Weniger GEZ zahlen: Den Rundfunkbeitrag auch von der Steuer absetzen?

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Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 EUR pro Haushalt, er ist verpflichtend und kann nicht abbestellt werden. Der monatliche Beitrag dient der Finanzierung des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu dem ARD, ZDF und Deutschlandradio gehรถren.

Laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurden im vergangenen Jahr dadurch 8,4 Milliarden Euro fรผr diese Medienanstalten eingenommen.

Als Unternehmen kann man die Kosten von der Steuer absetzen und somit gegen den Umsatz gegenrechnen.

Befreiung vom Beitrag

Privatperson kรถnnen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung befreit werden:

  • Leistungsberechtigte fรผr Bรผrgergeld oder Sozialhilfe
  • Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen
  • Vollstationรคre Bewohner eines Pflegeheims
  • Empfรคnger von Blindenhilfe, Sonderfรผrsorgeberechtigte und taubblinde Menschen
  • BAfรถG Empfรคnger und Empfรคnger von Berufsausbildungshilfe

Gebรผhren privat von der Steuer absetzen

Neben Unternehmen kรถnnen auch Privatpersonen die Rundfunkgebรผhr von der Steuer absetzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfรผllen.

Wenn sie ein vom Finanzamt anerkanntes Arbeitszimmer in ihrer Wohnung haben, kรถnnen sie den privat gezahlten Rundfunkbeitrag anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Rechenbeispiel:

Gesamtflรคche der Wohnung: 150qm
Arbeitszimmer: 15qm
Monatl. Rundfunkbeitrag: 18,36 EUR
Sie kรถnnen 10 % der 18,36 EUR Rundfunkbeitrag fรผr das Arbeitszimmer absetzen.

Absetzen bei besonderer Wohnsituation

Die zweite Mรถglichkeit, die Gebรผhren von der Steuer abzusetzen, ergibt sich dann, wenn man aus beruflichen Grรผnden eine Zweitwohnung hat. Auch in der zweiten Wohnung muss man die vollen Rundfunkgebรผhren zahlen, egal ob man den Betrag bereits in der ersten Wohnung entrichtet.

In der zweiten Wohnung kann man aber nun den Beitrag als Kosten der doppelten Haushaltsfรผhrung steuerlich absetzen.

Rundfunkgebรผhren bei Selbststรคndigen

Als Unternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender haben sie die Mรถglichkeit, den Rundfunkbeitrag steuerlich abzusetzen. Diese Ausgaben gelten als Betriebsausgaben und mindern ihren Gewinn, wodurch sich die Steuerlast verringert. Wichtig ist dabei, dass der Beitrag ausschlieรŸlich betrieblich bedingt ist.

Beitragserhรถhung fรผr 2025 geplant

Laut vorlรคufigen Berechnungen von Finanzexperten wird der Rundfunkbeitrag ab 2025 voraussichtlich um 58 Cent auf 18,94 EUR pro Monat steigen. Dies geht aus einem Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor. Quelle dpa.

Die KEF plant, Anfang 2024 eine endgรผltige Empfehlung an die Bundeslรคnder auszusprechen, die letztlich รผber die Hรถhe des Beitrags entscheiden.

Konflikte vorprogrammiert

Obwohl die Bundeslรคnder sich in der Regel an die Empfehlungen der KEF halten, gibt es bereits Anzeichen fรผr Konflikte.

Einige Ministerprรคsidenten haben signalisiert, dass sie eine Beitragserhรถhung ablehnen, da sie in der Bevรถlkerung keine Akzeptanz fรผr eine solche MaรŸnahme sehen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, kรถnnte der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen.