Weniger Rente? Schuld könnte der Grundrenten-Zuschlag sein

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Die Grundrente wurde 2021 eingeführt, als Zuschlag für Menschen, die viele Jahre Beiträge in die Rentenversicherung zahlten, aber ein so geringes Einkommen hatten, dass die Rente niedrig bleibt. Wer neu in Rente geht, erhält den Zuschlag mit der ersten Zahlung.

Im Schnitt gibt es 86 Euro pro Monat

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert: “Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Der Zuschlag beläuft sich im Schnitt auf 86 Euro monatlich.”

Weniger Rente trotz Zuschlag?

Bisweilen passiert es – trotz oder wegen des Zuschlags – dass beim Jahreswechsel die Rente niedriger ausfällt als im Vorjahr.

Das hört sich absurd an, weil die Grundrente ja ein Zuschlag ist und kein Abzug. Es kann aber dann geschehen, wenn das Einkommen zwei Jahre zuvor so hoch ausfiel, dass der Zuschlag ausbleibt.

Wozu ist der Zuschlag gedacht?

Die Idee hinter dem Zuschlag ist, langjährigen Beitragszahlern mit geringem Rentenanspruch ein Leben über der Grundsicherung zu ermöglichen. Bei 45 Jahren rentenpflichtiger Arbeit in Vollzeit zum Mindestlohn von 12,00 Euro 2023 wären das, laut DGB, um die 1.060 Euro Rente gewesen – ohne Zuschlag lediglich 860 Euro.

Was wird berücksichtigt?

Der Zuschlag erhöht also die Entgeltpunkte bei einem bestehenden Rentenanspruch, auch bei einer Witwen- oder Witwerrente. Angerechnet wird das Eigeneinkommen und das des Ehepartners. Vermögen spielt keine Rolle.

Der Zuschlag ist beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung und oft auch steuerpflichtig.

Wann wird der Zuschlag gewährt?

Der Zuschlag wird ausgezahlt, wenn die Einkommensanrechnung ergibt, dass die grundsätzlich zuschlagsberechtigten Rentner unter der gesetzten (Einkommens-)Grenze liegen und somit im jeweiligen Jahr einen Anspruch auf die Grundrente haben.

Was gilt als Einkommen?

Einkommen ist erst einmal das „zu versteuernde Einkommen“, welches im Steuerbescheid des vorletzten Jahres registriert ist (nicht des letzten Jahres). Zweitens zählen dazu Einkünfte aus Kapitalanlagen, wenn diese nicht im Steuerbescheid stehen.

Warum kann “auf einmal” die Rente sinken?

Diese Anrechnung des Einkommens des vorvergangenen Jahres kann der Grund sein, warum die Rente scheinbar in einem Jahr sinkt, denn der Zuschlag wird jedes Jahr neu berechnet. Die Rentenversicherung erhält die Daten direkt vom Finanzamt.

Lag jemand also vor drei Jahren unter der entsprechenden Einkommensgrenze, vor zwei Jahren jedoch darüber, dann gab es letztes Jahr einen Grundrentenzuschlag, und dieses Jahr entfällt er.

In einem Fall in Fockbeck wunderte sich die Betroffene aus genau diesem Grund darüber, dass sie 2024 auf einmal 140 Euro weniger pro Monat bekam.

Altersrente und Grundrentenzuschlag

Diese jährliche Schwankung wird viele Betroffene verwirren, weil die Grundrente anders berechnet wird als die reguläre Altersrente. Bei der Altersrente zählen allein die gezahlten Beitragsjahre, Wartezeit und Einkommen während der Berufstätigkeit.

Die sind zwar auch notwendig, um überhaupt einen Grundrentenzuschlag zu bekommen. Aber, so informiert die Deutsche Rentenversicherung: “Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet.

Bei Einkommen über 1.686 Euro (Paare: 2.424 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.”