Weitere Einschnitte bei der Rente: Neue Belastungen die im Jahr 2025 kommen

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Die Rente รคndert sich 2025 mehrfach, und das bringt neue Belastungen und Unsicherheiten fรผr Rentenempfรคnger mit sich, fรผr einige Rentner allerdings auch Entlastungen. Wir zeigen Ihnen, was auf Sie zukommt, und worauf Sie achten mรผssen.

Was รคndert sich?

Die Krankenkassenbeitrรคge sind gestiegen, und ebenso die Beitrรคge zur Pflegeversicherung. Bei der Nettorente gibt es deshalb eine sogenannte Springprozession. AuรŸerdem hat sich der Steuerfreibetrag geรคndert, ab dem Sie als Rentner eine Steuererklรคrung abgeben mรผssen.

Gesteigerte Zusatzbeitrรคge

Im Mรคrz dieses Jahres ist der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung fรผr Rentner im Schnitt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent gestiegen. Diese Erhรถhung der Krankenkassenbeitrรคge fรผhrt zu einer niedrigeren Nettorente. Die ausgezahlte Nettorente sinkt um 0,4 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro wรคren das sechs Euro weniger pro Monat.

Rรผckwirkende Pflegeversicherung

Einmalig wird im Juli 2025 der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte der Bruttorente rรผckwirkend fรผr Januar bis Juni erhรถht. Diesen zahlen Sie als Rentner allein. Insgesamt bekommen Sie deshalb im Juli 1,2 Prozent weniger Rente. Das wรคren bei 1.500 Euro Bruttorente 18 Euro, die Sie im Juli als Minus haben.

Rรผckerstattungen bei der Pflegeversicherung

Allerdings kรถnnen manche Rentner bei der Pflegeversicherung auch profitieren, und zwar im April / Mai 2025. Den Betroffenen werden nรคmlich bereits gezahlte Beitrรคge der Pflegeversicherung erstattet. Denn wer Kinder unter 25 Jahren hat, zahlt weniger Beitrรคge, und dies ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt.

Kinderlose Rentner mรผssen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten abgeben, wรคhrend Rentner mit Kindern bis zu einem Prozent weniger zahlen, je nach Anzahl der unter 25 Jahren alten Kinder. Diese Regelung besteht bereits seit 2023. Sie wird auch rรผckwirkend nachgezahlt. Betroffene Rentner, die bei der Rentenversicherung ihre unter 25 Jahren alten Kinder angeben, kรถnnen bis zu mehreren hundert Euro zurรผckerhalten.

Die Springprozession

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, den erwartet in diesem Jahr ein mehrfaches Hin und Her bei der Nettorente: Zuerst sinkt sie, dann steigt sie, und erst im August erreicht sie ihren vermutlich endgรผltigen Betrag.

Die Rentenerhรถhung 2025 kommt am 1. Juli 2025. In diesem Jahr betrรคgt sie 3,74 Prozent, und davon profitieren rund 21 Millionen Rentner.

Im August sind also die Sonderregelungen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung abgeschlossen, und die diesjรคhrige Rentenanpassung ist gรผltig. Der Krankenkassenbeitrag und der volle Pflegeversicherungsbeitrag gehen dann von Ihrer Bruttorente ab, ohne dass es dabei in diesem Jahr zu weiteren Verรคnderungen kommt.

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Mehr verdienen fรผr die Rentenpunkte

2025 betrรคgt das Durchschnittsentgelt 50.493 Euro pro Jahr. 2024 waren es nur 45.358 Euro. Sie mรผssen also in diesem Jahr deutlich mehr verdienen, um einen vollen Rentenpunkt zu erwirtschaften, wenn Sie in die Rentenkasse einzahlen. Derzeit liegt ein Rentenpunkt bei 39,32 Euro – neu angepasst wird der Wert zum 1. Juli dieses Jahres auf 40,79 Euro. Um freiwillig weitere Rentenpunkte zu erwerben, mรผssen Sie in diesem Jahr pro Punkt 9.391,70 Euro ausgeben.

Im Juli kommt die Rentenerhรถhung

Die Rentenerhรถhung 2025 kommt am 1. Juli 2025. In diesem Jahr betrรคgt sie 3,74 Prozent, und davon profitieren rund 21 Millionen Rentner.

Der Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro fรผr Alleinstehende, und bei 24.192 Euro fรผr gemeinsam Veranlagte. Ab dieser Hรถhe Ihrer Rente mรผssen Sie eine Steuererklรคrung abgeben. รœber den Grundfreibetrag hinausgehende Renteneinkรผnfte mรผssen Sie in der Steuererklรคrung angeben, damit das Finanzamt ermitteln kann, wie hoch Ihre Rente besteuert wird.

Wenn Sie Rente beziehen und mit Ihren steuerpflichtigen Einkรผnften รผber dem Grundfreibetrag liegen, werden Sie nicht automatisch vom Finanzamt um die Abgabe einer Steuererklรคrung gebeten. Trotzdem sind Sie dazu verpflichtet, und Sie mรผssen die Erklรคrung ohne Aufforderung abgeben. Liegen Sie unter dem Freibetrag, dann kรถnnen Sie sich von der Steuererklรคrung befreien lassen.