Hammer-Urteil: Banken und Sparkassen müssen Entgelte zurückzahlen

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Das ist eine gute Nachricht für unzählige Bankkunden. Jahrelang verlangten Finanzinstitute Negativzinsen für Tagesgeld- und für Sparkonten. Die höchste Instanz, der Bundesgerichtshof, erklärte dies jetzt für unrechtmäßig (XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Betroffene können ihr Geld zurückfordern.

Verwahrentgelte für Guthaben

Viele Inhaber von Sparkonten, ebenso wie von Girokonten, mussten sogenannte Verwahrentgelte bezahlen. Damit bezeichnen die Banken und Sparkassen Negativzinsen, die sie den Kunden für hohe Guthaben berechnen.

Wie lautete die Begründung?

Die Finanzinstitute begründeten diese Praxis damit, dass sie selbst Zinsen zahlen mussten für Gelder, die sie bei der Europäischen Zentralbank lagerten, und dies jetzt auch von ihren Kunden verlangten.

Die Banken handelten unrecht

Diese Praxis war Unrecht, so urteilte der Bundesgerichtshof jetzt in vier Fällen nach Klagen der Verbraucherzentralen Nord­rhein-West­falens und Hamburgs sowie der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Die Gerichtsverfahren zogen sich bereits seit 2021 hin, und jetzt stellt die oberste Instanz klar. Die Banken verhielten sich rechtswidrig.

Die Klauseln über die Verwahrentgelte sind eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und teilweise zudem unwirksam wegen fehlender Transparenz. Banken durften keine Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten berechnen.

Spareinlagen schützen Vermögen

Der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger machte deutlich, warum die Banken mit den Negativzinsen den Zweck von Sparkonten ad absurdum führten: „Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen.“

Sparguthaben sind also dazu da, Geld zu vermehren und nicht dazu, es durch Negativzinsen zu verringern.

Girokonten sind eine Ausnahme

Eine Ausnahme sah der Bundesgerichtshof bei Girokonten. Bei diesen dürften Banken mit klaren Vertragsklauseln Verwahrentgelte erheben. Negativzinsen seien hier deshalb grundsätzlich legitim, da beim Girokonto die Verwahrung des Geldes die Hauptleistung ist, und nicht das Sparen.

Banken müssen ihren Profit zurückzahlen

Die Banken und Sparkassen müssen den Kunden nicht nur die Negativzinsen selbst zurückzahlen, sondern auch das Geld, das die Finanzinstitute mit den Zinsen erwirtschaftet haben. Dabei handelt es sich um Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Rückerstattung hängt von der Höhe der Einlagen und der Dauer der Negativzinsen. Sie kann mehrere hundert Euro betragen, aber auch mehrere tausend Euro.

Zahlen die Banken das Geld automatisch zurück?

Leider ist das nicht der Fall. Sie selbst müssen als geschädigter Kunde einen Antrag auf Rückzahlung der Negativzinsen plus der Verzugszinsen bei Ihrem Kreditinstitut stellen. Wie hoch die Zinsen sind, die die Bank Ihnen zurückzahlt, muss die Bank jedoch selbst berechnen.

Trotzdem ist es wichtig, dass Sie selbst ebenfalls ausrechnen, wie viel Geld Ihnen zusteht, damit die Bank Ihnen nicht am Ende zu wenig auszahlt.

Wer bietet Hilfe?

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale. Auch auf Bankrecht spezialisierte Anwälte geben Rechtsbeistand.