Wenn die Rente nicht reicht: Grundrente oder Grundsicherung? Oder beides?

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Im Sozialrecht gibt es zahlreiche Begriffe und Regelungen, die für Laien oft schwer durchschaubar sind. Zwei dieser Begriffe sind die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die Grundrente. Beides soll Rentnerinnen und Rentner  im Alter absichern geht. Sie unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Ausgestaltung und Zielsetzung. In diesem Beitrag klären wir alle wichtigen Fragen und erläutern die wesentlichen Unterschiede.

Was ist die Grundsicherung und wer hat Anspruch darauf?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine klassische Sozialleistung. Das bedeutet, dass diese Leistung Menschen gewährt wird, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Hierbei steht der finanzielle Bedarf im Vordergrund.

Voraussetzungen für die Grundsicherung

Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:

  • Einkommen: Dazu zählen Renteneinkünfte, Unterhaltszahlungen oder andere Einkommensarten.
  • Vermögen: Hierzu gehört beispielsweise das Ersparte auf Konten. Auch das Vermögen des Lebenspartners wird berücksichtigt.
  • Regelsatz: Der aktuelle Regelsatz beträgt 446 Euro monatlich für alleinstehende Personen. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft (KdU), die regional unterschiedlich ausfallen.

Beispiel: Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Eine Person in Hamburg mit einer Rente von 400 Euro und angemessenen Mietkosten von 600 Euro könnte Anspruch auf Grundsicherung haben, da ihre Gesamteinnahmen unter dem Bedarf von 1046 Euro liegen. In ländlichen Regionen, wo die Mietkosten niedriger sind, könnte die Berechnung anders ausfallen.

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Was ist die Grundrente und worin unterscheidet sie sich von der Grundsicherung?

Im Gegensatz zur Grundsicherung ist die Grundrente keine Sozialleistung, sondern eine gezielte Aufstockung bestimmter Renten. Sie soll die Lebensleistung von Menschen honorieren, die trotz langer Erwerbstätigkeit nur geringe Rentenansprüche haben.

Voraussetzungen für die Grundrente

Die Grundrente ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • 33 Jahre Grundrentenzeit: Hierzu zählen Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege.
  • Einkommensprüfung: Nur das Einkommen wird berücksichtigt, nicht jedoch das Vermögen. Es kann also sein, dass jemand 100.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto hat und dennoch Anspruch auf Grundrente besitzt.

Beispiel: Wer profitiert von der Grundrente?

Besonders Menschen, die über Jahre hinweg in Teilzeit gearbeitet haben, profitieren von der Grundrente. Die Politik verfolgt dabei nicht das Ziel, Altersarmut zu bekämpfen, sondern die Lebensleistung zu würdigen.

Kann man Grundrente und Grundsicherung gleichzeitig beziehen?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Wenn die Grundrente nicht ausreicht, um den persönlichen Bedarf zu decken, können Rentnerinnen und Rentner weiterhin Anspruch auf Grundsicherung haben. In der Praxis kann es jedoch auch vorkommen, dass der Zuschlag durch die Grundrente hoch genug ist, um die Bedürftigkeit vollständig zu beseitigen. In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf Grundsicherung.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Grundrente und Grundsicherung?

Merkmal Grundsicherung Grundrente
Leistungstyp Sozialleistung Aufstockung der Rente
Abhängig von Vermögen? Ja Nein
Abhängig vom Einkommen? Ja Ja, aber nur bedingt
Zielsetzung Existenzsicherung Honorierung von Lebensleistung

Welche Kritikpunkte gibt es?

Grundsicherung: Die Grundsicherung wird oft dafür kritisiert, dass sie zu bürokratisch ist. Antragsteller müssen ihre finanzielle Situation vollständig offenlegen, was als entwürdigend empfunden werden kann. Zudem führen die regional unterschiedlichen Mietobergrenzen zu Ungerechtigkeiten.

Grundrente: Die Grundrente steht in der Kritik, weil sie nicht gezielt gegen Altersarmut wirkt. Menschen, die lange arbeitslos waren oder nur geringfügig gearbeitet haben, profitieren häufig nicht, obwohl sie ebenfalls bedürftig sind. Zudem ist die Berechnung der Grundrentenzeit aufwendig und schwer nachvollziehbar.