Zusatzbeiträge verfassungswidrig – Jetzt wird geklagt

Lesedauer 2 Minuten

Der Sozialverband VdK schlägt Alarm und will vor Gericht gehen. Denn laut dem VdK sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur zu hoch, sondern der Gesetzgeber steckt sie auch noch in die eigene Tasche, um die Reform der Krankenhäuser zu finanzieren. Das aber bedeutet einen klaren Bruch der Verfassung.

Krankenhausreform soll 50 Milliarden Euro kosten

Die geplante Krankenhausreform kostet voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren 50 Milliarden Euro, und diese gewaltige Summe muss irgendwo herkommen. Eine Hälfte sollen die Bundesländer finanzieren, und die andere Hälfte die gesetzlich Versicherten.

Das bedeutet für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt 25 Milliarden mehr Kosten, also jedes Jahr zusätzliche 2,5 Milliarden Euro Kosten. Diese werden auf die Beiträge der Versicherten angerechnet, und laut VdK steigen diese bereits und werden weiter steigen.

Ein Verstoß gegen die Verfassung

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die Krankenhausreform bezahlen zu lassen, ist nach Ansicht des VdK ein klarer Bruch der Verfassung. Denn die Beiträge zur Sozialversicherung erklärt das Bundesverfassungsgericht für besonders geschützt.

Beiträge sind zweckgebunden

Das bedeutet, diese Beiträge dürfen nur streng zweckgebunden eingesetzt werden, nicht aber dazu, einen allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.

Verena Bentele, die Präsidentin des VdK, erörtert: Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen. Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden.“

Finanzierung über Staatshaushalt gefordert

Laut Bentele profitieren von der Krankenhausreform aber nicht nur diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, sondern auch Privatversicherte und diejenigen, die andere Versorgungsleistungen beziehen.

Kosten, die der gesamten Gesellschaft dienen, sollten folglich auch von der gesamten Gesellschaft getragen werden, und das bedeutet, laut Bentele, eine Finanzierung über den allgemeinen Staatshaushalt.

Der Weg zum Verfassungsgericht

Der VdK will juristisch dagegen vorgehen, die Krankenhausreform durch Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren. Dieser Rechtsweg wird steinig und führt durch viele Instanzen.

Der konkrete Anlass wird nämlich der Widerspruch von Beitragszahlern gegen den Beitragsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse sein. Diesen werden die Krankenkasse vermutlich ablehnen, und dann folgt die Klage vor dem Sozialgericht.

Es geht jedoch um Verfassungsfragen, die die Sozialgerichte nicht klären können und nicht klären dürfen. Deshalb geht es dann von Instanz zu Instanz und schließlich vor das Bundesverfassungsgericht.

Auch die privaten Krankenkassen wehren sich

Die Private Krankenversicherung (PKV) kommt in einem Gutachten des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit zu einem ähnlichen Ergebnis wie der VdK bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Demzufolge handele es sich bei der Krankenhausreform um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Finanzierung die Private Krankenversicherung nicht gezwungen werden dürfe. Dies wäre eine Sonderabgabe mit Finanzierungswirkung und somit vom Verfassungsrecht nicht gedeckt.