15Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss beim Kauf eines Kraftfahrzeugs. Diese Regelung heißt Kraftfahrzeughilfe. Auch der behindertengerechte Umbau des eigenen Autos lässt sich so bezuschussen.
Inhaltsverzeichnis
Nachteilsausgleich
Für Menschen mit Schwerbehinderungen gelten verschiedene Nachteilsausgleiche, damit sie voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Mobilität ist dabei ein entscheidender Faktor, und da Menschen mit Schwerbehinderungen einen Nachteil in ihrer Beweglichkeit haben, sollen Vergünstigungen beim Autokauf diese ein wenig ausbalancieren.
Was sind die Voraussetzungen für den Zuschuss?
Zuschüsse beim Autokauf gelten für diejenigen Schwerbehinderten, die die in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Müssen Sie selbst Auto fahren können?
Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, ein Auto zu fahren. Deshalb müssen Sie aber nicht auf den Zuschuss verzichten. In diesem Fall benennen die Betroffenen einen Fahrer.
Staatliche Zuschüsse, privater Preisnachlass?
Die staatlichen Zuschüsse sind gesetzlich fixiert und damit ein rectlicher Anspruch, den Menschen mit Schwerbehinderungen haben. Bei privaten Autoverkäufern und Automobilkonzernen sieht das anders aus. Kein Gesetz zwingt sie dazu, Menschen mit Schwerbehinderungen Vergünstigungen anzubieten.
Viele Autokonzerne tun diese allerdings freiwillig. Wenn Sie Ihren Behindertenausweis dem Hersteller zeigen, ist oft ein Rabatt möglich. Dabei gelten einige Spielregeln.
Einen Rabatt gibt es nur, wenn das KFZ auf eine Person mit Schwerbehinderungen zugelassen wird. So gut wie nie lassen sich Autohändler auf einen Rabatt für Menschen mit Behinderungen bei Gebrauchtwagen ein.
Autorabatte für Menschen mit Schwerbehinderungen bei Händlern sind generell Rabatte bei Listenpreisen, nicht bei einem Hauspreis, und sie lassen sich nur selten mit anderen Ermäßigungen kombinieren.
Hersteller verlangen den Nachweis einer Schwerbehinderung, und oft auch die Merkzeichen G, aG, H, GL oder Bl.
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung können Sie sich als Betroffener genau durchlesen, wenn Sie ein Auto erwerben möchten.
Hier ist geregelt, welche Zuschüsse beim Kauf und Umbau eines Kraftfahrzeugs geleistet werden.
Übrigens steht darin auch, welche Unterstützung Sie als Mensch mit Schwerbehinderungen bekommen können, wenn Sie Ihren Führerschein machen.
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Was dürfen Sie nicht haben?
Behindertenrechtlich haben Sie einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn ein Bedarf besteht. Keinen Zuschuss auf ein Kraftfahrzeug bekommen Sie, laut Paragraf 4 KfzHV, wenn Sie schon ein solches Fahrzeug besitzen und dessen Benutzung zumutbar ist.
Welche Kriterien gelten für das Kraftfahrzeug?
Das Kraftfahrzeug muss so groß und ausgestattet sein, dass es den Anforderungen der jeweiligen Behinderung dienlich ist.
Falls das Fahrzeug noch nicht den jeweiligen Bedürfnissen gerecht wird, muss die Möglichkeit gegeben sein, es umzubauen.
Muss der Wagen ein Neuwagen sein?
Einen staatlichen Zuschuss können Sie nicht nur bei einem Neuwagen beanspruchen, sondern auch bei einem Gebrauchtwagen. Allerdings muss dessen Verkehrswert noch bei mindestens der Hälfte des ursprünglichen Neupreises liegen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Regel werden Autokäufe bei Menschen mit Schwerbehinderungen mit circa 9.500 Euro bezuschusst.
Liegen aber wichtige Gründe vor, dann können die Zuschüsse auch höher sein. Solche Gründe ergeben sich aus der Art der Behinderung und der dafür notwendigen Ausstattung eines Kraftfahrzeugs.
Den zusätzlichen Kaufpreis zahlt der Mensch mit Behinderung
Die Kosten beim KFZ-Kauf, die über diesem Zuschuss liegen, bezahlt der Betroffene dann aus eigener Tasche. Der Richtwert gilt dabei immer ohne die behindertengerechte Zusatzausstattung. Diese wird separat berechnet.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.