versicherungsjahre erfüllt haben, zweitens vier Jahre (oder weniger) vor der Regelaltersgrenze stehen, und Ihre Erwerbsminderungsrente drittens befristet ist.

Jetzt könnte es passieren, dass Ihre Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der Frist nicht erneut bestätigt wird, und Sie danach als nicht erwerbsgemindert gelten. Oder aber, eine volle Erwerbsminderung wird auf eine teilweise zurückgestuft, und damit halbiert sich die Rente.

Im ersten Fall hätten Sie keinen Besitzschutz mehr, und bei einer vorzeitigen Altersrente müssten Sie die vollen Abschläge leisten. Im zweiten Fall würde sich der Besitzschutz halbieren.

In folgendem Beispiel bringt Ihnen eine vorzeitige Altersrente einen echten Vorteil, wenn Sie zuvor eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen. Die volle Erwerbsminderungsrente ist bis zu Ihrem 63. Lebensjahr befristet, und damit auf das Jahr, in dem Sie eine vorzeitige Altersrente beanspruchen könnten (als schwerbehinderter Mensch bereits mit 62 Jahren).

Würde die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen niedriger ausfallen als die Erwerbsminderungsrente, dann lohnt es sich, die Frührente zu beantragen, um den Besitzschutz rechtzeitig zu sichern, bevor möglicherweise Ihre Erwerbsminderung endet.

Lesen Sie auch:

Was können Sie tun?

Sie können bei Ihrer Rentenversicherung eine aktuelle Rentenauskunft einholen. Diese Proberentenberechnung zeigt Ihnen, wie hoch die vorzeitige Altersrente voraussichtlich sein wird.

Was müssen Sie tun?

Um eine vorgezogene Altersrente statt der Erwerbsminderungsrente zu beziehen, müssen Sie selbst aktiv werden. Sie müssen diese rechtzeitig beantragen, und dafür ist das verkürzte Antragsformular R0110 vorgesehen.

Unbegrenzter Hinzuverdienst

Ein weiterer Vorteil beim Wechsel in eine vorgezogene Altersrente ist der unbegrenzte Hinzuverdienst. Bei der Erwerbsminderungsrente wurden die Hinzuverdienstgrenzen zwar deutlich erhöht, sie sind aber nach wie vor vorhanden.

Wenn Sie also trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen gut verdienen und zum Beispiel wegen eines hohen Stundenlohns deutlich über die gesetzte Grenze hinaus verdienen könnten, dann lohnt sich der Wechsel finanziell.

Lassen Sie sich beraten

Sie sollten nicht leichtfertig von einer Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Altersrente wechseln. Informieren Sie sich im Vorfeld genau über die finanziellen Auswirkungen. Beratung bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.

Auf der sicheren Seite sind Sie allerdings bei den Experten von Sozialverbänden wie dem VdK und dem SoVD, die sich auch mit komplizierten Situationen rund um die Rente gut auskennen und Sie unterstützen.