Rückwirkende Zahlungen von Bürgergeld-Leistungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen, da Bürgergeld nicht rückwirkend beantragt werden kann. Gerade bei Erstbeantragung, Weiterbewilligung, Fehlern oder bei spontanen Änderungen wie eine plötzliche Trennung kann es jedoch passieren, dass das Jobcenter die Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet. In diesen Fällen kommt es zu einer Nachzahlung.
Inhaltsverzeichnis
Nachzahlung von Bürgergeld: Das Wichtigste in Kürze
Nachzahlungen von Bürgergeld-Leistungen sind theoretisch nicht vorgesehen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu rückwirkenden Zahlungen von Bürgergeld-Leistungen. Folgende Aspekte spielen in diesem Bezug eine Rolle:
- Bürgergeld kann nach § 37 SGB II nicht rückwirkend beantrag werden.
- Bürgergeld-Leistungen werden immer im Voraus für den kommenden Monat gezahlt.
- Der Monat, in dem Bürgergeld beantrag wird, zählt voll, selbst wenn der Antrag am letzten Tag des Monats eingereicht wird.
- Nachzahlungen entstehen häufig bei später Antragstellung.
- Auch bei Fehlern in der Antragsbearbeitung oder bei spontanen Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen der Antragstellenden kann es zu Nachzahlungen kommen.
- Nachzahlungen sind in der Regel nicht pfändbar, da sie im Verhältnis auf die Monate aufgeteilt werden, für die sie erbracht werden.
Bürgergeld kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden
Laut § 37 SGB II besteht für Bürgergeld-Leistungen eine Antragserfordernis. Wer keinen Antrag auf Bürgergeld stellt, hat dementsprechend auch keinen Anspruch auf die Leistung.
Der Anspruch gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag eingereicht wird. Der Leistungsträger erbringt keine Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch für Zeiten vor der Antragstellung. Eine rückwirkende Beantrag von Bürgergeld-Leistungen ist daher nicht möglich.
Wie kommt es zu Bürgergeld-Nachzahlungen?
Unter bestimmten Bedingungen können Bürgergeld-Leistungen rückwirkend ausgezahlt werden. Am häufigsten passiert dies in den folgenden drei Fällen:
- späte Antragsstellung,
- Fehler in der Antragsbearbeitung,
- Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen.
Nachzahlung durch späte Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, gilt Ihr Anspruch in der Regel ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag einreichen. Selbst wenn Sie am letzten Tag im Januar den Bürgergeld-Antrag einreichen, haben Sie einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen für den gesamten Januar.
Für das Jobcenter ist es in dem Fall nicht möglich, den Antrag so zu bearbeiten, dass das Geld pünktlich auf Ihrem Konto landet. Das liegt schon allein daran, dass Bürgergeld immer im Voraus ausgezahlt wird.
Das Geld für Januar bekommen Leistungsempfangende also bereits Ende Dezember ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine können Sie unserem Ratgeber „Bürgergeld-Kalender 2024: Dann wird das Bürgergeld überwiesen“ entnehmen.
Gleiches gilt natürlich auch bei Weiterbewilligungsanträgen. Da das Bürgergeld in den meisten Fällen nur über einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt wird, sollten Leistungsempfangende rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld stellen.
Idealerweise sollten Sie den Antrag ein bis zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. Je später Sie den Weiterbewilligungsantrag einreichen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Lücken in der Zahlung und dementsprechend zu Nachzahlungen kommt.
Bearbeitungszeit von Bürgergeld-Anträgen
Theoretisch hat das Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit, einen Bürgergeld-Antrag zu bearbeiten. Viele Jobcenter geben eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von drei Wochen an, insofern alle relevanten Unterlagen, die für die Bearbeitung notwendig sind, vorliegen.
Wer also beispielsweise Ende Januar den Bürgergeld-Antrag einreicht, bekommt wahrscheinlich Ende Februar das Geld für drei Monate ausgezahlt: Für Januar und Februar rückwirkend und für März regulär im Voraus.
Nachzahlungen durch Fehler in der Antragsbearbeitung
Fehler seitens des Jobcenters im Bearbeitungsprozess können ebenfalls zu Nachzahlungen führen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Antrag fälschlicherweise abgelehnt wurde oder wenn es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kam, die den rechtzeitigen Bezug des Bürgergeldes verhindert haben. In solchen Fällen wird das Jobcenter den Anspruch rückwirkend berechnen und eine entsprechende Nachzahlung leisten.
Wichtig: Legen Sie bei fehlerhaften Bescheiden innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch ein. Wie Sie dies tun, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid“. Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Nachzahlungen aufgrund von Änderungen
Darüber hinaus können Nachzahlungen auch in anderen speziellen Situationen relevant werden. Beispielsweise, wenn Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen des Empfängers nicht rechtzeitig erfasst wurden und dadurch zu niedrige Zahlungen erfolgten.
Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich das Einkommen des Empfängers verringert hat oder wenn eine weitere Person zum Haushalt hinzugekommen ist und damit ein höherer Leistungsanspruch entsteht. Auch durch eine Trennung eines Paares können massive Änderungen der Bürgergeld-Ansprüche entstehen.
Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf
Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld ist es wichtig, alle relevanten Veränderungen und die Kommunikation mit dem Jobcenter genau zu dokumentieren.
Dies erleichtert die Klärung von Unstimmigkeiten und unterstützt die Anforderung von Nachzahlungen, falls diese gerechtfertigt sind. Bewahren Sie daher alle Bescheide und sonstige Schriftstücke, die Sie vom Jobcenter erhalten gut auf, falls es zu einem Widerspruch oder zu einem Überprüfungsantrag kommen sollte.
Sind Nachzahlungen pfändbar?
Einige Bürgergeld-Empfangende haben Schulden. In manchen Fällen ist das Konto, auf dem das Bürgergeld eingeht, bereits gepfändet. Bei einer größeren Nachzahlung ist daher die Befürchtung, dass diese sofort gepfändet wird.
Diese Angst ist jedoch unbegründet. Denn die Nachzahlungen werden finanziell den Monaten zugeordnet, für die sie gedacht sind. Bei einer Nachzahlung für Januar und Februar und einer Vorauszahlung für März wird das Einkommen auch auf drei Monate aufgeteilt, sodass die Einkünfte dann in der Regel unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen.
Wichtig: Damit der Pfändungsschutz greift, muss das Konto, auf dem die Nachzahlungen eingehen, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sein. Jedes Konto kann bei der Bank in der Regel kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Jede Person darf jedoch nur über ein P-Konto verfügen.
Bei langen Wartezeiten: Bürgergeld-Vorschuss beantragen
Wer Bürgergeld beantragt, befindet sich ohnehin in einer finanziellen Notlage. Lange Bearbeitungszeiten können schlimmstenfalls diese Notlage noch verschärfen. Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, einen Bürgergeld-Vorschuss zu beantragen.
Der Antrag muss gesondert gestellt werden. Genaue Informationen hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Bürgergeld-Vorschuss vom Jobcenter“.
Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 37 Antragserfordernis (§ 37 SGB II)
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II, Fachliche Weisungen § 37 SGB II, Antragserfordernis (PDF)
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