Wohngeld Erhöhung – Neue Wohngeldtabelle gültig ab 2025

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Leistungsberechtigte können sich auf eine Erhöhung des Wohngelds einstellen. Im Schnitt soll das Wohngeld um 30 Euro bzw. 15 Prozent angehoben werden. In der Wohngeld-Tabelle kann man die Höchstbeträge für die Miete ab 2025 ablesen.

Warum wird das Wohngeld erhöht?

Zum 1. Januar 2025 steht eine Erhöhung des Wohngeldes an. Die Anpassung ist im Wohngeldgesetz vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass die Entlastungen, die durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 eingeführt wurden, auch real erhalten bleiben.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug sollen entlastet werden, um nicht aufgrund höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen zu müssen.

Referentenentwurf: Wohngeld soll 2025 um 30 Euro steigen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stimmte einen entsprechenden Entwurf aktuell mit der Bundesregierung ab. Das monatliche Wohngeld soll zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 30 Euro oder 15% erhöht werden, teilte das Ministerium mit. Grund dafür sei der Preisanstieg nicht nur im Supermarkt, sondern auch bei Mieten und Energiekosten.

Tabelle Wohngeld ab 2025 mit den Höchstbeträgen

Höchstbeträge für Miete für das Wohngeld ab 2025
Haus­halts­mit­glie­der Miet­stufe lt. Anlage 1 zu § 12 WoGG mit Klima­komponente WoGG mit Entlastung Heizkosten
1 1 361,00 380,20 490,60
2 408,00 427,20 537,60
3 456,00 475,20 585,60
4 511,00 530,20 640,60
5 562,00 581,20 691,60
6 615,00 634,20 744,60
7 677,00 696,20 806,60
2 1 437,00 461,80 604,40
2 493,00 517,80 660,40
3 551,00 575,80 718,40
4 619,00 643,80 786,40
5 680,00 704,80 847,40
6 745,00 769,80 912,40
7 820,00 844,80 987,40
3 1 521,00 550,60 720,80
2 587,00 616,60 786,80
3 657,00 686,60 856,80
4 737,00 766,60 936,80
5 809,00 838,60 1 008,80
6 887,00 916,60 1 086,80
7 975,00 1 004,60 1 174,80
4 1 608,00 642,40 840,20
2 686,00 720,40 918,20
3 766,00 800,40 998,20
4 858,00 892,40 1 090,20
5 946,00 980,40 1 178,20
6 1 035,00 1 069,40 1 267,20
7 1 139,00 1 173,40 1 371,20
5 1 694,00 733,20 958,60
2 782,00 821,20 1 046,60
3 875,00 914,20 1 139,60
4 982,00 1 021,20 1 246,60
5 1 080,00 1 119,20 1 344,60
6 1 183,00 1 222,20 1 447,60
7 1 302,00 1 341,20 1 566,60
und danach 1 82,00 86,80 114,40
2 94,00 98,80 126,40
3 106,00 110,80 138,40
4 119,00 123,80 151,40
5 129,00 133,80 161,40
6 149,00 153,80 181,40
7 163,00 167,80 195,40

Was sind die Hintergründe der Wohngeldreform?

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise und der sehr hohen Inflation der Jahre 2022 und 2023.

Diese Entwicklungen haben die Bundesregierung dazu veranlasst, eine schnelle Wohngeld-Reform durchzuführen. Die Reform zielt darauf ab, Menschen mit geringen Einkommen gezielt zu entlasten.

Dies schließt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie in besonderen Fällen auch Studierende und Auszubildende ein, die dadurch bei den Wohnkosten unterstützt werden.

Was bedeutet die Dynamisierung des Wohngeldes?

Die Dynamisierung des Wohngeldes ist ein zentrales Element des Wohngeldgesetzes (WoGG, § 43 Absatz 1). Diese Dynamisierung bedeutet, dass das Wohngeld regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus angepasst wird, um der Preis- und Mietpreisentwicklung Rechnung zu tragen.

Die nächste Anpassung erfolgt demnach zum 1. Januar 2025. Durch diese regelmäßige Dynamisierung werden private Haushalte, insbesondere viele Rentnerinnen und Rentner, entlastet und ihre reale Kaufkraft gesichert.

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Wie wirken sich die Anpassungen in Zahlen aus?

Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld-Plus durchschnittlich um rund 30 Euro oder 15 Prozent steigen. Diese Erhöhung beinhaltet die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021 bis 2023. Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte im Jahr 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken.

Mit der Dynamisierung wird jedoch die Zahl der Empfängerhaushalte auf rund 1,9 Millionen im Jahr 2025 geschätzt. Der entsprechende Verordnungsentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat bereits mit einer Entschließung vom 5. Juli 2024 die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes zügig vorzulegen.

Wer profitiert vom Wohngeld-Plus?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Reform des Wohngeldes war angesichts der stark gestiegenen Energiepreise im Laufe des Jahres 2022 besonders wichtig.

Geringverdienende sowie Rentnerinnen und Rentner haben oft keinen Anspruch auf Bürgergeld, obwohl sie Schwierigkeiten haben, die monatlichen Kosten zu tragen. Das Wohngeld soll bedürftige Personen dabei unterstützen, angemessen und familiengerecht zu wohnen. Folgende wichtige Aspekte sollten Sie dabei beachten:

  • Es kann entweder nur Bürgergeld oder Wohngeld beantragt werden – beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
  • Im Durchschnitt erhalten Wohngeld-Bezieher 370 Euro pro Monat als Zuschuss zu den Miet- und Heizkosten.
  • Durch die Wohngeld-Plus-Reform werden nun auch die Heizkosten berücksichtigt.
  • Um Wohngeld zu beantragen, muss ein regelmäßiges Einkommen vorliegen, das oberhalb der Mindestanforderungen für Wohngeld liegt.

Achtung: Wer weniger oder gar kein Einkommen hat, muss Bürgergeld beantragen. Wohngeld-Bezieher mit Kindern können zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich haben alle Haushalte mit geringem Gesamteinkommen einen Anspruch auf Wohngeld, sofern keine anderen Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld bezogen werden, in denen die Mietkosten berücksichtigt werden. Vor allem folgende Personengruppen sollten prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
  • Alleinerziehende und Paare mit niedrigem Einkommen
  • Arbeitnehmende im Niedriglohnbereich
  • Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Das Bundesministerium für Wohnen stellt auf der Webseite des Ministeriums einen Wohngeld-Rechner zur Verfügung, mit dem Interessierte überprüfen können, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.