Zahlung der Witwenrente gestoppt weil die Rentenzahlungen ruhen

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Die Anzahl der Witwenrenten, die nach dem Sterbevierteljahr nicht mehr ausgezahlt werden, hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen.

Dies ist auf die Einkommensanrechnung zurรผckzufรผhren, die zunehmend Einfluss auf die Rentenleistungen fรผr Witwen hat, wie Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knรถppel erklรคrte.

Was ist die Einkommensanrechnung?

Die Einkommensanrechnung ist ein Verfahren, bei dem das eigene Einkommen der Witwe oder des Witwers auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Dies bedeutet, dass ein bestimmter Anteil des Einkommens die Rentenzahlungen mindern oder sogar ganz aufheben kann.

Ursprรผnglich wurde diese Regelung eingefรผhrt, um sicherzustellen, dass Hinterbliebene, die รผber ein eigenes ausreichendes Einkommen verfรผgen, keine zusรคtzlichen Leistungen aus der Rentenkasse erhalten.

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Historische Entwicklung der Einkommensanrechnung

Ein Blick auf die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung zeigt eine deutliche Verรคnderung im Zeitraum von 1992 bis 2022.

Im Jahr 1992 wurden etwa 4.500 Witwenrenten aufgrund der Einkommensanrechnung nach dem Sterbevierteljahr nicht mehr ausgezahlt. Diese Zahl ist bis 2022 auf 106.000 Fรคlle angestiegen.

Diese mehr als 23-fache Erhรถhung verdeutlicht die zunehmende Bedeutung der Einkommensanrechnung in der Rentenpraxis.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Betroffenen und die Rentenversicherung?

Auswirkungen auf die Betroffenen

Fรผr die betroffenen Witwen bedeutet dies, dass sie mรถglicherweise erhebliche finanzielle EinbuรŸen hinnehmen mรผssen.

Viele Frauen, die heute Witwenrenten beziehen, verfรผgen รผber ein eigenes Einkommen, sei es aus Erwerbstรคtigkeit oder aus anderen Quellen.

Wรคhrend dies einerseits ein positives Zeichen fรผr die wirtschaftliche Unabhรคngigkeit der Frauen ist, fรผhrt es andererseits dazu, dass ihre Rentenleistungen gekรผrzt oder eingestellt werden.

Einsparungen fรผr die Rentenversicherung

Fรผr die Deutsche Rentenversicherung bedeutet die Zunahme der Einkommensanrechnung erhebliche Einsparungen.

Weniger ausgezahlte Rentenleistungen entlasten die Versicherungsgemeinschaft finanziell. Diese Einsparungen kรถnnen theoretisch in andere Bereiche des Rentensystems investiert werden.

Verรคnderungen bei der Zahl der gezahlten Witwenrenten

Die Gesamtzahl der gezahlten Witwenrenten ist in den letzten Jahrzehnten zurรผckgegangen.

Zwischen 1992 und 2022 sank die Zahl der Bestandsfรคlle von รผber 5 Millionen auf etwa 4,5 Millionen.

Diese Entwicklung zeigt nicht nur die Effekte der Einkommensanrechnung wider, sondern mรถglicherweise auch demografische Verรคnderungen und den gesellschaftlichen Wandel.

Gegenlรคufige Trends bei Witwerrenten

Interessanterweise gibt es einen gegenlรคufigen Trend bei den Witwerrenten. Die Zahl der gezahlten Witwerrenten stieg von rund 144.000 im Jahr 1992 auf 736.000 im Jahr 2022. Dieser Anstieg kann durch die zunehmende Lebenserwartung von Frauen und die wachsende Zahl von Witwern erklรคrt werden, die Ansprรผche auf Hinterbliebenenrente haben.

Individuelle Berechnung und Prรผfung der Rentenansprรผche

Die Einkommensanrechnung und die daraus resultierenden Kรผrzungen oder Einstellungen der Witwen- und Witwerrentenansprรผche sind komplex und bedรผrfen einer individuellen Prรผfung.

Jeder Fall muss separat betrachtet und berechnet werden, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Einkรผnfte angerechnet werden.

Dabei spielen auch Altfรคlle und spezielle gesetzliche Regelungen wie der Paragraph 114 SGB IV eine Rolle, die bestimmte Einkรผnfte von der Anrechnung ausnehmen kรถnnen.

Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet

Einkรผnfte werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Es gibt dabei einen Freibetrag, vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 lag dieser bei 992,64 Euro Netto. Das รผbrige Nettoeinkommen wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet, Einnahmen durch Miete mit 25 Prozent

Was gilt als Einkommen?

Als Einkommen werden bei Witwenrenten folgende Einkรผnfte angerechnet: Erwerbseinkommen durch Arbeit, Erwerbsersatzeinkommen wie eigene Rente wegen Alter oder Erwerbsminderung, Vermรถgenseinkommen und Elterngeld.

Als Erwerbseinkommen zรคhlen alle Arbeitsentgelte fรผr Beschรคftigungen, bei Selbststรคndigen der Gewinn. Kurzfristige Erwerbsersatzeinkommen sind zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld,
  • Krankengeld,
  • รœbergangsgeld
  • oder Verletztengeld.

Erwerbsersatzeinkommen darf nur dann als Einkommen des oder der Hinterbliebenen gewertet werden, wenn diese es aus einem eigenen Versicherungsverhรคltnis beziehen.

Seit 2022 wird auch Vermรถgen bei Hinterbliebenen als Einkommen gezรคhlt: Zinseinnahmen, Vermietung, Verpachtung, Kapitaleinkรผnfte und private Geschรคfte. Seit 2007 wird auch Elterngeld eingerechnet, obwohl es sich um eine steuerfreie Leistung handelt.